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VERMERK: Abkürzungen zur angeführten Literatur s. Literatur

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C.  NATÜRLICHE METHODEN VOR DER EHE ...
ODER VIELLEICHT VERHÜTUNG ?

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Ob den Fruchtbarkeits-Rhythmus benützen ?

Die Eventualität einer nicht beabsichtigten Empfängnis ist gar keine ‘Theorie’. Man könnte sich nur wundern, wieso die Partner davon Bescheid wissen, und doch verhalten sie sich in dieser Hinsicht äußerst unbesorgt. Sie lassen sich überhaupt mit keiner Verantwortlichkeit stören. Ihre Haltung weckt seriöse Unruhe. Sie sind dem Ernst des Lebens entschieden nicht gewachsen! Was allerdings von Zurechnungsfähigkeit und geradezu Verantwortung keinesfalls entledigt.

Die Erfahrung beweist überschüssig, dass das Wissen um den biologischen Fruchtbarkeitsrhythmus, darunter auch die ‘gute Kenntnis’ um die Billings-Ovulations-Methode (= BOM) [in dieser Lage zum Sündigen benützt] nicht imstande ist vor einer nicht beabsichtigten, und doch verauszusehenden Schwangerschaft zu hüten. Alle Natürlichen Methoden [im Rahmen schon der Ehe!] setzen die Entscheidung auf zeitweilig aufzuhebende Annäherungen voraus. Und auch noch die Motivation: Um der Liebe willen, die unmöglich nicht Hingabe – zum Guten – sein kann. So ist vor allem die Billings-Methode. Falls gerechte Gründe bevorstehen, wenn also die Gatten zurzeit eine Empfängnis nicht beabsichtigen können, beansprucht sie von ihnen, dass sie an Tagen der Fruchtbarkeit keine Annäherungen unternehmen: sowohl aus ethischen, wie biologischen Gründen.

Indessen bei vor-ehelichen Partnern, die die Forderungen der Tugend der Keuschheit nicht in Bedacht ziehen und auf Verkehr oder annähernde Formen übergehen, geschieht alles von Zufall zu Zufall. Die Beweggründung ihrer Handlungen ist dann alles andere, aber nicht die Liebe. Reden sie sich ein, sie drückten sich in ihrer Lage: mit dem künftigen Ehemann oder der künftigen Ehefrau, auf solche Art und Weise die beiderseitige Liebe aus, ist nur Strafen mit Lügen des großen Wortes ‘Liebe’. In ihrer Auffassung bedeutet ‘Liebe’ in erster Reihe Zutritt zu Geschlechtsorganen. Dabei geht es den Partner üblich um eine möglich oft unternommene Kopulation, was schwer mit der Zeitweiligkeit der Fruchtbarkeit zu vereinbaren ist. Daher: möchten vor-eheliche Partner gerade jetzt ein Verhältnis haben, beachten sie keine Signale der sich heute meldenden Fruchtbarkeit und benützen die Information aufgrund der natürlichen Methoden nicht. Würdige Beweggründung, um sich nach dem biologischen Fruchtbarkeits-Rhythmus zu richten, ist Liebe, die sich Selbst zu opfern weiß – und sich dem Zwang des Fleisches nicht unterstellt.

Um so mehr würde nichts mit Liebe die Bereitschaft zu tun haben, den Empfangenen hinzuopfern ...! Liebe, die sich Selbst zum Guten dieses Geliebten dahingibt, ist bereit die Annäherung – um der Liebe willen – aufzugeben, wenn es sich so schickt. Um so mehr gilt das für die vor-eheliche Situation. Zwar kommt es vor, dass die Partner die natürliche Methode – Gottes Segen zuwider anwenden: als eigenartiges ‘Verhütungsmittel’. Sie können sich selbst leisten, die Annäherungen an Tagen der zyklischen Fruchtbarkeitsphase aufzugeben. Allerdings sie sind sich bewusst, dass diese Verhaltensweise keinen Erweis der Liebe darstellt. Einerseits befinden sie sich unter dem Druck der Begehrlichkeit und eigener Schwäche. Anderseits sind sie sich dessen bewusst, dass sie ein nicht ihnen gehöriges Terrain betreten. Ihre Verhaltensweise ist dauernde Kette von Bemühungen, die Gewissensbisse zum Schweigen zu bringen.
– Solche Gewissensbisse erlebte u.a. dieses Fräulein hier – geben wir ihr den Namen Barbara:

[Brief: 1.VIII.1991] „Ich bin ledig, bin 23 Jahre alt. Ich gehe mit meinem Bräutigam schon 5 Jahre lang. Mit sexuellem Verkehr haben wir nach 2 Jahren unseres Miteinandergehens begonnen. Wir denken auch daran, die Ehe zu schließen, aber das wird immer weiter verschoben. Vor allem auch deswegen, dass mein Bräutigam noch Studien macht (...). Was mich angeht, ich dringe mehr darauf, dass wir heiraten, denn das Gewissen bedrängt mich wegen dieser Sünden der Unkeuschheit.
Wir sind glückliches Paar, wir verstehen uns in allem, wir sprechen viel miteinander über verschiedene Themen, darunter auch vom Bereich der Sexuologie. Bevor wir mit dem Verkehr begonnen haben, waren wir theoretisch gut vorbereitet. Wir beruhen auf der Ovulations-Methode, die uns bisher nicht getäuscht hat. Da wir ... meistens nur einmal in der Woche miteinander sind, kommt es selten zur Kopulation ... wegen der Furcht vor einer Schwangerschaft. Wir lieben uns meistens mit Liebkosungen, die zum Orgasmus bei uns beiden führen ... Ich möchte wissen, ob solche Art der Liebe bis zur Stimulation und die ‘französische’ Liebe von der katholischen Ethik akzeptiert wird. Schon ungeachtet, dass wir noch Verlobte sind und nicht verkehren dürfen.
Herr Pater, ob uns Gott diese unsere unkeuschen Sünden vergibt? Ich denke manchmal daran, nicht mehr zu verkehren, aber wenn ich mit ihm länger ganz allein bin, erliege ich leider, lasse mich von Gefühlen hinreißen, das ist einfach stärker als alles andere.
Ich bete täglich und bitte Gott, dass wir NICHT mehr lange in Sünde leben müssen. Lieber Herr Pater, wenn wir schon Ehepaar werden, möchte ich so verkehren, dass wir nicht mehr sündigen ...”



Es kommt manchmal vor, dass besonders das Mädchen, infolge einer nur ihr bekannten Beweggründung, mit kalter Abrechnung den Jungen so provoziert, bis sie ihn verknechtet. Sie weiß besten Bescheid, dass sie zz. auf dem Gipfelpunkt ihrer Fruchtbarkeit ist. Sie nötigt die Ehe auf, indem sie den Jungen vor die vollbrachte Tatsache stellt: die erfolgte Schwangerschaft. Es genügt ein wenig Rechtschaffenheit, um solche Verhaltensweise als Ausdruck der Gegen-Liebe einzuschätzen, oder deutlicher: Verkehrtheit. Geschlechtsbeziehungen bei laut schreiendem Gewissen, dass das ‘nicht für uns’ ist, ist keine Liebe! Es bedeutet sich selber Schaden zuzufügen, wie auch diesen anderen und die potentielle Nachkommenschaft aufs schlimmste auszusetzen.

Das beabsichtigte Streben nach Schwangerwerden vor der Ehe heißt Grausamkeit gegen das Kind auszuüben. Das Kind wird gewaltig in die Welt beigeführt, wobei das Fräulein es absolut nicht „für ihn selbst” liebt. Sie bedient sich dagegen des Kindes als Erpressungs-Argumentes. Das Kind wird hier also instrumental behandelt – als Sprungbrett zur Ausübung der Erpressung am Junge, der das Mädchen nicht wünscht und es nicht lieben mag. Sie aber übt auf ihm eigenartig ihre Rache dafür aus, indem sie ihn zwingt, bei ihr zu bleiben. Zu diesem Zweck gebraucht sie die Frucht ihrer Anti-Liebe. Es ist schwer jemanden zu finden, der solche Verhaltensweise als ‘Liebe-Erweis’ nennen würde. Gott konnte den vor-ehelichen Partnern, egal auf welcher Stufe ihres Verliebtseins sie sich befinden sollten, solange sie keine Ehe bilden, NICHT mit seinem Gottes-Wort nicht begegnen: „Du sollst nicht die Ehe brechen!”


Verhütung

So manche vor-ehelichen Partner greifen nach Mitteln zur Absicherung vor einer Empfängnis, oder sogar Schwangerschaft. Das Schlucken oraler Hormonalmittel wurde in vielen jugendlichen Milieus zum ständigen Bestandteil ihrer täglichen ‘Beschäftigungen’. Ob die Mädchen – aber auch die Jungen – diese Sünden-Verbrechen auch beichten? Es schiebt sich die Vermutung auf, viele von Jugendlichen (und nicht nur!) beichten die Sünden vom Bereich der Geschlechtsbetätigungen im Prinzip überhaupt nicht. Im Fall der angewandten Hormonalmittel (und der eingesetzten Spirale) – kommt zur Todsünde außerdem noch von Zyklus zu Zyklus das Verbrechen des Kindes-Mordes hinzu – wenigstens als Grundsatz und Bereitschaft, alle Folgen des angewandten Abortivmittels akzeptiert zu haben (genauer s. ob.: Verletzung begonnenen Lebensvorganges – die ganze Folge dieses Kapitels. Und: Schwangerschaft – der Spirale und Pille zuwider – samt der weiteren Folge dieses Kapitels).
Viele Jungen Leute unternehmen in der vor-ehelichen Lage, ähnlich wie ganze Mengen von Eheleuten, den unterbrochenen Verkehr, den sie verschieden bezeichnen, z.B.: ‘Wir haben aufgepasst’, d.h. er zieht sich früher – vor seinem Höchsterlebnis – zurück. Sie glauben, es bewahre sie vor der Schwangerschaft. Sie haben es nicht lieb zur Erkenntnis anzunehmen, dass an Fruchtbarkeits-Tagen, wann bei der Frau der veränderte-alkale Ausfluss erscheint, die Empfängnis selbst infolge eines nur oberflächlichen Kontakts eintreten kann, sollte es auch nicht einmal zum Erguss gekommen sein. Und überhaupt: der unterbrochene Verkehr ist doch Scheidung, die in der Vereinigung selbst durchgeführt wird! Wie unwürdig und für den Jungen demütigend es ist, und um so mehr für das Mädchen, wenn der Erguss außen erfolgt ...!
Im anderen Fall zieht er das Präservativ auf: dass es nur zu keiner wahren Vereinigung kommt! Wieder in trügerischem Glauben, es könne wirksam vor dem Schwangerwerden hüten, trotzdem dieses Mittel so sehr leicht ‘versagt’ (s. dazu ob.: Begutachtung des Präservativs ).

Mami! Vati! Das bin ICH ! Ich lebe und freue mich so sehr, dass ich DA BIN ! Noch nicht so ganz schön, wie ich NACH der Geburt aussehen werde, aber von Anfang an bin ICH das! Liebst Du mich, Meine Mama? Und Du, Vati: Liebst Du mich? Ich bin schon über 2 LEBENS-Monate alt! – [aufgrund: EWIG Nr. 3-4 (2000) S.15] – (4 kB)
Erklärung

Von allen gegen-elterlichen Handlungen, die oralen nicht ausgenommen, muss gesagt werden, dass kein Mittel mit 100% Gewissheit vor der Empfängnis hütet. Ist es den Partnern daran gelegen, dass kein Leben geweckt wird, bewahrt vor der Schwangerschaft allein die Nicht-Unternehmung keiner irgendwelcher genitaler Annäherungen.

Fliehen sich diese beiden zu Verhütungsmitteln, entsteht da die grundsätzliche Frage: Was geschieht dann auf dem Niveau des Herzens dieser beiden, wenn sie unterbrochenen Verkehr unternehmen, oder irgendwelche Kontrazeption anwenden? Oberhalb haben wir schon vom Wirkungsmechanismus der unterschiedlichen gegen-elterlichen Mittel vom medizinischen Gesichtspunkt aus gesprochen (s. ob., Zweiter Teil, 3. Kap.). Wir haben über die Friedensordnung des Geschlechtsaktes nachgedacht, wie auch über die elterlich-widrigen Handlungen – in anthropologischer (s. ob., Zweiter Teil, 4. Kap.) und theologischer Sicht (Zweiter Teil, 6. Kap.). Vom psychologischen Gesichtspunkt aus (s. ob., Zweiter Teil, 5. Kap.) dürfte hinzugefügt werden, dass wenn der Geschlechtsakt unfruchtbargemacht wird, vereinigen sich die Partner zwar, so dass sie nach dem „zwei-zu-Einem-Fleisch” streben. Allerdings sie tun es so, dass es zufällig zu keinem richtigen Eins kommt. Sie möchten letztlich alles andere, nur nicht die Einheit-in-Liebe als Hingabe, die von vornherein wegen der aufgebauten Barriere unmöglich gemacht wird. Sie bauen das Band auf – und zerstören es zugleich. Zum Zeichen dieser Anti-Liebe und dieser Nicht-Hingabe aneinander in Ganzheitlichkeit der Gabe unterbrechen sie ihr Eins-Werden oder setzen Techniken ein, die die Vereinigung vereiteln – sowohl im Körper, wie auf der Ebene des Herzens. Im schlimmsten Fall unterbrechen sie dann die Entwicklung des Empfangenen ... !

Es drängt sich immer wieder die Frage auf: Ist die Kopulation dieser beiden Erweis ihrer Liebe und drückt sie die Gabe aus, die sie deklarieren? Liebe hängt im ehelichen Akt untrennbar mit Aufgeschlossenbleiben aufs weiteste für die elterliche Potentialität zusammen. Auch dann, wenn der Vereinigungsakt auf einen Tag der biologisch unmöglich einzutretenden Empfängnis fällt. Davon zeugt eindeutig die „Sprache-des-Leibes” des sich entfaltenden Aktes.

Brautleute möchten im Prinzip keine Schwangerschaft. Daher schauen sie nach wirksamer Kontrazeption um, eventuell sie wenden die natürlichen Methoden ‘anti-konzeptionell’ an. Sie schließen solches „Zwei-zu-Einem-Fleisch” aus, das das Gewicht des Lebens zu tragen imstande wäre. Unmöglich, dass die so offensichtliche Zerstörung der Liebe allem Anschein zuwider die Liebe zum Ausdruck bringen sollte, die dieses Namens und der mit Gott des Bundes bestärkten Kommunion würdig wäre. Die Anwendung elterlich-widriger Techniken kann unmöglich keine Sünde sein – objektiv genommen: immer schwere Sünde – gegen die dann gründlichst verlogene Liebe.

Die Kontrazeption wirkt sich vor allem im Erlebnis der Frau als Erstickung ihrer Gefühle aus. So manche Frau bekennt, dass der unterbrochene Verkehr, mit dem Präservativ usw., Gedanken entweder vom Tode eines von ihnen beiden auslöst, oder vom Selbsttod, oder zumindest das Empfinden von Erniedrigung und Vereinsamung. Mehr als bei Männern erlautet die Stimme der Unbefriedigung und das Bewusstsein um eine verachtliche Betrachtung ihrer Person. Ihr Erlebnis geht auch gewöhnlich wesentlich akuter als es bei Männern zu sein pflegt – mit Gewissensbissen zusammen. Unmöglich, dass solche Kopulation die Empfindung von Erfüllung und gesegneter Freude zu hinterlassen imstande wäre. Außerdem – die Frau verbleibt in lähmender Unsicherheit, ob die Periode eintritt ... !

Jeder der dargestellten psychologisch-anthropologischen Aspekte eines unfruchtbar-gemachten Verkehrs ist Beweis der unabänderlich immer selben Wirklichkeit: So gestaltete Intimität drückt die Liebe nicht nur nicht aus, sondern im Gegenteil – sie wird Beschenken mit Gegen-Leben, mit Gegen-Liebe, mit Gegen-Lächeln. Kein Mann wird nach einer unterbrochenen Kopulation vonseiten seiner Partnerin Worte der tiefen Anerkennung erwarten können! Er gelangt letztendlich irgendwie zu seinem Erlebnis. Dagegen sie – lässt er ihr selbst los, wenn er nur sein ‘Bedürfnis’ irgendwie befriedigt hatte. Die wahre Liebe ist anders: sie sammelt ihre Aufmerksamkeit auf dem Guten dieses Anderen. Sie verhält sich ihm gegenüber voller Feingefühl. Sie wünscht ihm das unbegrenzte Gute – bis zum Himmel einschließlich!

Diese Wirklichkeit: Die völlige Aufgeschlossenheit auf das Geheimnis sowohl des Lebens, wie der Liebe – heißt Johannes Paul II. an die Eheleute die schon angeführten Worte von Manipulation und Erniedrigung der menschlichen Geschlechtlichkeit, und daselbst der eigenen Personen richten. Das geschieht mit der Verfälschung des Wertes der ganzheitlichen Hingabe seiner Selbst und der Verlogenheit der „Sprache des Leibes” (s. ob.: elterlich-widrige Handlungen als schwere Sünden ; ebd: FC 32). Die päpstlichen Worte gelten für Eheleute. Aber geradezu deswegen betreffen sie um so mehr die bräutlichen Partner. Nicht die Verlobung, sondern die Ehe schafft die Grundlage für die ganzheitliche Hingabe sowohl des eigenen Leibes, wie der ganzen Personen.

Vollziehen die vor-ehelichen Partner eine unfruchtbargemachte Kopulation, erfährt ihre Kommunion noch mehr als für den Fall einer vollständigen Vereinigung – irreversible Spaltungen ihrer Liebe schon vor der Ehe und Heirat. Unfruchtbargemachte Geschlechtsakte können nicht – keinen geradesten Weg zur Scheidung darstellen. Anders kann z.B. ein unterbrochener Koitus nicht erklärt werden. Allerdings dasselbe gilt für jede irgendwelche Verhütungsweise. Es benötigt viel Dreistigheit, um sich dann noch weiter auf die Ehe einzustellen. Die Ehe ist Sakrament der Liebe: der Gabe. Liebe kann einzig von der Kommunion mit Gott, der Liebe im Herzen ist, geschöpft werden. Gegen-elterliche Handlungen beleidigen Gott-die-Liebe mit Praktiken einer Anti-Liebe, indem sie Gott – der Begehrlichkeit des Fleisches preisgeben. Dieser aber bedient sich der Böse, um das Ebenbild Gottes von seinem Urquell abzureißen.


D.   DIE MUSS-TRAUUNG ...

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Das schwangergewordene Fräulein, das länger hindurch nicht den Mut hat ihre Schwangerschaft zu offenbaren, erlebt verschiedene Befürchtungen. Sie hat Angst vor ihren Eltern, sie fürchtet sich ihren Zustand dem Partner bekannt zu geben, äußerst peinlich wird die Bloßlegung ihres Zustandes vor der Öffentlichkeit. Nicht jedes Mädchen bringt den Mut auf, soviel Reue und Liebe auszulösen, dass sie eine nicht beabsichtigte Schwangerschaft sofort annimmt und am Posten der Mutterschaft stehen bleibt, auch wenn sie als angeprangert vor die Öffentlichkeit ausgesetzt wird. Man möge sich nicht betrügen lassen: Jede ‘jungfräuliche’ Schwangerschaft stellt das Mädchen vor überaus schwierigen Fragen. Sollte schon das Kind und sein Vater übergangen werden, erlebt außer Zweifel geradeaus Sie diese ganze Zeit als einen andauernden bedrückenden, sich verlängernden Stress. Sollte da ein Wunder erwartet werden, dass ihre Erlebnisse nicht dramatische Auswirkungen auf die Frucht ihres Schoßes haben sollten, wenn ihr Herz Schauplatz eines dauernden Herumzerrens geworden ist – von dunkelsten Gedanken, bis zur Resignation und Annahme der Folgen der Tat ihrer beiden?

Eine aufgezwungene Ehe, mit der diese beiden die Spuren ihrer Sünde zu verwischen suchen, ist Lebens-Fehler. Die aufgenötigte Liebe wird zur Niederlage ihrer beiden, und um so mehr für das sich meldende Kind. Besser das Drama der Mutterschaft in Einsamkeit zu erleben, als in der ‘Not-Ehe’ Gegenstand von Schikanen und Erinnerungen daran zu werden, dass es Ehe aus ‘Erbarmen’ war. Für die Frau wird es äußerst schwer sein sich vor später immer wieder wiederholter Einschüchterung zu verteidigen: „Ich habe Dich um des Mitleids willen genommen. Jetzt musst Du dich mir fügen. Denn: Wozu habe ich Dich überhaupt?”

Es soll kein Zweifel aufkommen, wie die Haltung angesichts einer Not-Ehe sein soll, noch angesichts der Situation: „... Da müssen wir letztlich heiraten, denn alles ist schon sowieso bereit! – Hier ein Schnappschuss direkt vom ‘Leben’:

Der Geistliche fragt die Braut in kurzem Gespräch direkt vor der Trauung Er sieht, dass sie in Kürze zur Entbindung kommt. Er fragt sie: „Wann heiratet ihr?” Er erfährt, dass die Hochzeit heute nachmittags stattfinden soll. Er fragt weiter: „Liebst du ihn?”
Die Junge Frau: „Ich glaube, dass nein ... !”
Der Priester bittet dringend: „Du Liebes Kind, Du darfst in solcher Lage nicht heiraten! Du darfst dich nicht mit jemandem binden, den Du nicht liebst”.
„Aber alles ist schon zur Hochzeit fertig. Es gäbe vielen Schaden ... !”
„Was bedeuten materielle Schäden im Vergleich mit Leben mit jemanden, den Du nicht liebst? Sage den Gästen mutig – und auch dem Jungen, dem Vater Eures Kindes, dass Du die Hochzeit abberufst. Jeder anerkennt diese Entscheidung und hält sie als gerecht!”
„Leider, ich kann es nicht. Es wäre große Schande für mich und die Familie. Möge schon sein, was sein soll ... !”

Jede Erpressung ist bloßstellende Enthüllung des eigentlichen Antlitzes des betreffenden Menschen. Ein Mensch, der zuerst die Liebe gelobt, und nachher mit dem Schwert der Einschüchterung und Erpressung kämpft, stampft die Liebe zu Tode. Allein aus diesem Grund kann die Anwendung der Einschüchterung nicht – keine schwere Sünde zu sein: gegen das Erste Gebot, dieses größte und wichtigste, u.zw. der Liebe zu Gott aus ganzem Herzen, und zum Nächsten wie zu sich selber.

Mama! Vati! Ich bin schon zweieinhalb Monate alt! Kann ich euch gefallen? Wie soll ich mich Euch bedanken, Meine Lieben Eltern! Und um so mehr Gottes Güte, die mir einen NAMEN geschenkt hat, den noch niemand anderer gehabt hat – und niemals schon haben wird! (s. Offb 2,17) – [s. EWIG, Nr 3-4 (2000) S. 15] (4.5 kB)
Erklärung

Besonders grell wird das offenbar, wenn der Mann mit dem Wort einschüchtert: „Wozu ich dich habe!? – Da gehe ich zu einer anderen !” Solche Worte drücken unfehlbar aus, dass der Mann seine Ehegattin für keine Person hält, sondern für einen ihm zur Ausbeutung preisgegebenen Gegenstand. Allerdings der Mensch gestaltet sich niemals in eine „Sache” um: der Mensch bleibt Person. Ferner, die Androhung mit: „Da gehe ich zu einer anderen” offenbart seine Bereitschaft zum Ehebruch. Solcher Mann stellt schrill fest, dass er seine Ehefrau nicht liebt. Er behandelt sie als Kontrakt-Vieh zum sexuellen Ausleben darauf. Daher ist es ihm so leicht von einer Anonymität: seiner Ehefrau die er auf das Niveau einer Sache herabgeführt hat – zur anderen Frau zu übergehen, die er ebenfalls allein als ‘sexuellen Körper’ begehrt.

Es gibt solche, die meinen, die Geistlichen hätten keine Ahnung um die Hölle so mancher Ehefrauen, die von ihren Männern erpresst werden. Solche Männer berufen sich manchmal selbst auf die Heilige Schrift, dass die Frau dem „Mann unterordnet sein” und die „eheliche Pflicht” erfüllen soll (vgl. dazu: 1 Kor 7,3f.; Eph 5,22f.; genauer s. ob.: Erpressung des Verkehrs mit Berufung auf die Heilige Schrift ). Allerdings: die „Kirche ... verfügt über keine anderen Waffen als nur über die Waffen des Geistes, über Waffen des Wortes und der Liebe(RH 16). Was soll nun der Geistliche anfangen, wenn die Männer nicht gnädig sind, an Standes-Predigten in der Zeit der Gemeindeexerzitien oder selbst Pfarrmissionen teilzunehmen? Und weiter: die Verlobten betrachten die vor-eheliche Katechese als „notwendiges Übel” und nehmen sich die dann dargelegten Inhalte gar nicht zu Herzen. Wie soll dann der Priester, oder mehr allgemein: die Kirche – an diese Männer-Ehegatten mit der Standes-Botschaft herankommen?
– Solche Meinung über die Geistlichen, als ob sie keine Ahnung von wirklichen ehelichen Problemen haben sollten, drückt u.a. die folgende Frau aus, die den Geistlichen diese Frage zum Bewusstsein bringen möchte:

[Brief: V.1999] „... Was können sie da [= die Geistlichen] helfen, wenn sie um das Geheimnis der Fehler keinen Bescheid wissen. Ein Beichtvater beurteilt manchmal falsch die Verhaltensweise der Frau zu ihrem Mann, weil die Frau nur ihre eigenen Sünden beichtet, und die Sünden ihres Mannes nicht erwähnt, weil der Mann selbst seine Sünden beichten soll. Der Mann aber beichtet seine Verhaltensweise nicht, weil er glaubt, dass die Frau dem Mann als Sklave gehorchen soll, demzufolge er glaubt, seine Taten entsprechen Gottes Einsetzung. So erklärt sich das Unverständnis zwischen der Kirche und der Ehe – und deswegen kommt es zu Scheidungen ...
Ich möchte der Kirche bei der Führung der Eheleute verhelfen ... auch wenn ich mich schäme, darüber sprechen zu müssen, aber ich tue das um des Wohles der Kirche willen ...
Hier eine solche Situation aus dem Verkehr der Eheleute:

Der Mann kommt Trunken nach Hause zurück. Die Frau schließt vor Furcht die Tür zur Stube zu. Der Mann schlägt die Tür ein. Die Frau hat keine Chance zur Flucht. Sie springt durch das Fenster vom zweiten Stock. Sie bricht sich dabei den Fuss. Im Krankenhaus fragt die Mutter ihre Tochter: ‘Warum hast du so unvernünftig gehandelt? Du konntest doch ums Leben kommen!’ – Darauf sagt die Tochter: ‘Ich habe gar nicht gedacht, dass ich weiter lebe! Ich wollte lieber totwerden, als Foltern vom besoffenen Mann zu dulden’. – Die Mutter hat ihre Tochter vom Krankenhaus nach Hause genommen, weil sie mit dem Fuss in Gips gepflegt werden musste.
Da kommt aber der Mann mit Vorwürfen: ‘Meine Frau muss nach Hause, denn ich habe dazu geheiratet, dass ich eine Frau habe, und möge die Mutter nicht dazwischentreten, den der Herrgott hat entschieden, dass die Jungen Leute ab der Heirat Vater und Mutter verlassen und beide sind nur für sich. Nur mir steht das Anrecht zu, über sie zu regieren, und nicht der Mutter. Ich trinke, weil es mir so gefällt – und es ist mir erlaubt etwas zu trinken. Die Frau muss mich aber hören, denn sie hat mir die Treue geloben. Die Frau muss sich jedem meinen Wunsch fügen, ungeachtet dessen, ob sie kann oder nicht, dann ich habe dazu geheiratet, dass ich die Frau auf jeden Wunsch habe’ ...”

In diesem Fall hat die Geschichte mit Scheidung geendet. Männer, die auf das Gottes Wort verweisen – dass die „Frauen den Männern untertan sein sollen”, nehmen leider nicht zur Erkenntnis, dass dasselbe Gottes-Geschriebene-Wort, an denselben angeführten Stellen, außerdem auch darüber spricht, was diese aber anzunehmen nicht gnädig sind:

„Einer ordne sich dem anderen unter in der gemeinsamen Ehrfurcht vor Christus(Eph 5,21).

„Ihr Männer, liebt eure Frauen, wie auch Christus die Kirche geliebt und sich für sie hingegeben hat, um sie im Wasser und durch das Wort rein und heilig zu machen” (Eph 5,25f.).

Liebe ist Hinopferung seiner Selbst, niemals aber ‘Hinopfern’ dieses anderen! Der Mann soll seine Ehefrau auf solche Art und Weise – „um ihrer Selbst willen” lieben, dass er sich selber dahingibt – selbst auf die Kreuzigung hin, dass die Ehefrau „rein, heilig” werden kann (Eph 5,27). Wir haben schon des Öfteren festgestellt, dass die Liebe sich mit ihrer zentri-fugalen Dynamik kennzeichnen muss. Sie ist ein ‘Für’-den-anderen-zu-Sein, diesen „um seiner Selbst willen” Geliebten. Sie wünscht das Gute, das mit dem Band der Liebe Gottes und seiner Gebote bestrahlt ist.

Ständiger Ausgangspunkt und zugleich Zielpunkt bei der Beurteilung dessen, was mit Liebe umfangen werden kann oder nicht, sind Gottes Gebote. Dagegen der immer gültiger Wegweiser in Zweifeln bleibt das Grundprinzip des Hl. Petrus: „Ob es vor Gott recht ist, mehr auf euch zu hören als auf Gott, das entscheidet selbst” (Apg 4,19). Und noch: „Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen” (Apg 5,29). Wenn sich hier ein Mann auf eine raffinierte, verdrehte Deutung der Heiligen Schrift beruft, grenzt das an Blasphemie, wenn es nicht schlechterdings Sünde gegen den Heiligen Geist ist. Solche Sünde kann schwer vergeben werden, wenn man schon die 5. Bedingung einer guten Heiligen Beichte übergehen möchte: „... Genugtuung Gott und dem Nächsten gegenüber ...”.

Daher heißt die wahre Liebe, die letztendlich Gott wünscht, das Mädchen den Jungen zu keiner weiter vorgeschobenen Intimität zuzulassen – aller Befürchtung zuwider, er werde sie geradeaus deswegen verlassen. Das Verweisen auf das Gebot der Liebe, dass dieses „Gebot den Nächsten zu lieben heißt”, demzufolge wir um der ‘Nächstenliebe willen’ verkehren müssen, ist dickfällig zusammengenähte Sophistik. Der eigentliche Sinn des Gebotes bezüglich des Nächsten wird außer jedem Zweifel vom Zusammenhang der Worte Jesu Christi gezeigt, in dem die Hierarchie der Liebe betont wird:

„Wer Vater oder Mutter mehr liebt als Mich, ist Meiner nicht würdig; und wer Sohn oder Tochter mehr liebt als Mich, ist Meiner nicht würdig” (Mt 10,37; s. Lk 14,26).

Außerdem verweist Jesus unabänderlich auf die Befolgung der Gebote als den Prüfstein der Liebe zu Gott überhaupt:

„Wer Meine Gebote hat und sie hält, der ist es, der Mich leibt ...
Wenn jemand Mich liebt, wird er an Meinem Wort festhalten; Mein Vater wird ihn lieben, und wir werden zu ihm kommen und bei ihm wohnen. Wer Mich nicht liebt, hält an Meinen Worten nicht fest ...” (Joh 14,21.23f.; vgl. VSp 119).

Das allgemeine Gebot betreffs der „Liebe” zum Nächsten ist im Neuen Testament, aber auch schon im Alten Testament wiederholt mit insbesonderen Anordnungen genauer bestimmt. Ihre korrekte Deutung wird von der unveränderlichen Lehre der Kirche gesichert. Niemand ehrlich denkender wird Zweifel mit Bezug darauf erleben, was im Fall der geschlechtlichen Beziehungen Liebe ist – bzw. nicht ist. Aufgabe aber der Kirche ist es nicht das Wort Gottes zu ändern, noch eine Neu-Gründung im Bereich des Sexualismus aufzubauen, sondern „das Wort Gottes zu hören” und danach zu „handeln” (Lk 8,21).


E.   LIEBE – ANTI-LIEBE – MORDTAT ...

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Aufeinanderfolge der Tatsachen

Wenn der Junge und das Mädchen sich zu ‘lieben’ beginnen und es kommt zur Schwangerschaft, beginnt so manches Fräulein, von Verzweiflung überkommen: „Was soll ich jetzt weiter ...?, nach irgendeinem Mittel herumzuschauen, wie sie vom Kind dieser ihren – und ihrer beiden ... Liebe ‘loswerden’ könnte. Die plötzliche Änderung des Standes: von Jungfrausein – in Mutterschaft ohne Ehe, wird besonders für sie eine überaus nicht erwünschte Frucht ihres nicht bis zum Ende überlegten Tuns. Es ist dann nicht schwer um einen tragischen weiteren Ablauf der Tatsachen infolge des ersten Nicht-Gott-Gehorchen-Habens.

Es beginnt sich da das typische Mal der „Sünde-als-Sünde” zu betätigen: es kommt beinahe sofort zu ‘Metastasen’ auf andere Bereiche der Handlungen und Gebote. Zuerst reden sich diese beiden ein, intime Liebeleien fließen in ihrem Fall aus wahrer Liebe, weil doch beide ‘sich’ [sich selbst – selbstsüchtig] stark lieben. Aber gerade dann bestätigt sich ganz leicht im wörtlichsten Sinn, was Gottes Wort sagt: „Denn der Lohn der Sünde ist der Tod” (Röm 6,23)! Man könnte hier ein Stück vom Brief an die Familien Johannes Paul II. (1994) anführen:

„... Sicher im Widerspruch zur Zivilisation der Liebe steht die sogenannte ‘Freie Liebe’ – die um so gefährlicher ist, weil dabei gewöhnlich unterschiebt wird, sie stütze auf so genanntem ‘echten’ Gefühl. Allerdings mit solcher Suggestion wird die Liebe im Grund genommen zerstört. Wie viele Familien sind gerade aus diesem Grund in die Brüche gegangen! Der Vorschlag, um immer dem ‘wahren’ Gefühlsantrieb zu folgen, sollte er selbst scheinbar der ‘freien’ Liebe dienen, versetzt den Menschen tatsächlich in Knechtschaft ... der menschlichen Leidenschaften und Instinkte.
Die ‘freie Liebe’ nützt die menschlichen Schwächen aus, sie bietet ihnen einen gewissen ‘Rahmen’ von Edelheit mit Hilfe von Mitteln zur Verführung, und auch mit zeitweiser Gutheißung der öffentlichen Meinung. So sucht sie die Bisse des rechtschaffenen Gewissens zu ‘beruhigen’. Sie versucht für sich ein ‘moralisches Alibi’ zu schaffen. Doch sie nimmt nicht alle Folgen in Bedacht, die sich daraus ergeben, besonders aber wenn den Preis – abgesehen vom Mitgatten – die Kinder zu bezahlen, haben, die – des eigenen Vaters oder der Mutter beraubt – auf tatsächliche Waisenschaft verurteilt werden, auch wenn die wahren Eltern weiter leben” (BF 14).

Ein anderer Name der Nicht-Liebe ist das Nicht-Leben: der Tod. Selbst dann, wenn der Tod – dieser erste, oder vielleicht schon vom Grenzland des „zweiten” Todes (Offb 2,11; 20,6.14; 21,8) sich noch nicht in allzu offensichtlicher Art und Weise aufdrängt. Zu seinem Signal wird die empfundene Verachtung zu sich einander, die mit der Sünde einhergeht. Hier ist der Grund des Abscheus zu sich, die empfundene Unwürdigkeit, die Verzweiflung. Bei den einen erscheint dann eine Aggressivität, die eine eigenartige Veräußerung darstellt des Dramas, das sich in der Seele auf der Senkrechte abspielt: Gott – und der Mensch. So sind die Gegen-Früchte der Liebe, die Spur der Tatsache, dass hier Satan am Werk ist – im Gegenteil zu den „Früchten des Heiligen Geistes”: der Liebe, Freude, des Friedens (Gal 5,22f).

Die weitere Folge der Tatsachen, nachdem es zur Gewissheit betreffs der Schwangerschaft gekommen ist, gestaltet sich oft nach dem Szenario, das gut im Satans Reich eingewurzelt ist. Die Partner suchen erst nach Wahrnehmungen-Empfindungen, die sie als ‘Liebe’ halten möchten. Sie erreichen sie mit der Gegen-Liebe und betrügen sich einander, dass sie ‘lieben’. Die letztliche Folge der Zurückweisung der Liebe in ihrer Gottes Auffassung ist die schauderhafte Realität: der Tod Gottes Lebens im Herzen ihrer beiden, und in zweiter Reihe der biologische Tod, der dem Kind ihres ‘Sich-Liebens’ zugefügt wird. Anstatt die Liebe als Gabe, die sich Selber bis zur Hingabe des Lebens ‘für’ den Geliebten zu verwirklichen, ‘opfert’ sie – mit Tötung – den Nächsten: das Kind dieser ihren „Liebe”.

Wo zündet er und sie einmal am Allerseelen-Tag die Kerze diesem Kleinen an, wenn sie selbst seine Ermordung mit ihrer mütterlich-väterlichen Hand erwirkt haben? Die einen tun es mit dem Schwangerschafts-Abbruch, indem sie sich eines fremden Schwertes ersetzen lassen, wie einmal David, der nach dem blamierenden Ehebruch mit Batseba, ihren unbequem gewordenen Mann Urija mit dem „Schwert der Ammoniter” getötet hat (2 Sam 12,9).
Sie begehen die Tötung, indem sie die Abtreibung anraten, oder selbst zum Hinrichtungsort herbeiführen, wo Leben gerettet werden sollte, während dort Blut Unschuldiger in Strömen fließt. Wir haben schon erwähnt, wie sich ein Arzt an seinen Fachskollegen, einen Gynäkolgen-Mörder, gewandt hat: „Herr Kollege, nach dem Eid den wir abgelegt haben, sollen wir das Leben retten, und nicht die Nicht-Geborenen töten”. In Antwort darauf bekam er nur zum Hören: „Lieber Herr Kollege! Skrupeln erscheinen zum ersten Mal. Dann läuft schon alles glatt ... !

Und hier die unausbleibliche Stimme Gottes und Gottes Frage:

„... ‘Wo ist dein Bruder Abel?’ – Er [Kain] entgegnete: ‘Ich weiß es nicht. Bin ich Hüter meines Bruders?’ – Der Herr sprach: ‘Was hast du getan? Das Blut deines Bruders schreit zu Mir vom Ackerboden’ ...” (Gen 4,9f.).

Diese Anfrage Gottes nach der begangenen Sünde der Schwangerschafts-Abtreibung bespricht Johannes Paul II. in seiner Enzyklika Evangelium Vitae. Diese Frage kehrt in der ganzen Enzyklika wie ein Kehrvers zurück – im Angesicht der allgemein herabgesunkenen moralischen Empfindsamkeit der modernen Gesellschaft und der rechtlichen Akzeptation in immer anderen Staaten der gegen-elterlichen Praktiken, und selbst direkt Tötung der Nicht-Geborenen (vgl. EV 7-24.53-74; usw.).

Jemand noch anderer führt zur Tötung des Kindes mit seinen bedrängenden Schikanen, auf die er das Mädchen-die-Mutter aussetzt. Diese kann es letztlich in ihrer Psyche nicht ertragen und begeht das Verbrechen.
Ein noch anderer legt seine verbrecherische Hand zur Ermordung des Kindes, indem er die Spritze zum „Hervorrufen” anrät, die „Absicherung” mit der Spirale empfiehlt, bei der Anwendung von Hormonalmitteln mit Rat und Tat beisteht. Diese Sünden belasten das Gewissen sowohl der Mutter, wie des Vaters und aller, die irgendwie bei der Tilgung des Kindes – und der Kinder – mitgewirkt haben.
Es kommt vor, dass die eigene Mutter ihrer Tochter [verheirateten oder nicht] den Rat erteilt, oder sie selbst dazu fast nötigt, dass sie die Schleife einsetzt u.dgl. Wird die Sünde dieses Verbrechens bei der Heiligen Beichte überschweigen, gibt es dann offenbar keine Lossprechung und das Sakrament selbst wird mit dem Sakrileg beleidigend verunehrt.
All diese Getöteten begegnen einmal selbstverständlich allen gerade erst Aufgezählten, die an seinem Mord beteiligt waren. Die Getöteten Kinder – Leben offensichtlich weiter – nur dass jetzt schon in der Ewigkeit. „Ewige Ruhe gib Ihnen, Herr Jesu ...!

Im Fall des Schwangerschafts-Abbruchs infolge des Eingriffes unterfahren alle, die daran unmittelbar daran mitgewirkt haben, d.h. der Vater wenn er dazu zugestimmt hat, Geld ausgelegt hat, dazu überredet hat, wie auch alle anderen übrigen, ohne deren Anteil es zum Verbrechen nicht gekommen wäre, der Exkommunikation (s. EV 62). Die Exkommunikation zieht einige bestimmten rechtlichen Folgen für das Leben in Kirche nach sich. Verdrießlich ist besonders, dass die betroffenen Personen vom aktiven Anteil an der Eucharistie ausgeschlossen bleiben (genauer s. ob.: Die Kirchliche Strafe der Exkommunikation).

Es kommt freilich vor – Gott sei Dank: des Öfteren, dass das Mädchen-die-Mutter ihre Hand gegen das Leben des Kindleins letztlich nicht ausstreckt – und es zur Welt bringt. In unmittelbarer Folge des erscheinenden Neuen Menschen tritt im Gewissen die Pflicht zutage – angesichts Gottes, dieser beiden gegenseitig und des Kindes, das Kind zu erziehen und es auszubilden. Diese Pflicht ruht sowohl auf dem Vater, wie auf der Mutter:

„Die Fruchtbarkeit der ehelichen Liebe beschränkt sich nicht allein auf das physische Gebären der Kinder, auch wenn sie in ihrem spezifischen menschlichen Ausmaß verstanden werden sollte: sie weitet sich aus und bereichert mit Früchten des moralischen, geistigen und übernatürlichen Lebens, das der Vater und die Mutter den Kindern als Gabe übermitteln sollen, und durch die Kinder der Kirche und der Welt” (FC 28).

„Wenn die Ehegatten Eltern werden, empfangen sie von Gott die Gabe einer neuen Verantwortung. Ihre elterliche Liebe soll für die Kinder zum sichtbaren Zeichen derselben Liebe Gottes werden, ‘von der jede Vaterschaft im Himmel und auf Erden ihren Namen hat’ ...” (FC 14; s. LR 16).

Diese Worte knüpfen an den Status der Ehegatten an. Aber eine gleiche Verantwortung bindet um so mehr die vor-ehelichen Partner. Sollten auch die Zivil-Gerichte den Vater von Auszahlung der Alimente freisprechen, in Gottes Angesicht hat er die Gewissens-Pflicht auf sich gezogen: das Kind materiell zu unterhalten, es zu ernähren, auszubilden, wie auch dass er selbst schöpferisch im Erziehungs-Vorgang zugegen werden wird, indem er dem Kind das physische und geistige Heranreifen sichert.

Die fünfte Bedingung aber einer guten heiligen Beichte heißt: Genugtuung Gott und dem Nächsten gegenüber. Ungültig und sakrileg wäre die Lossprechung, sollte der Vater seine Vaterschaft verheimlichen, bzw. er würde sich von der Unterhaltung und Erziehung der Nachkommenschaft drücken, oder er sollte sich immer wieder von der Auszahlung der gerechten materiellen Hilfe der Mutter und dem Kind befreien.


Das Werk S.O.S. und die Haltung angesichts
der „Todes-Kultur”

Es soll hier das in der Kirche unseres Vaterlandes eingerichtete Werk S.O.S. zur Rettung der Nicht Geborenen erwähnt werden (N.B.: Es geht um Polen; in Deutschland gibt es ähnliche Institutionen, oft unter anderem Namen). Und zwar die Mütter, die ihr empfangenes Kind nicht haben möchten, werden gebeten, es doch zur Welt zu bringen, wonach eine sofortige Adoption von auf solche Kinder wartenden kinderlosen Ehen, oder auch solchen die schon andere Kinder haben, durchgeführt wird. In Diözesan-Häusern des S.O.S.-Werkes wird solchen schwangeren Frauen sowohl materielle, wie ärztliche Hilfe gesichert, wie auch Bedingungen, dass sie das Kind ruhig gebären und das Baby stillen können, wenn sie es nur mögen, wonach sie mit dem Bewusstsein weggehen können, dass ihr Kind in gute Hände trifft. Informationen werden in Pfarrgemeindeämtern erteilt.

Und jetzt - sehe ich schon etwas schöner aus? Freut ihr euch ein wenig wegen meiner Ankunft? Ich danke Dir, O Mein Geliebter Schutzengel, dass Du für mich und für meine Geliebten Eltern sehr, sehr intensiv betest. dass ich mit Deiner Hilfe zum EWIGEN - LEBEN gelange! – [s.: Fijalkowski Wl., Ich bin von der Empfängnis an, l.c.., 74: 15. Woche = nicht ganze 4 Monate des Lebens] (3.3 kB)
Erklärung

Auch in vielen anderen Ländern sind ähnliche Institutionen und Werke zur Rettung des Lebens nicht geborener Kinder tätig. Überall können gute menschliche Herzen gefunden werden, die bereit sind dem gefährdeten Leben zu Hilfe zu kommen und vor keiner Mühe und Ausgaben scheuen, ohne die solcher Einsatz unmöglich erfolgen kann. Das sind eine der höchsten „Werke der Barmherzigkeit für Leib und Seele”. Gott vergisst davon nicht, wenn mit dieser Haltung die Meinung zusammengeht, diese Mühen „um Christi willen” unternommen zu haben.

Das Retten des bedrohten menschlichen Lebens in der vor-Geburts-Zeit wird zur Gelegenheit, um manche anderen Angelegenheiten zu erwähnen, die es im Zusammenhang mit der sich ausweitenden „Todes-Kultur” zu signalisieren gilt. Die Eltern müssen sich bewusst sein, dass keine ärztlichen Anweisungen und keine Erklärungen der Ärzte-Kommissionen imstande sind, irgendwelches der Gottes Gebote, darunter auch dieses V. Gebot: „Du sollst nicht töten!”, aufzuheben oder als ‘jetzt nicht mehr gültig’ zu erklären.
Von vornherein müsste auch als Blasphemie jedes Streben nach einem ‘Referendum’ betreffs des Inhaltes der Gebote anerkannt werden (vgl. VSp 81f.96f.104.111f.; EV 68-74.90). Die ‘Demokratie’ hat angesichts Gottes Gebote ganz prinzipiell nichts zu sagen. Es hilft hier kein politischer und wirtschaftlicher Nachdruck mit Verweis auf die scheinbar ‘sich einigenden internationalen Organismen’. Jede Gesetzgebung, die sich dem Inhalt irgendeines der Gottes Gebote entgegensetzt, ist von vornherein aller verpflichtender und verbindlicher Kraft enthoben. Sie berechtigt auch niemals zu irgendeiner Handlung, die sich Gottes Gesetz widersetzte. Hinter dem Gesetz Gottes steht immer Gott, der Liebe – ist. Auch dann, wenn Er seinem Lebendigen Ebenbild: Mann und Frau, seine Zehn Gebote anbietet – und ihnen den freien Willen, mit dem Er sie ausgestattet hat, nicht zurückzieht.

Jedes Abverlangen und jede Verabschiedung von Gesetzen, die in diesem Fall dem V. Gebot widersprechen würden, wird gleichbedeutend mit Unterziehen Gottes in Anklagezustand, um an Ihm zu erpressen, Er möge sich vor dem Menschen ‘entschuldigen’, indem der Mensch Gott vor sein Gericht zieht, um Ihn ‘zur Ordnung zu führen’. Es sind immer Sünden im Typus der Sünde Satans als Satan, für die es keine Lossprechung gibt. Ähnlich wie es im Prinzip keine Vergebung für jene gibt, die an der Agitation und Werbung für Abtreibung und Verhütung, besonders diese abortierende usw. Anteil haben. Selbstverständlich, wie immer. höchstens dieser Jemand erfüllt alle Bedingungen einer Guten Heiligen Beichte, d.h. er ersetzt den Schaden, den er der Gesellschaft und Gott zugerichtet hat – in diesem Fall durch eine ebenso öffentliche Abberufung seiner Aussagen.

Um so mehr gegenstandslos für die Begründung des Schwangerschaftsabbruchs sind sog. ‘soziale Indikationen’, also das Wohnungsproblem, der Gute Name, Weiteres Lernen, jugendliches Alter, u.dgl.
Noch mehr, da es hier um ein Gebot geht, dessen Autor nicht der Mensch, sondern Gott ist, darf man sich niemals auf irgendeine Erkrankung berufen, darunter auch auf genetisch bedingte und andere Krankheiten als sog. ‘medizinische Indikation’, um den Abortus zu erwirken. Vorauszusehende eventuelle Erkrankungen bei der potentiellen Nachkommenschaft bilden gerechte Indikation, um die Empfängnis abzuschieben, indem die Gatten das Wissen um den Biologischen Fruchtbarkeitsrhythmus einsetzen, keineswegs aber um in das Leben eines schon empfangenen Menschen zu angreifen.

Auf diesem Hintergrund zeichnet sich eine neue Frage ab. Immer häufiger erscheinen in verschiedenen Ländern Fälle einer gerichtlichen Anklage, die eine Mutter gegen den Arzt erhebt, der bei der pränatalen Untersuchung keinen Entscheid betreffs der Erkrankung des heranwachsenden Kindes gegeben hat, auf dessen Grund die Mutter eine ‘legale’ Mordtat am Kind durchführen konnte.
Ein ähnlicher Ausklang steht hinter dem in manchen Ländern eingeführten grausamen Gesetz, dass die Institution der Sozialen Versicherung die Auszahlung der Krankenhilfe usw. für ein Kind ablehnt, bei dem die pränatale Untersuchung seriöse Erkrankungen ergeben haben. Es ist dann eine eigenartige ‘staatliche Strafe’ für die Eltern, zumal für die Mutter – dafür, dass sie ihr Kind vor der Geburt nicht ermordet hat. Die Strafe soll darauf beruhen, dass ihr alle soziale Hilfe verweigert wird, die mit der Pflege und Behandlung eines behinderten oder unterentwickelten Kindes verbunden ist ...
Dieses Beispiel zeugt davon, wie grausam das Antlitz der ‘Todes-Zivilisation’ wird, die immer weitere Kreise umfängt. Der Weggang von Gott und Gottes Geboten wird immer weitere, aufs weiteste ausgerichtete Aufschließung für das Satans Reich und seine ‘Anti’-Ordnung: die immer stärkeren ‘Proben’ dessen, was für diese anfangen wird, die sich das Wünschen: für das zwar ebenfalls hier ewige Leben – allerdings in ewiger Verdammung.



Möge hier auch noch an die Situation einer Mutter angeknüpft werden, deren Schwangerschaft infolge einer Vergewaltigung zustande gekommen ist. Das in solchen Umständen empfangene Kind ist selbstverständlich für seine Empfängnis nicht ‘schuld’. Daselbst findet irgendwelcher Angriff auf sein Leben als ‘dieses dafür Schuldigen’ – niemals eine ‘Rechtfertigung’. Die Strafe soll den Ursacher der Notzucht betreffen, in keinem Fall aber das Kind. Daher kann auch das Kind unter keiner Bedingung mit dem Namen eines „ungerechten Aggressors” bezeichnet werden, der eventuell in Selbstverteidigung gegen ihn getötet werden dürfte (vgl. EV 58)!

Die Frage einer Mutterschaft im Fall der Schändung wird von Johannes Paul II. in seinem Apostolischen Schreiben (1993) aufgegriffen, den er an den Erzbischof von Sarajewo in der Zeit des damals dauernden Krieges in Bosnien und Herzegowina gerichtet hat. Es gehört sich über seinen Inhalt nachzudenken. Hier einiges aus diesem Brief:

„Es ist besonderes Gebot der Stunde, dass die Hirten und alle verantwortlichen Gläubigen ... sich der Lage der Mütter annehmen – verheirateter und nicht verheirateter Frauen, die Opfer der Schändungen geworden sind, welche infolge des Rassenhasses und der brutalen Begierde ausgeübt worden sind. Diese Frauen, nachdem sie eine empfindsame Demütigung erfahren haben, müssen jetzt dem Verständnis und der Solidarität vonseiten ihrer Gesellschaften begegnen. In der so schmerzenden Situation muss man ihnen helfen, den Unterschied zwischen dem Akt der verurteilswerten Gewalt, der von Menschen ausgeübt wurde, die sich auf Abwegen des Verstandes und Gewissens verirrt haben, und der Wirklichkeit neuer menschlicher Wesen, deren Leben in solchen Umständen angefangen hat, zu erblicken. Indem sie als Gottes Ebenbild erschaffen sind, verdienen auch diese Neuen Wesen auf Ehre und Liebe, wie jedes andere Mitglied der Menschen-Familie.
Mit aller Entschiedenheit muss jedenfalls erinnert werden, dass das zu gebärende Kind keine Verantwortung dafür trägt, was geschehen ist und was verurteilt zu werden verdient. Es ist also unschuldig und kann in keinem Fall als Aggressoren gehalten werden.
Die ganze Gemeinschaft soll also die so schmachvoll gedemütigten Frauen und ihre Familien unter Schutz und Pflege nehmen, um ihnen zu verhelfen, den Akt der zugefügten Gewalt – in Akt der Liebe und der Aufschließung für das neue Leben hin zu umgestalten. Das Evangelium erinnert uns daran, auf angewandte Gewalt nicht mit Gewalt zu antworten [Mt 5,38-41]. Auf Barbarei des Hasses und Rassismus soll mit der Macht der Liebe und Solidarität geantwortet werden ...[Röm 12,17-21]”.

Wir sehen, dass der Heilige Vater als Stellvertreter Jesu Christi nur daran erinnert, dass alle menschliche Gewalt im Moment der stattgewordenen Empfängnis ihr Ende hat:

„Die Unanatastbarkeit der Person, die Widerschein der Unantastbarkeit Gottes selbst ist, findet ihren Ausdruck vor allem und in prinzipieller Weise in der Unantastbarkeit des menschlichen Lebens. Die allgemeinen, anderswo gerechten Auftretungen in Verteidigung der menschlichen Rechte ... sind trügerisch und illusorisch, wenn das Recht auf Leben nicht als erstes und grundlegendes Recht der menschlichen Person mit größter Entschiedenheit verteidigt wird.
Die Kirche hat angesichts allerlei ununterbrochen zugefügten Gewalttaten – dem jeder menschlichen Person gehörigem Recht auf Leben, niemals kapituliert. ... Dieses Recht kommt dem menschlichen Wesen in allen Phasen seiner Entwicklung zu, von seiner Empfängnis an bis zum natürlichen Tod, und unter allen Umständen, also unabhängig davon, ob es gesund ist oder krank, voll leistungsfähig oder benachteiligt, reich oder arm ...” (ChL 38; CA 47.39).

Solche Haltung: der unbedingten Verteidigung des empfangenen Lebens, unabhängig von seiner Kondition, betrifft auch diese Fälle, wenn z.B. ein Arzt die Eltern einschüchtert, das Kind werde als insuffizientes Wesen in die Welt kommen, mit Kopfwassersucht oder Deformationen. Das V. Gebot ist Gottes Gebot. Einer müsste Gott sein, um zuständig genug sein zu können, das Gebot Gottes umzustoßen. Demzufolge, sollten auch die Eltern selbst eine 100% Gewissheit bekommen haben, dass das Kind als Unterentwickelt zur Welt kommt oder als Missgeburt, dass es zur Qual für sich selbst und für die Eltern wird, muss es mit höchster elterlicher Liebe – als der kranke Jesus Christus, angenommen und umfangen werden:

„Und wer ein solches Kind um Meinetwillen annimmt, der nimmt Mich an” (Mt 18,5).

„Was ihr einem Meiner geringsten Brüder getan habt, das habt ihr Mir getan” (Mt 25,40.45).

Daher können vom ethischen Gesichtspunkt aus, als immer zutiefst schlecht, keine Eingriffe der genetischen Ingenieurie, die nicht auf Behandlung, sondern z.B. ‘Züchtung’ eines programmierten Menschen berechnet sind, akzeptiert werden. Entschieden zurückgewiesen werden müssen pränatale Untersuchungen [vorgeburtliche Untersuchungen], die nicht auf Behandlung und Heilung, sondern Qualifizierung zur ‘Elimination’ kranker Kinder abgezielt wären, bzw. deren vorausgesehenes Geschlecht der ‘Bestellung’ seitens der Eltern nicht entsprechen sollte (s. DoV, bes. Teil I/2-4.II/8-7; ChL 38; EV 14f.63.89). Johannes Paul II. spricht von behinderten Kindern u.a.:

„Aber die Kirche ist fest überzeugt, dass das menschliche Leben, auch wenn es schwach ist und leidet, immer eine wunderbare Gabe Gottes Güte darstellt. Gegen den Pessimismus und die Eigennützigkeit, die die Welt verdunkeln, erklärt sich die Kirche für das Leben: sie kann in jedem menschlichen Leben die Herrlichkeit jenes ‘Ja’, jenes ‘Amen’ entdecken, das Christus selbst ist. Jenem ‘Nein’, das die Welt überflutet und bedrängt, setzt sie dieses lebendige ‘Ja’ entgegen, indem sie so den Menschen und die Welt vor diesen verteidigt, die nach dem Leben lauern und ihm den Tod zufügen.
Die Kirche ist dazu berufen, um allen von neuem, mit immer größerer Überzeugung, ihren Willen zu zeigen, das menschliche Leben mit allen Mitteln zu fördern, und es gegen alle irgendwelche Fallstricke zu verteidigen – unabhängig vom Zustand und dem Entwicklungsstadium, in welchem es sich befindet” (FC 30).

Der Heilige Vater hebt die Sendung der Liebe der Kirche hervor – im Gegenteil zu sich ausweitender „Kultur des Todes”:

„Indem die Kirche mit Liebe und großzügig jedes menschliche Leben annimmt, zumal dann, wenn es schwächlich und krank ist, realisiert sie das grundsätzliche Ausmaß ihrer Sendung, die um so nötiger zutage kommt, je mehr die ‘Kultur des Todes’ zur Stimme kommt ...” (ChL 38; s. CA 39; EV 15.63.68; usw.).

Die Aufgabe der Verteidigung des Lebens ruht besonders auf einigen Gruppen der Personen vom Laikat, wie auf den Eltern, dem Gesundheitswesen, auf denen die die Macht ausüben (s. ChL 38; CA 39). Es ist aber auch Aufgabe selbst der Familie:

„In der Familie ... muss das Kind mit besonderer Sorge umfangen werden. ... – Das gilt für jedes Kind, aber es wird besonders schwerwiegend, wenn das Kind klein ist, das einer völligen Pflege benötigt, wenn das Kind krank ist, leidet oder behindert ist” (FC 26).

„Gerade weil die Liebe der Ehegatten eine einzigartige Teilhabe am Geheimnis des Lebens und der Liebe Gottes selbst ist, ist sich die Kirche bewusst, dass sie die besondere Sendung empfangen hat, die so hohe Würde der Ehe und die so große Verantwortung für die Weitergabe des menschlichen Lebens zu hüten und schützen” (FC 29).

„Es muss von neuem entdeckt werden, dass die Familie das Sanktuarium des Lebens ist. Sie ist in der Tat heilig: sie ist der Ort, in dem das Leben, Gottes Gabe, in gehöriger Weise angenommen und vor den vielen Angriffen geschützt werden kann ... Gegen die sogenannte Kultur des Todes, stellt die Familie den Mittelpunkt der Kultur des Lebens dar” (CA 39).

Und noch:

„Manche fragen sich, ob es sich zu leben lohnt, oder ob es nicht besser wäre, gar nicht geboren zu werden; sie zweifeln, ob es angewiesen ist, die anderen zum Leben zu rufen, wenn diese vielleicht einmal fluchen werden, es wäre ihnen gegeben in der grausamen Welt zu existieren, deren Schrecken selbst nicht einmal vorhersehbar ist ...
Noch andere ... kommen letztlich dazu, dass sie das geistige Reichtum des neuen menschlichen Lebens nicht mehr begreifen und es zurückweisen. Der letztliche Grund solcher Mentalität ist die Abwesenheit Gottes in Herzen der Menschen, dieses Gottes, dessen Liebe allein stärker ist als alle möglichen Befürchtungen der Welt, und die sie allein überwinden kann” (FC 30).

Und noch ein Bruchstück vom Brief an die Familien – im Anschluss an das IV. Gebot:

„Die Elternschaft schafft eine nur ihr eigene Koexistenz und Mitwirkung selbständiger Personen. Das betrifft in besonderer Weise die Mutter, wenn ein neuer Mensch empfangen wird. Die ersten Monate seiner Gegenwart, die mit dem Schoß der Mutter verbunden sind, schaffen ein besonderes Band, das in bedeutendem Maß schon erzieherischen Charakter annimmt. Die Mutter gestaltet schon in der pränatalen Zeit nicht nur den Organismus des Kindes, sondern indirekt sein ganzes Mensch-Sein ...
Der Mann-der-Vater nimmt in diesem Vorgang nicht unmittelbaren Anteil. Er soll sich aber verantwortlich in die Erwartung des Kindes, das geboren werden soll, eingliedern ...” (BF 16).

Und im Zusammenhang mit der Familie als der „Haus-Kirche”:

„... ‘Zusammensein’ in der Form einer Familie. Dasein gegenseitig für-einander. Einen gemeinschaftlichen Raum für die Affirmation jeder Person bilden, jedes Menschen um seiner Selbst willen, das heißt deswegen, weil er ‘gerade dieser’ Mensch ist. Manchmal ist das ein gebrechlicher, ein zurückgebliebener Mensch, ein solcher, den die sogenannte ‘Fortschritts’-Gesellschaft lieber nicht haben möchte. Auch die Familie kann einer solchen Gesellschaft ähnlich werden. Sie kann ‘fortgeschritten’ werden – darin, dass sie sich von alten Menschen, von Krüppeln und Kranken schlechterdings schnellstens befreit. Das geschieht wegen Mangel des Glaubens an Gott, an diesen Gott, für Den ‘alle ... leben’ [Lk 20,38]. Sie leben, weil sie in Ihm zur Fülle des Lebens berufen sind” (BF 15).


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C. NATÜRLICHE METHODEN VOR DER EHE ... ODER VIELLEICHT VERHÜTUNG ?
Ob den Fruchtbarkeits-Rhythmus benutzen ?
Verhütung
Fot3-25. Ein Kind über 2 Monate alt

D. DIE MUSS-TRAUUNG ...
Fot3-26. Ein Kind 2.5 Monate alt

E. LIEBE – ANTI-LIEBE – MORDTAT ...
Aufeinanderfolge der Tatsachen
Das Werk S.O.S. und die Haltung angesichts der „Todes-Kultur”
Fot3-27. Kind nicht ganze 4 Monate alt
Mutter infolge einer Schändung