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VERMERK: Abkürzungen zur angeführten Literatur s. Literatur

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Drittes Kapitel

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Zur Einführung


In zwei ersten Kapiteln dieses dritten Teiles: „Jugendliche Zeit und Liebe” – haben wir versucht, die Frage der Berufung: sei es zum Leben in der Ehe und Familie (1. Kap.), sei es im Priestertum bzw. im Ordensleben (2. Kap.) zu ergründen. Jetzt haben wir vor, die eigentliche Thematik unserer WEB-Site von neuem aufzugreifen. Es geht um die moralischen Aspekte der Empfängnisplanung in der Ehe. Es wäre aber schwer, nicht auch an die Stufe der unmittelbaren Vorbereitung zur Ehe anzuknüpfen, zumal an die einzigartige Zeit im Leben: die Zeit der Brautleute.

Gemäß dem Profil unserer WEB-Site kreisen die Erwägungen dauernd um die ethischen Aspekte der beiderseitigen Verhaltensweisen – in diesem Fall unter zwei Leuten, die ihre Verlobungszeit erleben. Im vorangegangenen Teil (dem zweiten Teil) haben wir die Begründung des Glaubens dargestellt, die tief mit der Würde des Menschen als Person zusammengekoppelt ist. Der Glaube heißt uns die Zehn Gebote Gottes anzunehmen – und sie mit Liebe zu umfangen. Wir haben zu verstehen gelernt, dass hinter den Geboten nicht die ‘Kirche’ steckt, sondern Gott selbst. Mit anderen Worten: Bei Geboten geht es keineswegs um blinde, seelenlose Vorschriften des ‘Sitten-Gesetzes’! Hinter ihnen ist Gott verborgen, der Vater ist. Als geradezu Vater ist Gott ‘ontologisch’ unfähig irgendeinem Geschöpf Schaden anzutun. Um so mehr dem Geschöpf seiner besonderen Liebe. Allerdings dieser Vater dynamisiert dauernd sein ‘Lebendiges Ebenbild’: Mann und Frau, dass es über sich selbst hinauswächst und ‘Ähnlichkeit’ – nicht zur ‘Materie’ annimmt, sondern zu Diesem, dessen Größe und Heiligkeit der Mensch dauernd widerspiegelt – als Ebenbild des Dreieinigen.

Tieferes Nachdenken über den Menschen als Peson in seiner Berufung zum ewigen Leben – auch in Ehe und Verlobung, lässt jetzt schon an ganz praktische Aspekte umzuschalten: die ethische Bewertung der gegenseitigen Beziehungen unter Brautleuten unter dem Gesichtspunkt des VI. bzw. IX. Gottes Gebotes. Eines ist dabei klar: wird an die Beurteilung der Verhältnisse zwischen zwei Leuten mit Bezug auf das ‘Fleisch und Geschlecht’ der Maßstab der Gottes Gebote angelegt, bekommt die ethische Bewertung daselbst den Siegel der Gewissheit des Glaubens. Allerdings sollten selbst die hier in Bedacht kommenden zwei Gebote: das VI. und IX. ihre Niederschreibung weiter noch nicht erfahren haben (Gott übermittelt die Zehn Gebote über Mose erst ca. 1250 vor Chr.), würde hier vollends diese ethische Bewertung reichen, die aufgrund der Würde von Mann und Frau als Personen hervorspringt, also allein die anthropologische Sicht der menschlichen Person (genauer s. ob. : Betätigungen ‘CONTRA’: Wo ist hier der Mensch? – dieses ganze Kapitel). Sie wird außer Zweifel ganz mit Gottes Bewertung der menschlichen Taten übereinstimmen.

Nach den zwei ersten Kapiteln des vorliegenden Teiles drängt sich also der folgende Plan der insbesonderen Fragen und Erwägungen:

In diesem, vorliegenden Kapitel: Geschlechtsverkehr vor der Ehe und die reale Möglichkeit der Empfängnis – haben wir vor, von einem gewissen Abstand her die üblich vorgebrachten Beweggründe anzublicken, die den Anschein haben, das vielerorts erforderte ‘für’ – für den geschlechtlichen Verkehr schon in der Verlobungszeit zu anempfehlen. Es gehört sich unterschiedliche Aspekte dieser Frage zu berücksichtigen, vor allem Gründe psychologischer und psychologisch-physiologischer Natur, die dafür zu sprechen scheinen, dass der Körper und das Geschlecht auf dieser Stufe: des ‘Miteinandergehens’ – voll engagiert werden sollte. Das angesammelte Material möchte dazu beitragen, dass Gottes Wort doch das schlichte Anvertrauen geschenkt werde und dass zugleich Gottes anspruchsvolle Liebe auch in diesem Ausmaß leichter verstanden werden kann. Gottes Wort kann tatsächlich anspruchsvoll klingen, und doch wird man ihm Recht sagen müssen als dem, was es unter dem Blickpunkt des wirklichen menschlichen Wohles aller hier Angesprochenen – als das einzig Mögliche zu akzeptieren gilt.

Wir treten also an die typisch jugendliche Problematik heran, die sehr ‘heiß’ zu sein pflegt. Sie wird in der Regel ungefähr folgender formuliert: Ist es ‘erlaubt’, oder weiter ‘nicht erlaubt’ – vor der Ehe zu verkehren? Diese Problematik taucht bisweilen in Form ungemein scharfer Diskussionen hervor, nicht selten voller Aggressivität, oder zumindest Wehklage angesichts der Kirche (genauer: ... Gottes), samt einem ganzen Arsenal von Anklagungen und Widerspruch gegen die ‘Vorschriften von Geistlichen und vom Papst’ im Bereich der Sexualität, die den Bedürfnissen des heutigen erweckten Jungen oder Mädchens unmöglich die Stirn zu bieten imstande sind.

Es gehört sich dem hier Schreibenden, dass er sich an die Verehrten Leser einmal mehr mit inniger Bitte wendet. Es schreibt hier ein Geistlicher: ein katholischer Priester. Wenn ihm der Herr die Kraft verleiht, wird er seinen Geliebten Meister und Herrn – Jesus Christus, den Gott-Menschen, nicht leugnen. Dieser Geistliche (Priester und Ordensmann zugleich) stellt hier selbstverständlich die Gottes – und daselbst die der Katholischen Kirche eigene Wertung der dargestellten Fragen dar. Er meint es jedoch bestimmt nicht so, als ob er irgendjemanden zum Katholizismus ‘mit Kraft’ bekehren möchte. Dagegen es ist zweifelsohne seine weiterhin von Herzen fließende und irgendwie mit Liebe gefüllte Bitte, dass auch der Verehrte Leser – zu dem hier einigermaßen doch durchscheinenden personalen Gott, der Liebe – Ist, sich wenn´s möglich mit einigermaßen offenen, zuversichtsvollen Lächeln zu beziehen versuchte. Um so von der hier dargestellten, langen Lektüre doch ein wenig Gutes erfahren zu können: für sich selbst, oder noch besser: ebenfalls für viele andere.


A.  ANGESICHTS DER MÖGLICHEN EMPFÄNGNIS

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Heißt es nach wahrem Guten zu greifen?

Jedes ‘Zwei-zu-Einem-Fleisch-Werden’ hängt in seiner Struktur und Dynamik untrennbar mit seiner doppelten Zweckmäßigkeit zusammen:
1. Mit der Verschmelzung der sich einander dahinschenkenden Personen in ein ‘Eins-in-Liebe’ (Hinordnung auf Liebe-Vereinigung);
2. Die Vereinigung von zwei Leuten vermittels ihrer Geschlechtsorgane kann unmöglich ohne die sich dann auslösende Dynamik des Aktes erfolgen. Im Erleben des Mannes, des Gatten – schafft es dann den Grundboden, auf dem Neues Menschen-Leben aufkommen kann. Am besten führen wir hier noch einmal die schon früher erörterten Worte aus Humanae vitae Paul VI. an (s. ob.: Vereinigung in Liebe offen auf Elternschaft – samt dem weiteren Zusammenhang); und noch: Selbsthingabe der Person eingeprägt in die Struktur und Dynamik des Aktes – samt dem Kontext):

„Diese Lehre [= die innere Friedensordnung des Aktes: es muss sowohl die Liebe, als auch das Offenbleiben für Elternschaft respektiert werden] ... gründet in einer von Gott festgelegten, unlösbaren Verknüpfung, die es dem Menschen eigenwillig zu zerreißen nicht erlaubt ist – zwischen dem Sinngehalt der Einheit, und dem Sinngehalt der Zeugungskraft, die beide dem ehelichen Akt innewohnen.
Denn der eheliche Akt, indem er aufgrund seines tiefsten Wesens, mit engstem Band Ehemann und Ehefrau verbindet, befähigt er sie auch zur Zeugung neuen Lebens – entsprechend den Gesetzen, die in die Natur des Mannes und der Frau eingeschrieben sind” (HV 12; vgl. FC 32).

Du Mädel! Du Junge! Sei es Entscheidung Deines Willens, das Herz und den Leib mit Gottes Hilfe in Reinheit zu bewahren – als Widerspiegelung der SCHÖNHEIT der unbefleckten Natur. Und erfülle das auch wirklich! – [Foto: IPO733] - (6 kB)
Erklärung

Der Heilige Vater spricht vom Geschlechtsverkehr in schon bestehender Ehe. Dagegen wir erwägen hier die Frage des Geschlechtsverkehrs auf der Stufe der vor-ehelichen Zeit. Wir suchen nach einer unvoreingenommenen Antwort auf die angeschnittene Frage, ob der geschlechtliche Verkehr unter diesen Bedingungen die gegenseitige Liebe zum Ausdruck zu bringen imstande ist.

Die vor-ehelichen Partner haben zweifelsohne die erste der Zweckmäßigkeiten des Geschlechtsaktes vor: sie möchten bestimmt zumindest in einigem Sinn ‘Zwei-zu-Einem-Fleisch’ werden. Übergehen wir zunächst die Frage, ob diese beide wirklich nach Einheit in Liebe im Sinn der ganzheitlichen Dahingabe sich einander bestrebt sind: mit Leib und Seele – mit restlosem Blick auf das vielschichtige Wohl und Gute dieses anderen – aber auch dieses eigenen. Liebe müsste von Natur aus untrennbar und dauerhaft sein, d.h. sie müsste unwiderruflich besiegelt sein: es müsste eheliche Liebe sein. Diese beiden sind keine Ehe, sollte es ihnen auch scheinen, sie werden sie in Kürze für immer bilden. Wesentliches Kennzeichen der Verlobung ist die Freiheit, sich auf die Ehe entscheiden – oder nicht entscheiden zu können. Erst samt der geschlossenen Ehe erhält das Band dieser beiden den Siegel der unwiderruflichen und unlösbaren Wirklichkeit.

Unabhängig davon muss noch festgestellt werden: von tatsächlichem Guten kann erst gesprochen werden, wenn es sich im Streifen befindet, der mit dem Licht Gottes Gebote bestrahlt ist. Wir berufen uns von neuem auf die Worte des Stellvertreters Jesu Christi, der dem modernen Menschen, diesem im Trubel des herrschenden Konsums oft verlorenen, die Grundlagen selbst der moralischen Bewertung der Taten annähert:

„Über die moralische Qualität der Handlungen entscheidet das Verhältnis zwischen der Freiheit des Menschen und dem wahren Guten. Dieses Gute ist, als ewiges Gesetz, durch Gottes Weisheit gegründet, die jedes Wesen auf sein Ziel zu streben heißt ...
Das Handeln ist moralisch gut, wenn die Wahlen, die von der Freiheit getroffen werden, mit dem wahren Guten des Menschen übereinstimmen und daselbst die freiwillige Unterordnung der Person auf ihr letztliches Ziel zum Ausdruck bringen, das heißt Gott selber: das höchste Gut, in dem der Mensch das volle und vollkommene Glück findet ...
Die Antwort Jesu [auf die Frage von: Mt 19,16: ‘Was soll ich gutes tun, um das ewige Leben zu erlangen’] und der Hinweis auf die Gebote bedeutet auch, dass der Weg zum Ziel auf der Befolgung Gottes Gesetze beruht, die das Gut des Menschen schützen. Nur eine Handlung, die mit dem Guten übereinstimmt, kann Weg sein, der zum Leben führt ...
Das Handeln ist moralisch gut, wenn es die freiwillige Unterordnung der Person unter ihr letztliches Ziel bestätigt und zum Ausdruck bringt, wie auch die Übereinstimmung der konkreten Handlung mit dem Gut des Menschen, das von der Vernunft in seiner Wahrheit erkannt worden ist.
Wenn dieser Gegenstand der Handlung mit dem wahren Gut der Person nicht in Einklang steht, macht die Wahl dieser Handlung, dass unser Wille und wir selbst moralisch schlecht werden, das heißt dass wir uns unserem letztlichen Ziel und dem höchsten Gut – also Gott selbst – widersetzen" (VSp 72).

Auf diesem Hintergrund sollte daran erinnert werden, dass es Handlungen gibt, deren Gegenstand seiner Natur nach, d.h. von sich selbst aus und ‘innerlich’ – immer übel sind. Deswegen sind keine irgendwelche Umstände, noch eine bestangelegene Meinung der handelnden Person imstande, das objektive ‘Übel’ dieser Handlung als in sich selbst schlecht zu modifizieren:

„Das erste und maßgebliche Element für die moralische Bewertung ist der Gegenstand (das Objekt) der menschlichen Tat, der darüber entscheidet, ob sie auf das letztliche Gute und Ziel, das Gott ist, hingeordnet werden kann ...” (VSp 79).

„Dank dem Zeugnis der Vernunft wissen wir aber, dass es Gegenstände (Objekte) menschlicher Handlungen gibt, die nicht auf Gott hingeordnet werden können, weil sie dem Gut der Person, die nach seinem Ebenbild erschaffen worden ist, radikal widersprechen. Die traditionelle moralische Lehre der Kirche spricht von Handlungen, die ‘innerlich übel’ sind [intrinsece malum]: die übel sind immer und von selbst aus, d.h. aufgrund ihres Gegenstandes, und nicht abhängig von eventuellen Absichten der handelnden Person, noch von den Umständen” (VSp 80).

Hier kommt Johannes Paul II. in der angeführten Enzyklika Veritatis Splendor [1993] direkt auf Beziehungen im Bereich der Geschlechtlichkeit, von denen hier gerade gesprochen wird:

„Über die innerlich schlechten Handlungen, die mit Praktiken der Kontrazeption verbunden sind, mittels derer der eheliche Akt vorsätzlich unfruchtbar gemacht wird, lehrt Papst Paul VI.:
‘Wenn es auch in der Tat zuweilen erlaubt ist, ein geringeres moralisches Übel zu dulden um ein größeres Übel zu verhindern oder ein höheres Gut zu erreichen, ist es doch niemals erlaubt, nicht einmal aus sehr schwerwiegenden Gründen, das Schlechte zu tun, damit daraus das Gute hervorgehe [vgl. Röm 3,8]). Mit anderen Worten es ist nicht erlaubt etwas zum Gegenstand eines positiven Willensaktes zu machen, was seinem Wesen nach die moralische Ordnung verletzt und was es daher als der menschlichen Person unwürdig anzusehen gilt, sollte es auch mit der Absicht verrichtet werden, Güter der einzelnen Menschen, der Familien oder der Gesellschaft zu schützen oder zu fördern’ ...” (VSp 80; vgl. HV 14).

Der Heilige Vater endet dieses Stück der Enzyklika mit dem Verweis auf das Gottes-Geschriebene-Wort, d.h. die Heilige Schrift, in der Gott eine Reihe solcher „innerlich übler Taten” aufzählt und dieser Aufzählung die folgende kurze Zusammenfassung hinzufügt:

„... ‘Täuscht euch nicht! Weder Unzüchtige, noch Götzendiener, weder Ehebrecher noch Lustknaben, noch Knabenschänder, noch Diebe, noch Habgierige, keine Trinker, keine Lästerer, keine Räuber werden das Reich Gottes erben [1 Kor 6,9f.]”.
Wenn die Akte innerlich schlecht sind, können eine gute Absicht oder besondere Umstände ihr Übel zwar abschwächen, aber sie können es nicht aufheben: Es sind ‘irreparabel’ Üble Handlungen, die sich aus sich selbst und in sich selbst nicht dazu eignen, Gott und dem Guten der Person zugeordnet werden zu können ...” (VSp 81).


Liebe – oder Selbstbefriedigung?

Sollten die Vermählten in ihren Bekenntnissen aufrichtig sein, sagen sie zu, dass der Anspruch nach „Recht auf Verkehren-Dürfen” infolge des nötigenden Zwanges des Fleisches entsteht, der die vorverlegte Wahrnehmung von Erlebnissen anstrebt, die erst für die Ehe bestimmt sind. Vor-eheliche Partner müssten bekennen, dass sie bei diesen Erlebnissen nicht nach dem uneigennützigen Wohlwollen um des Guten willen dieses anderen suchen – dieses irdischen und ewigen Wohles [zentri-fugale Ausrichtung], sondern nach Wahrnehmung der eigenen Annehmlichkeit, die dank dieses anderen erreicht werden kann [zentri-petale Dynamik]. Dieser ‘andere’ wird in diesem Fall als Werkzeug-Instrument betrachtet, um die egoistisch angestrebte Befriedigung dank seines Leibes zu erlangen. Diese beiden verbindet ihr sexuelles Erlebnis, nicht aber die Kommunion der Liebe, die dahin führte, dass diese beiden sich gegenseitig dahinschenken und dabei sich bewusst bleiben, sich-selbst zu besitzen, inwiefern das Selbst-Besitzen Vorbedingung für die Freiheit des Gabe-Werdens darstellt. Allem Anschein zuwider, wird hier dieser andere nicht ‘um-seiner-Selbst-willen’ gesucht: als Er-sein-Herz, als Sie-ihr-Herz. Intrigierend wirkt das allumfassende Geschlecht, das attraktive Erlebnisse anbietet.

Mit anderen Worten, diese beide streben in dieser Zeit nicht dahin, ein ‘Eins-in-Liebe’ als Kommunion-von-Personen zu werden, sollten sie auch gefühlsgemäß aneinander gebunden sein. Die wahre Liebe und der Wunsch nach dem tatsächlichen, letztlichen Wohl, das für die Kommunion mit Gott-des-Bundes offen wäre, wird auf sekundären Hintergrund verschoben. Auf den Vordergrund tritt die Möglichkeit, sich schon jetzt die sexuelle Annehmlichkeit zu sichern, die aber als Befriedigung-seiner-Selbst gesucht und erlebt wird.

In dieser Zeit nehmen die beiden nicht zur Kenntnis, dass der Akt noch mit einer zweiten, mit der ersten untrennbar verbundenen Zweckmäßigkeit einhergeht: seiner Dynamik, die sich weit für die Elternschaft hin aufschließt. Ihre Liebe möchte jetzt nichts von der Krönung ihres Einswerdens in Form der Bereitschaft, die Nachkommenschaft aufzunehmen, hören. Daselbst aber streben sie in dieser Zeit auf keinen Fall die Ganzheitlichkeit des Gabe-Seins füreinander an. Indessen die Dynamik des Aktes, die sich als elterliche Potentialität äußert, ist in ihn als Wirklichkeit eingeprägt, die die Zuständigkeit ihrer beiden überragt. Sie beiden erleben die Zeugungspotentialität des im Augenblick ‘eingeräumten Aktes’ als Un-erwünschte Hinsicht ihrer angestrebten Erlebnisse. Diese Feststellung wirft zugleich von allein Licht auf die Qualität ihrer Liebe. Hier kann schon von keiner Gabe aneinander gesprochen werden!


Sollte es aber zum Kinde kommen ...

Die Partner, die sich dem Zwang des Fleisches untergeben, sind sich um die reale Möglichkeit einer Empfängnis infolge des unternommenen Aktes bewusst. Die elterliche Potentialität, die in den Geschlechtsakt eingeprägt ist, kommt nicht vom Menschen her, noch von der Medizin, sondern ist Kennzeichen Gottes Gründung, um die es hier geht. Da diese beiden sich aber auf Elternschaft zur Zeit nicht einstellen, fliehen sie gewöhnlich zur Kontra-konzeptionellen Manipulation. Unternehmen sie aber den vollen Verkehr – ohne Verhütungsmittel, geschieht es entweder infolge zutiefster Unwissenheit, oder des äußersten Mangels an Verantwortung; oder letztlich ihre Verhaltensweise zeugt von so weitgegangener Domination des Zwanges des Fleisches, dass hier jedes Denken schlechterdings ausgeschlossen wird. Ihre ‘Liebe’ heißt: Instant-Sex: Zugang zum Geschlecht – Schon jetzt, sofort, nicht aber ... Liebe !

Mami! Vati! Wenn ihr euch liebt, werde ich in 4 Monaten solches Mündchen haben ...! – [s. u.a.: Fijalkowski Wl., Ich bin ab der Empfängnis an [poln.], Czestochowa 2002, 79] (4.2 kB)
Erklärung

Unter normalen Umständen stellt sich im Augenblick niemand von Braut-Partnern auf ein Kind ein. Meistens verfügen diese beide über keine Wohnung, noch haben sie Bedingungen, um sich der Nachkommenschaft anzunehmen. Ihr partnerschaftliches Band ist des Öfteren nicht stabilisiert. Beide behalten die Freiheit, weggehen zu können. Nicht selten sind beide zu jung. Junge Leute verkehren schon des Öfteren seit langem, wobei sie kein einziges Mal über die Möglichkeit selbst einer Ehe gesprochen haben! So manchmal kann weder der eine, noch der andere die Antwort geben, ob er diesen anderen eigentlich liebt, noch was zu ‘lieben’ – eigentlich heißen sollte. Sie möchten alles andere, nur nicht ein Kind. Sie beanspruchen einander für sich den Zugang zur Genitalsphäre [Bereich der Geschlechtsorgane], die als übermächtig sich aufnötigende Magie und Attraktion wirkt. Allerdings auch wenn sie sich radikal vom Gedanken trennen, dass es zur Empfängnis kommen könnte, kommt es immer wieder gerade vor der Vermählung zur Empfängnis. Auch bei diesen, die behaupten, sie finden sich hier ganz ‘sicher’ und es kann sie nichts überraschen.

Das Zustandekommen eines Kindes in vor-ehelicher Lage wird zur Perspektive einer vielfältigen Niederlage: für das Kind, für die Mutter, und seinerart für den männlichen Partner. Diese beide können auf einmal vor dem radikalen Wechsel ihres bisherigen Lebens-Status stehenbleiben. Vom ungebundenen Junggesellen-Dasein und einem lustigen Mädel, die sich gegenseitig nur als ‘Liebchen’ gekannt und gesucht haben, können sie zu eigenem Entsetzen auf einmal jungfräuliche ... Eltern werden!

Man kann schwer leugnen, dass dem Kind das Anrecht zusteht, in einer stabilisierten Ehe empfangen und geboren zu werden. Wird dieses Recht gebrochen, kann es unmöglich als keine schwere moralische Verschuldung gegen seine Würde angesehen werden. Das Kind soll von seinen Eltern ‘um seiner Selbst’ willen geliebt werden. Indessen diese beide möchten zur Zeit ‘sich’ selbst lieben: Liebeleien miteinander treiben. Der Gedanke an ein Kind ist dabei absolut ausgeschlossen. Unmöglich, dass das Schock des Fräuleins, nachdem sie sich empfangen zu haben bewusst wird, sich nicht höchst ungünstig auf der Biophysik des Empfangenen ausprägt. Das Baby würde von der Mutter und vom Vater alles andere erhalten, nur nicht die Liebe.



Für das Fräulein wird die jungfräuliche Mutterschaft zum ungemein schwierigen Stress, den es zu meistern gilt. Welches Mädel möchte in solcher Lage – nicht wegen des Verkehrs gebrandmarkt werden? Demzufolge wünscht sie herzensvoll, dass es bei ihr Jetztzeit ‘das Kind nicht gibt’! Der Einfluss der Psyche auf ihre ganze Physiologie strebt in dieser Lage ganz und gar in Richtung eines ‘nein’ dem Kind gegenüber. Das drückt sich unwillkürlich mit Aggression ihm gegenüber aus – als diesem ganz und gar ‘Un-Erwünschten’!

Sollte also nur das Wohl und das Anrecht des Kindes, das unter solchen Umständen empfangen werden würde, berücksichtigt werden, kann der Schluss schwer erschüttert werden, dass der vor-eheliche Verkehr allein wegen dieses Titels nicht als schweres Vergehen gegen die Liebe zu einer selbst nur potentiellen Nachkommenschaft sein sollte. Die Partner bereiteten ihrem Kind ein Kommen in die Welt unter Bedingungen der Nicht-Liebe. Diese Feststellung kann nicht als Ausdruck einer oratorischen Übertreibung angesehen werden.
Allein die Rücksicht auf die Empfängnismöglichkeit infolge des ausgelösten Mechanismus von Betätigungen in Richtung Elternschaft heißt festzustellen, dass es keine Chance gibt, auch nur einen einzigen Akt des geschlechtlichen Verkehrs vor der Ehe als Erweis der Liebe im Sinn der uneigennützigen-Hingabe-‘für’ bezeichnen zu können. Kennzeichen der Liebe ist: Jemandem das Gute „um seiner Selbst willen”, d.h. dieses Geliebten, zu wünschen. Das vor-eheliche Verhältnis ist jedesmal Zeugnis der Haltung einer Gegen-Liebe. Indem also die Handlungsweise dieser beiden – die Liebe nicht aufbaut, heißt das, dass sie sie zerstört. Selbst wenn diese Feststellung jemanden empören sollte – als Eingreifen in den „privaten-intimen” Lebensbereich.

Daher also der Schluss in psychologischer, anthropologischer, biologischer und humanitärer Sicht: Die Unternehmung des Verkehrs kann nicht als erlaubt angesehen werden, solange das Band von zwei Personen nicht mit dem Siegel des eingegangenen formalen ehelichen Bundes anerkannt und bestätigt worden ist. Es kann in der Tat auch nicht anders sein. Es gibt keine Chance, den geschlechtlichen Verkehr auf der Stufe der Verlobung in Zeugnis der Liebe-Gabe umzuschmieden. Objektiv genommen kann er unmöglich nicht jedesmal Übel zu sein – sei es auch nur wegen der feindlichen Haltung angesichts der potentiellen Nachkommenschaft. Das Reden vom Verkehr trotz allem als ‘Liebe’ ist in diesen Umständen nur Sophistik, hinter der es nicht schwer ist, den Bösen zu erkennen. Satan gelingt es oft ungemein leicht jemanden, der dieses Gebiet betritt, zu „täuschen” (Offb 12,9): Junge Leute, aber auch Ältere.
Es gibt offenbar in Fülle solche Partner, die miteinander verkehren – zum vorsätzlichen Zeugnis ihres Zynismus aller Ethik gegenüber, Gottes Gebote nicht ausgenommen. Es geht ihnen allein unverhehlt um Instant-Sex, sollte er auch über die ‘Leichen’ der dabei gezeugten – Kind nach Kind – erreicht werden ...!


Das-Mädchen-die-Mutter und die nicht beabsichtigte
Vaterschaft

Hängt die Empfängnismöglichkeit mit dem Drama des Kindes zusammen, da betrifft sie ganz besonders das Mädchen: die Mutter. Ihre nicht-gewollte Mutterschaft kommt in Bälde zum Vorschein. Sie wird zur Quelle ihrer äußerst schwierigen Erlebnisse. Es gibt wohl solche, die vielleicht selbst nicht ohne Schuld, ein schwangeres Mädchen hämisch mit dem Finger anzeigen. Sie finden böswillig Schadenfreude wegen ihres ‘Reinfallens’: dass sie jetzt ihre verdiente ‘Strafe’ abbüßen muss! Vielleicht ist es auch wahr. Aber nur als Zutagekommen ihrer sexueller Beziehungen: die Sünde des Partners schlummert dahinter leider nur latent ...
In der Türkei und anderen Islamländern kommt es ganz leicht zur Steinigung eines schwangeren Mädchens, selbst falls es infolge einer Vergewaltigung schwanger geworden ist (s. z.B. ‘Kurier der Christlichen Mitte’ , März 2004/3, 3: ‘Frauen-Morde in der Türkei’: die 15jährige Kadriye Demirel von ihrem Bruder wegen ihrer Schwangerschaft zu Tode gesteinigt; viele Frauen begehen in solchen Verhältnissen Selbstmord ...).

Die Lage der Frau zeugt dann einmal mehr von der Domination des männlichen Sexualismus. Der Mann führt die Frau auf das Niveau eines lebendigen Werkzeuges herab, um ihre sexuelle Potentialität zuguten der eigenen Annehmlichkeit auszubeuten. Diese seine Sex-Wahrnehmungen, die er sich vermittels ihres Leibes zuführt, bezeichnet er um der Beirrung ihrer Wachsamkeit willen, mit dem Namen ‘Liebe’. Dann kann er aber ganz leicht der erste werden, der bereit ist sie zu steinigen ...! Johannes Paul II. stellt diese Ungerechtigkeit bloß im Anschluss an den Bericht des Evangeliums über die Frau, die auf frischer Sünde ertappt worden war (Joh 8):

„Zuletzt sagt Jesus selbst zu ihr: ‘Sündige von jetzt an nicht mehr’; vorher aber weckt Er das Schuldbewusstsein in den Männern, die sie anklagen, um sie zu steinigen; und offenbart so seine tiefe Fähigkeit, das Gewissen und die Handlungen der Menschen der Wahrheit gemäß zu sehen. Jesus scheint den Anklägern sagen zu wollen: Ist diese Frau mit ihrer ganzen Sünde nicht vielleicht auch und vor allem eine Bestätigung Eurer Vergehen, eurer ‘männlichen’ Ungerechtigkeit, eurer Missbräuche?
Es ist Wahrheit, deren Bereich allgemeinmenschlich ist. Die im Johannesevangelium berichtete Begebenheit kann sich in unzähligen ähnlichen Situationen in jeder Geschichtsepoche wiederholen. Die Frau wird allein gelassen und mit ‘ihrer Sünde’ an den Pranger der öffentlichen Meinung ausgesetzt, während sich hinter dieser ‘ihrer’ Sünde der Mann als Sünder verbirgt, der ‘an Fremder Sünde’ schuld ist, und noch mehr: als für sie verantwortlich ist. Nur seine Sünde entzieht sich der Aufmerksamkeit, sie wird stillschweigend übergangen: Er scheint für die ‘Fremde Sünde’ die Verantwortung nicht zu tragen! Manchmal wird er geradezu zum Ankläger, wie in dem geschilderten Fall, wobei er die eigene Sünde vergisst. Wie oft büßt in ähnlicher Weise die Frau für ihre Sünde (vielleicht ist auch sie manchmal schuld an der Sünde des Mannes als ‘fremder Sünde’) – doch nur sie selbst büßt sie und büßt sie verlassen! Wie oft bleibt sie mir ihrer Mutterschaft verlassen zurück, wenn der Mann, der Vater des Kindes, die Verantwortung dafür nicht übernehmen will?...” (MuD 14).

Es dürfte hier noch ein anderes Bruchstück von Johannes Paul II. angeführt werden – aus seinem Brief an die Familien. Zwar betrifft es die Ehe, aber doch um so mehr die Lage der vor-ehelichen, bzw. der außer-ehelichen Partner. Der Heilige Vater knüpft gerade an den Akt der geschlechtlichen Vereinigung an:

„Doch der Augenblick der ehelichen Vereinigung stellt [für die Eheleute] eine ganz besondere Erfahrung geradezu dieser Hingabe dar [der Uneigennützigkeit und des Gabe-Seins]. Da werden der Mann und die Frau in dieser Weile in ganzer ‘Wahrheit’ ihrer Männlichkeit und Weiblichkeit zur gegenseitigen Hingabe. Das ganze Leben in der Ehe ist Hingabe; in einzigartiger Weise gilt das gerade für diese Zeit, wenn die Ehegatten, indem sie sich in Liebe einander darbringen, jene Begegnung verwirklichen, die aus ihnen beiden ein ‘Ein Fleisch’ macht [Gen 2,24].
Es ist zugleich ... der Augenblick der besonderen Verantwortung – wegen der potentiellen Elternschaft, die mit dem ehelichen Akt verbunden ist. Siehe da, gerade in diesem Zeitpunkt können die Ehegatten Vater und Mutter werden, indem sie den Anfang dem Vorgang der neuen menschlichen Existenz geben, der sich jetzt allein in der Frau ereignet.
Sie ist die erste, die erfährt, dass sie Mutter geworden ist, und durch ihr Zeugnis wird sich jetzt der Mann, mit dem sie in der ‘Einheit im Fleisch’ verbunden war, bewusst, dass er Vater geworden ist.
Für diese potentielle, und nachher tatgewordene Elternschaft, ist er gemeinsam mit ihr Verantwortlich. Er kann unmöglich nicht anerkennen, bzw. das nicht annehmen, wozu auch er selbst beigetragen hat. Er kann nicht sagen: ‘Ich weiß nichts’, ‘Ich habe nicht gewollt’, ‘Du hast gewollt’.
Die eheliche Vereinigung setzt jedesmal die Verantwortung ihrer beiden ein. Es ist eine potentielle Verantwortung, es bedarf aber, dass sie sich in konkreten Umständen als tatsächliche bestätigt. Das gilt vor allem für den Mann – deswegen, weil er, obwohl auch er der Urheber der Elternschaft ist, zugleich doch biologisch davon Abstand hat. Dieser Vorgang erfolgt ganz in der Frau. Könnte aber der Mann ihm gegenüber gleichgültig bleiben? Für das neue, durch sie geweckte Leben, sind Mann und Frau gemeinsam verantwortlich: sich selbst und anderen Leuten gegenüber” (BF 12).

Erleben die Partner in der Zeit ihrer intimen Sexualität irgendwelche Beängstigung, betrifft sie oft, leider, nicht so sehr ihre Verantwortung angesichts Gottes, die sie des Öfteren zurückschieben und sie abzudämpfen suchen, als eher vor den menschlichen Folgen der Sünde. Gerade darauf weist der biblische Verfasser hin:

„Der Mensch, der Ehebruch treibt auf seinem Lager,
der bei sich denkt: ‘Wer sieht mich?
Dunkel umgibt mich, Wände verbergen mich,
keiner sieht mich, warum sollte ich mich fürchten zu sündigen?
Er denkt nicht an den Höchsten,
nur die Augen der Menschen fürchtet er.
Er bedenkt nicht, dass die Augen des Herrn
zehntausendmal heller sind als die Sonne,
dass sie alle Wege des Menschen sehen
und die geheimsten Winkel durchdringen ...” (Sir 23,18f.).

Das Betreiben der Sexualität auf dieser Lebensstufe kann von Gott keinen Segen erwarten. Gott hat die beiden als Personen erschaffen und möchte in ihren Herzen für die Dauer verweilen. Wenn sie sich aber nicht wünschen Personen zu sein und sich selbst auf die Stufe eines Nutznieß-Gegenstandes herabführen, geht Gott von ihren Herzen weg – gemäß ihrem mit Tat zum Ausdruck gebrachten Verlangen. Gott verlässt ihre Herzen grundsätzlich unwiederkehrbar. Beide bleiben selbstverständlich unabtrittbar weiter Personen. Samt ihrer unabtrittbaren zurechnungsfähigen Verantwortung, u.a. wegen des unbefugten Einschreitens auf das Terrain, das strikt Gottes Domäne bleibt.

Selbst die Schwangerschaft ist offenbar niemals – ‘Strafe’! Gott fügt sich nur auch in diesem Fall gehorsam den Handlungen, dieses Mal sündhaften, dieser beiden. Und bereichert außer Zweifel mit personalen Leben den neu entstandenen Menschen. Er selbst, der Schöpfer, liebt selbstverständlich diesen Neuen Menschen: „um seiner Selbst willen” – der Verhaltensweise seiner unwürdigen Eltern zuwider, die das Kind entschieden nicht mögen. Das Leben ist immer Gottes Gabe, obwohl Gott in diesem Fall angesichts der Anmaßung betreffs der Verfügbarkeit über die Quellen selbst von Leben und Liebe, seinem Willen zu Trotz, zutiefst entrüstet sein muss.

Es drängt sich wieder die subsumierende Frage: Kann die Preisgabe des Mädchen an die Perspektive einer Schwangerschaft mit dem Namen Liebe bezeichnet werden – wenn nicht mehr angesichts des potentiellen Kindes, so jetzt ihr, einer potentiellen Mutter gegenüber?



Es bleibt der Junge, der Mann. Auch er kann sich unerwartet der Tatsache bewusst werden, die auf ihn wie ein Blitz vom heiteren Himmel kommt: dass er ... Vater geworden ist! Weil er nicht Herr-seiner-Selbst gewesen war, oder auch infolge der verächtlichen Haltung angesichts seiner unveräußerlichen Verantwortung. Es bestürzt die psychische Unreife so manchen Jünglings im Anblick eines Mädchen. Ihr Äußeres wirkt auf ihn nicht als Offenbarung ihrer Person, sondern als Objekt: als Geschlecht. Er blickt sie auf grenzend eingeengte Art und Weise an, ohne darüber zu denken, dass sie mit zarter Liebe in ihrer Gesamtheit umfangen werden soll. Er engt seine Aufmerksamkeit auf ihren Körper – als magische Sex-Macht ein, deren Suche er mit dem Deckname ‘Liebe-Beweise’ zu tarnieren möchte.

Der Junge – meistens öfter als das Mädchen, hat es nicht lieb über die Empfängnismöglichkeit überhaupt nachzudenken. Er möchte seine Leidenschaftlichkeit befriedigen, die in der Nähe des Mädchens erhitzt. Sein Herz und seine Absicht ist mit allem anderen beherrscht, nicht aber mit Liebe. Wenn er sie vergewissert, es wären „Beweise seiner Liebe”, wenn er darauf drängt, sie möge sich ihm zugänglich machen, so ist es nur Ausdruck seines – oder vielleicht auch ihres (zurechnungsfähigen) geistigen Ungereift-Seins und der ignorierten Verantwortung, wenn nicht schlechterdings ehrenlosen Verlogenheit direkt ins Gesicht mit trügerischer Liebe. Er liebt in diesem Augenblick weder sich selbst, noch sie, noch die potentielle Nachkommenschaft. Indem er sich selbst einredet, er könne sich mit Empfinden um seine Autonomie das leisten, das unbequeme Joch der ‘Gebote’ hinunterzustoßen, stimmt er freiwillig darauf ein, dass er vom Zwang des Fleisches und Geschlechts verknechtet wird. Wenn sich diese beiden entscheiden die Intimität auf dieser Lebensphase zu aktivieren, drücken sie damit keineswegs ihre Freiheit aus. Wären sie frei, wären sie sich darum bewusst, verkehren zu können, aber keineswegs zu müssen. Sie würden sich demnach auch entsprechend zueinander verhalten haben.


Provozierende Verhaltensweisen der Mädchen
und Frauen

Es gehört sich aber, den Fräuleins und Frauen ihre vielfältige Verantwortung zum Bewusstsein zu bringen, die u.a. mit solcher oder anderer ihrer Bekleidung und Verhaltensweise unter dem Sex-Aspekt zusammenhängt. Sowohl jüngere, wie ältere Frauen pflegen sich ganz oft sehr provozierend anzuziehen, wenn schon nicht geradezu unschamhaft. Ein Fräulein und eine Frau weiß nur allzu guten Bescheid, warum sie solches, und nicht jenes Detail ihrer Tracht kauft. Sollte aber auch zz. irgendeine bestimmte Super-Mode herrschen, sind doch die Einkäufe der Kleidung nicht Folge eines ‘Zwanges’, sondern bewusst und freiwillig gefallener Wahl. Sollte etwa die Frau geradeaus in diesem Bereich frei zu sein ... aufhören? Sollte sie also „mit dem Strom der Mode wie ein nicht mehr lebendes Fisch ...” sich willenlos hinschwimmen lassen??

Aus der Art und Weise, wie sich das Fräulein und die Frau anzieht, fließt eine eindeutige Folgerung: „Bitte sehr! Ich bin bereit! Ich bin ... offen! Ich warte ... !” Keine ihre scheinbar gerechtfertigte Erklärung ist imstande diesen lauten, auch wenn nicht in Worte geschmiedeten Schluss zu trügen. Die Wirklichkeit, von der sie mit ihrem ganzen Aussehen zeugt, sollte mit dem treffenden lateinischen Ausdruck bezeichnet werden – in seiner vollen philologischen [sprachlichen] Wurzelbedeutung: diese Frau tritt als ‘Pro-sti-tuierte’ auf. So ist die Grundbedeutung des lateinischen Zeitwortes: prostítuo: pro = ich bin ‘für, zu, dazu’; prô-sto, oder mehr präzise: pro-stí-tuo bedeutet: ich gebe mich preis zum Kauf-Verkauf; ich bin fertig, zur Unzucht genutzt zu werden.

Frauen finden in Gottes Augen keine Entschuldigung für ihre ‘Fremden Sünden’, deren sie wegen allein ihrer Tracht und folglich damit zusammenhängenden Verhaltensweisen Ursache geworden sind. Es sind Sünden, die mit bewusst gewählt, provozierender Art und Weise, wie sie sich anzieht, ausgelöst werden – Ergebnis der perfide ausgesucht bloßgedeckten und charakteristisch bedacht – verhüllten Merkmale ihrer Weiblichkeit. Solche Sünden können in dieser Lage zu Hunderten, Tausenden und Millionen werden, sooft sich die Frau als ‘lebendiges Objekt’ auf Bildschirmen, in Magazinen illustrierter Zeitschriften und in gesellschaftlichen Kontakten zum Anblicken preisstellt. Die Frau kann mit Leichtigkeit die Sinnlichkeit des männlichen Sexualismus anheizen, indem sie bewusst die Schwäche seines begehrlichen Anblicks anspielt und süchtige Vorstellungen aufdrängt, wenn nicht sogar zu Berührungen und erwarteten Betätigungen provoziert. Sollte das Nicht-Denken an all diese Folgen der ‘Fremden Sünden’ die Zurechnungsfähigkeit unzählbarer Frauenmengen in Gottes Augen, aber auch in Augen der Menschen selbst, herabsetzen? Das findet seinen Niederschlag offenbar auch in der Gültigkeit so mancher Heiligen Beichte – sei es auch nur in Form verheimlichter Sünden.

Das kann unmöglich nicht auch die so oft widerwärtig anstößige Art und Weise betreffen, wie manche Frauen angezogen zu sein pflegen, die in die Kirche hinkommen. Für den Geistlichen ist die öffentliche Vorhaltung über die Tracht der Frauen in der Kirche ungemein genierend und verdrießlich. Die Frauen sollen selbst Bescheid wissen, was in der Kirche angebracht ist, und was sich nicht ziemt. Manche Frauen sehen in der Kirche echt unschamhaft aus. Sollte es in der Basilika des Hl. Petrus in Rom sein, würde der Schweizergarde eine Frau in solcher Bekleidung in die Basilika einfach nicht hineinlassen. Ist der Rock gerade mit der Leiste zugeschnitten, hilft es nicht ihn beim Sitzen auf der Bank immer wieder anzuspannen. Dasselbe gilt für zwar lange Röcke – bis zum Boden, aber mit einem Schnitt beinahe bis zum Mittelpunkt selbst des Schoßes. Ähnliches müsste von Demonstrierung der Scharm des oberen Körperteiles gesagt werden.

Es gibt Frauen, die überaus ‘leicht’, oder vielleicht danach eigentlich streben, als Objekt zum Anschauen, oder selbst zur Abtastung gelten möchten. Hier ist auch der Grund der wahnsinnigen Veranstaltungen mit Konkursen und Eliminationen der ‘Miss-der-Schönheit’. Viele Ärzte bestätigen dabei eindeutig, dass diese ‘Miss-Fräuleins’ das beste, vollbereit stehende ‘Material’ für die Prostitution – mit all dessen Folgen – darstellen.


Anrecht auf makellose Vergangenheit der Eltern

Wir suchen die erörterte Beweisgründung möglich auf die hauptsächlich anthropologisch-psychologischen Aspekte einzuschränken: der Liebe, die das Gute dem Geliebten gegenüber wünschte. Wir übergehen grundsätzlich früher schon besprochene, unvermeidliche theologische Ausklänge der besprochenen Thematik (s. ob.: Friedensordnung des Vereinigungsaktes – das ganze 1. Kap. des zweiten Teiles; und weiter: Betätigungen ‘CONTRA’: Wo ist hier der Mensch? Anthropologische Bewertung – das ganze Kap.). Nichts ändert aber die Tatsache, dass beide Partner unabänderlich zum Aufgeschlossen-Sein auf den Bund mit Gott hin gerufen sind. Eigentümer der dargeschenkten Geschlechtlichkeit bleibt weiter unentwegt Gott allein. Niemandem nicht Gerufenem ist es erlaubt, sich auf diesem vorbehaltenen Terrain zu bewegen.

Dauernd schwebt die unvermeidliche Frage: Ist die Berücksichtigung der Empfängnis-Möglichkeit infolge des unternommenen Verkehrs in der Zeit vor der Ehe – imstande, den Verkehr in Ausdruck der Liebe umzuschmieden? Gleich von welchem Gesichtspunkt her man ihn erwägen möchte, kommt man zur Feststellung: Die Geschlechtsakte vor der Ehe stellen Handlungen dar, die direkt gegen die Liebe hingeordnet sind, soll die Liebe als Hingabe begriffen sein. Sie zerstören die Liebe – sowohl in vertikalem Sinn: Gott und diese beiden, wie auch in horizontalem Sinn: der Liebe ihrer beiden zueinander und zu ihrer Nachkommenschaft.

Hinzu zu den bisherigen Reflexionen kommt noch eine weitere Hinsicht. Dem Kind, darunter auch diesem nur potentiellen, steht das Recht zu auf die unbescholtene Vergangenheit seiner Eltern. Können die vorehelichen Partner ohne ihre Augen zusammenzukneifen behaupten, das, was sich unter ihnen beiden abspielt, wäre ihre private Angelegenheit und es könne niemanden angehen, ihre künftigen Kinder nicht ausgenommen, was sie tun? Unmöglich, dass das Kind einmal keine zutiefste Zerrissenheit erlebt, wenn es sich bewusst wird, dass es vor-eheliches Kind ist, d.h. außer-eheliches Kind, sollten es selbst seine Eltern nachher als das ihre Kind anerkannt haben. Das Kind wird einmal angesichts dieser Tatsache als beißender Demütigung seiner Würde und eines ihm zugefügten Schadens stehen bleiben, den es artgemäß zweifelsohne als schweren zu bewerten gilt. Es möchte keine solche Eltern haben: die unwürdig ihrer Berufung zur Elternschaft sind; und ihm steht auch das Anrecht dazu. Dem Kind wird einst Röte ins Gesicht steigen, dass es unter Bedingungen empfangen worden ist, die unwürdig waren sowohl seiner Eltern selbst, wie auch Seiner, der Frucht ihrer damaligen Nicht-Liebe. Es hat sich dieses Unrecht nicht verdient. Und das kommt doch früher oder später zum Vorschein, zumal es seine Papiere vor wichtigen Lebensentscheidungen zu sammeln beginnt, wenn nicht schon wesentlich früher.

Die besprochenen Gründe führen unentwegt zum Schluss: Es ist schwer ruhigen Gewissens an der Behauptung festzuhalten, dass voreheliche Geschlechtskontakte keine schwere Verschuldung gegen die Nächstenliebe sein sollten, sollte als dieser Nächste die potentielle Nachkommenschaft angesehen werden. Zumindest aus diesem Grund soll aller ‘Sex-Betrieb’ auf dieser Lebensstufe seinem Namen nach bezeichnet werden: es ist in vielfältiger Hinsicht Zeugnis der Gegen-Liebe.


B.  DAS BAND – ODER VIELLEICHT DAS KIND
„AUF PROBE” ?

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Ganzheitlichkeit in Hingabe – „auf Probe”

Viele verweisen beharrlich weiter auf die Meinung, vor der Ehe müssten sie sich doch sexuell ‘kennen lernen’. Sie müssen doch die Gewissheit gewinnen, ob ihnen der Verkehr in künftiger Ehe Befriedigung bringt oder nicht. Was würde es da sein, falls es sich ausgibt, dass die Kopulation mit diesem Partner überhaupt nicht gelingt! Besser zeitig genug den Partner zu wechseln, als dann in der festgewordenen Unangepassenheit zu leben. – Demgemäß kann man mit Leichtigkeit Jungen und Fräuleins begegnen, die sich in immer andere Paare fügen. Sie fliegen von Blume zur Blume und experimentieren die Intimität an immer anderen Personen. Es kommt vor, dass sie einmal selbst die Aussicht auf Ehe vorschlagen, um bald wieder an jemanden anderen zu übergehen, den sie wieder betrügen und mit ähnlicher Zumutung täuschen.

Steuert unsere Liebe dem Ehe-BUND entgegen? Wird sie die Zeiten der Probe und Krise zu überstehen imstande sein? - [Quelle: Sample04.jpg ?] (6.4 kB)
Erklärung

Solche Partner sind nicht gnädig zur Kenntnis anzunehmen, dass nicht Geschlechtsakte, sondern Zärte die die Genitalsphäre nicht einsetzt, einen Einblick in die erotische ‘Angepassenheit’ in künftiger Ehe in Übermaß auftut. Die Lage der Verlobten ist in dieser Hinsicht ähnlich wie die der Ehegatten an Zyklentagen, wann sie – und sei es nur wegen der Not, die Empfängnisse zu distanzieren, nicht verkehren sollten, indem sie sich also einander enthaltsam beziehen – ohne auf ‘Ersatzformen’ zu greifen. Daran knüpft Johannes Paul II. an. Seine Worte betreffen zwar die Ehe, aber um so mehr die Zeit der Verlobung. Der Heilige Vater weist auf die positiven Wirkungen hin, die die zeitweilige Aufhebung des Verkehrs auf die Entwicklung der Zärte ausübt:

„Die Wahl des natürlichen Rhythmus [d.h. der zeitweiligen geschlechtlichen Enthaltsamkeit – im Gegenteil zur Verhütung], setzt nämlich die Akzeptation des Zyklus der Person voraus, das heißt der Frau, und demzufolge die Akzeptation des Dialoges, der gegenseitigen Achtung, der gemeinsamen Verantwortung, des Herrschens seiner Selbst ...
Das Ehepaar nimmt wahr, dass ihre eheliche Gemeinschaft mit solchen Werten bereichert wird, wie Zärtlichkeit und Herzensbegegnung, die Faktoren bilden, mit denen die menschliche Geschlechtlichkeit tief belebt wird, selbst auch im körperlichen Ausmaß. So wird die Geschlechtlichkeit in ihrem wahrhaft und voll menschlichen Ausmaß geachtet und gefördert, sie wird dagegen nicht als ‘Gegenstand’ – ‘gebraucht’, das – indem es die personale Einheit von Seele und Leib zerstört, in das Erschaffungswerk Gottes selbst in seiner tiefsten Zusammenknüpfung von Natur und Person schlagen würde” (FC 32).

Die Kopulationen allein sind nicht imstande eine Gewissheit über die gegenseitige sexuelle Anpassung zu liefern. Die Lage der Verlobten wechselt radikal, ab wann sie Ehepaar werden. Erst nach der Eheschließung erfahren sie, wie wesentlich die Andersheit ist, was das Erleben des geschlechtlichen Ausmaßes in der Ehe angeht – im Verhältnis zu vielleicht vor der Ehe unternommenen Geschlechtsakten.

Es drängt sich aber die Frage auf: Worum geht es den Jungen Leuten, die dringend nach sexuellem Ausprobieren fordern? Gelten diese Experimente in der Tat als Art und Weise, einen wüdigen Partner für das ganze Leben lang zu finden? In Anwandelung an Aufrichtigkeit würden sie wahrscheinlich bekennen, es gehe dann letzten Endes darum, um sich – solange Zeit ist und sich die Gelegenheit dazu bietet – sexuelle Wahrnehmungen zu sichern, mit deutlich betontem Ausweichen vor elterlicher Verantwortung. Das Sammeln der Aufmerksamkeit um die Annehmlichkeiten, samt dem Nachgeben dem Zwang des Fleisches, erschließt die egoistische Tendenz des Triebes: seine zentri-petale Dynamik. Der so gebrauchte Körper schafft keine Personen-Kommunion, sondern zieht das Voneinandergehen dieser beiden auf dem Niveau des Herzens nach sich. Es bleibt allein das Fleisch und Geschlecht – als Sache zur Exploatation um der ‘Nutzung-bis-zur-Ausnutzung’ willen, nicht aber um die Kommunion zu bilden. Auf der Ebene der Person erfolgt die Zerstörung, nicht aber das Aufbauen des Bandes, sollten es auch die beiden nicht bemerken mögen. Das gegenseitige sexuelle Ausprobieren vor der Ehe ändert sich nicht in Liebe-Erweise, deren Wesen darauf beruht, Hingabe um des Guten willen zu werden – bis zu diesem endgültigen einschließlich, nicht aber auf anonymen Ausprobieren als ‘Objektes’ des gegenseitigen Auslebens.

Die grundsätzliche Frage lautet: Kann man lieben ‘um der Probe willen’? Ist es möglich, dass man sich bei dem Geschlechtsakt in Ganzheitlichkeit der Hingabe schenkt – nur dass es vorläufig allein ‘als Probe’ gelten soll? Die geschlechtliche Vereinigung zielt „gemäß ihrer ursprünglichen Dynamik des ‘ganzheitlichen’ Sich-Schenkens, ohne Manipulation und Entstellung” (FC 32), die unwiderrufliche gegenseitige Hingabe seiner Personen ab. Es gibt keine Ehe als Gemeinschaft von Leben und Liebe, aber nur ‘als Probe’. Noch das Gelöbnis der Liebe ‘zur Probe’. Das Gelöbnis ist bedingungslose und unwiderrufliche Wirklichkeit, das mit einer bestimmten – offenbar nur einer Person des zweiten Geschlechtes geschlossen wird. Es kann nicht anders sein. Mit ganzem Risiko des Geschicks jener Liebe, die im schlimmsten Fall mit Zynismus zusammentreffen kann, und selbst sadistischer Tötung der anfangs proklamierten Liebe.

Die Ehen „auf Probe” werden in einigen Milieus, und selbst einigen Ländern, fast zur Norm. Freilich, die ‘Anzahl’ der Sünden der nicht-in-Bedacht-gezogenen Gottes Gebote schlägt niemals in ihre gewechselte ‘Qualität’ über: als ob die Sünde demzufolge letztlich Sünde zu sein aufgehört hätte. Unmöglich, dass der Stellvertreter Christi nicht daran anknüpfen sollte:

„Die erste inkorrekte Situation wird von der sog. ‘Ehe auf Probe’ gebildet. Viele Leuten möchten sie heute rechtfertigen, indem sie ihr gewisse Vorteile zuschreiben. Schon die bloße menschliche Vernunft zieht den Schluss nahe, dass sie unmöglich angenommen werden kann und beweist, wie wenig überzeugend es ist, an menschlichen Personen zu ‘experimentieren’, deren Würde verlangt, dass sie immer und ausschließlich das Ziel der Liebe der Hingabe sind, ohne irgendwelche Beschränkungen der Zeit, oder anderer Gegebenheiten” (FC 80).

Der Heilige Vater entfaltet seine Ausführung im Licht der Botschaft des Evangeliums:

„Die Kirche ihrerseits kann derartige Bände – infolge der letztlichen, ursprünglichen, vom Glauben herkommenden Prinzipien nicht zulassen. Denn einerseits ist die Hingabe des Leibes in der geschlechtlichen Vereinigung reales Symbol der tiefen Hingabe der ganzen Person; eine solche Hingabe kann im gegenwärtigen Zustand des Menschen in ihrer ganzen Wahrheit nicht ohne Mitwirkung der Liebe mit der ‘caritas’ [mit der Liebe als ganzheitlicher Gabe] verwirklicht werden, die von Jesus Christus gegeben wird [Liebe ist Gabe, die letztlich von Gott dargegeben wird].
Anderseits ist die Ehe zwischen zwei Getauften reales Symbol der Vereinigung Christi mit der Kirche, der Vereinigung die nicht zeitlich begrenzt ist oder ‘auf Probe’ gilt, sondern für die ganze Ewigkeit treu bleibt. Deshalb kann zwischen zwei Getauften keine andere Ehe bestehen, als nur eine unauflösliche(FC 80).

Die Liebe ist nicht sie-selbst, wenn sie sich nicht als ganzheitliche Hingabe seiner Selbst kundgibt. Die wahre Liebe kennzeichnet sich mit ihrer zentri-fugalen Dynamik: sie beschenkt die geliebte Person „um ihrer Selbst willen” (GS 24; RH 13; FC 32.37; usw.). Die Aufrichtigkeit der „uneigennützigen Hingabe seiner Selbst” beginnt an einem langsam voranschreitenden Absterben seiner Selbst geprüft zu werden. Es ist Prüfung der Liebe, ob sie zu verzeihen und zu lieben fähig ist, selbst der vielleicht vielfältigen eigenen Kreuzigung zuwider. So hat das Geheimnis dessen, was Liebe ist, Jesus Christus geoffenbart, Der „wusste, was im Menschen ist” (Joh 2,25). Am Kreuze zu Tode zugerichtet – liebt Er unbeugsam weiter, und selbst entschuldigt die untreue Braut vor Seinem Vater. Er liebt „bis zum Ende” (Joh 13,1), als seine Geliebte Ihn tötet und kreuzigt (Hebr 6,6). Im Höchstpunkt der Begegnung – Auge zu Auge – der Liebe mit der Sünde, ruft Jesus Christus: „Vater, vergib ihnen, denn sie wissen nicht, was sie tun” (Lk 23,34).

Der Erlöser knüpft an die Treue-im-Lieben u.a. in seinen vertrauten Schilderungen an, mit denen die Hl. Schw. Faustyna Kowalska geehrt worden ist:

„Die reine Liebe verleiht der Seele Kraft im Sterben selbst. Im Sterben am Kreuz dachte Ich nicht an Mich, sondern an die armen Sünder und betete für sie zum Vater [vgl. Lk 23,34](TgF 324).

Diese Worte machen uns bewusst, dass Jesus Christus, dieser „Zeuge jener endgültigen Bestimmungen, die der Mensch in Gott selbst hat” (J-1985, 5), die Erlösten nicht nur „auf Probe” geliebt hat. Er verbleibt dieser Liebe getreu in der Tat „bis zum Ende” (Joh 13,1), oder eher ‘bis außerhalb des Endes’. Diese Probe hat Ihn ungeahnt teuer gekostet, wie es der Hl. Johannes in seiner schon mehrmals angeführten Charakteristik schildert:

„Er ist Sühne für unsere Sünden
aber nicht nur für unsere Sünden, sondern auch für die der ganzen Welt(1 Joh 2,2).

„Wir wollen lieben, weil Er uns zuerst geliebt hat” (1 Joh 4,19).

Das bedeutet Liebe! Sie opfert nicht Jemanden hin, sondern sie gibt als Gabe zugunsten der Geliebten sich Selber dar. Die Ehe ist eine allzu seriöse Institution, dass man sie ‘auf Probe’ eingehen dürfte, bzw. dass man in Form der höchsten Hingabe lieben könnte – allerdings nur ‘zur Probe’.


Empfängnis „auf Probe” ...

Dasselbe gilt für die sei es nur einmalige Betätigung des bisher für diese beiden noch nicht funktionierenden Fruchtbarkeits-Rhythmus. Unternehmen diese zwei eine geschlechtliche Kopulation, lösen sie nicht wollend – wollend die Energie aus, die bisher als verborgene Kraft schlummerte. Jedesmaliger Geschlechtsakt wird zur Bewilligung, dass seine elterlichen Folgen ausgelöst werden. Folgt dann die Befruchtung, entsteht daselbst ein Mensch, auch wenn es zuerst ein Ein-zelliger Mensch ist. Es ist aber eine Individualität für sich, gesondert von der Person des Vaters und der Mutter. Dieser Jemand ist von Anfang an mit vollständigem genetischen Kode ausgestattet, der schon in diesem Augenblick alles bezeichnet, was sich erst mit der Zeit entwickelt: sein äußeres Aussehen, Farbe seiner Augen, seine psycho-somatische Konstitution, seine Körpergröße und andere physische und psychische Kennzeichen, und selbst charakterologische Merkmale. Bei seiner ganzen Entwicklungsdynamik im Fötalleben – bis zum späten Greisenalter, wird der bei der Befruchtung entstandene genetische Kode immer dieselbe Individualität äußern, die ab sofort vollständig und ausschließlich menschliche Individualität ist. Vor und nach der Geburt entfaltet sich nur allmählich das, was in dieser ersten Weile als Mensch begonnen hat und Mensch bleiben wird (s. hier einiges vom Film der Entwicklung des Kleinen Menschen im Schoß seiner Mutter, klick hier: In der 11. Lebenswoche – wie auch die ein paar nächsten Film-Bilder ebd.).

Jesus Christus, der Sohn des Urewigen Vaters, der im Schoß seiner jungfräulichen Mutter Maria Mensch geworden ist, wurde Mensch nicht erst nachdem Er geboren worden ist, sondern in erster Weile Seines Dasein-Werdens: wann „das Wort [= die Zweite Gottes Person] Fleisch geworden ist” (Joh 1,14). Nur dass in diesem einzigen Fall die Empfängnis ohne Anteilnahme des Mannes stattgefunden hat. Gottes Wort ist doch nur vom Himmel herabgestiegen! Die Empfängnis aber wurde in einer Gott bekannten Art und Weise vom Heiligen Geist zustande gebracht:

„Der Heilige Geist wird über Dich kommen, und die Kraft des Höchsten wird Dich überschatten. Deshalb wird auch das Kind Heilig und Sohn Gottes genannt werden” (Lk 1,35; vgl. MuD 17).

Unabhängig davon, ob die Partner das zur Kenntnis annehmen: beginnen sie geschlechtlich zu verkehren, wird daselbst das Band durchschnitten und die Energie ausgelöst, die mit ihrer ganzen Dynamik das Erwecken von Menschen-Leben abzielt. In selber Weile beginnt für diese zwei ihr Fruchtbarkeits-Rhythmus zu schlagen. Er äußert sich als zusammengekoppelte Fruchtbarkeit: diese seine und diese von ihr. Das Kind erwartet von seinen Eltern, dass sie die Möglichkeit seiner Entstehung in Bedacht nehmen. Es möchte in ihnen Eltern zu sehen bekommen, dass sie ein tatsächliches Nest gegründet haben – mit stabilisiertem eigenem Ehe-Band. Es möchte feststellen können, dass Mutter und Vater einander wahrhaft lieben, und nicht nur ihren Leib gegenseitig ‘benutzen’; und auch, dass sie beide Ihn, dieses ihr potentielle Kind, lieben. Es möchte einst den wirklichen Tag seiner Herkunft auf der Observationskarte der Zyklen seiner Mutter anschauen können. Diese Aufschreibung lässt ihn den Fruchtbarkeitsrhythmus der Mutter und des Vaters abzulesen. Daraus wird es auch erfahren können, wie sich die Qualität ihres ehelich-elterlichen Bandes gestaltet hat. Schon dieses nur potentielle Kind möchte ihnen die Frage stellen, ob sie es mit Liebe empfangen, also ob sie – indem sie sich einander dahinschenken, auch für die Möglichkeit seines Aufkommens aufgeschlossen sind.

Die Kirche tritt niemals‘gegen’ den Menschen, bzw. gegen die ‘Liebe’ auf, sooft sie darüber sprechen und daran erinnern wird. Übrigens nicht einmal die Kirche ist hier die erste am Ort, die um Besinnung und Verantwortung ruft. Dasselbe tut doch das „rechte Gewissen”: das moralische natürliche Gesetz, das tief ins Bewusstsein eines jeden und einer jeden eingeprägt ist. Die Liebe bleibt nur dann ‘sie-selbst’, wenn sie der Wahrheit entspricht: wenn sie jemanden um „seiner Selbst willen” lieben wird. Denn so, und nicht anders, „will” einen jeden im einzelnen selbst der Schöpfer:

„In die eheliche und elterliche Liebe ist die Wahrheit vom Menschen eingeprägt, die so bündig ... vom Konzil [dem Zweiten Vatikanischen Konzil: 1962-1965] mit der Feststellung ausgedrückt worden ist, dass Gott den ‘Menschen um seiner Selbst willen – will’. Es ist nötig, dass sich in dieses Gottes Wollen das menschliche Wollen der Eltern eingliedert; dass sie diesen neuen Menschen mögen, wie ihn der Schöpfer will. Das menschliche Wollen unterliegt dem Gesetz der Zeit, dem Gesetz der Vergänglichkeit. Das Göttliche – ist urewig(BF 9).

Auf diesem Hintergrund enthüllt die Tatsache ihre ganze Schärfe, vor der die Partner nicht gleichgültig bleiben können, wenn sie sich auch nur auf einen einmaligen Verkehr entscheiden. Das Kind entsteht nicht ‘auf Probe’! Erfolgt die Empfängnis, wischt diesen Menschen schon keine Macht im Himmel noch auf Erden aus der Geschichte weg.
Aber daselbst löst die vor-ehelichen Partner kein Umstand von der Erarbeitung einer ausführlichen Antwort auf die Frage los: Ob es ihnen erlaubt ist mit ihrer Intimität bis zum Geschlechtsakt vorzutreten, oder eher selbst nur bis zu einem unvollständigen Akt? Denn dann kann die Empfängnis erfolgen – bestimmt nicht als eine ‘Probe-Empfängnis’. Übergehen diese beiden diese Möglichkeit – allen offensichtlichen Beweisgründen zum Trotz, und betätigen sie zugleich ihren ab jetzt an zusammengekoppelt funktionierenden Fruchtbarkeits-Rhythmus, ist es schwer anzunehmen, dass ihr Geschlechtsverkehr nicht moralisch übel sein kann. Er kann unmöglich keine – objektiv genommen – schwere Sünde darstellen, weil er gegen die Liebe zu sich einander ausgerichtet ist, zur potentiellen Nachkommenschaft, und offenbar sich Gott selbst widersetzt.

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Drittes Kapitel. WIR LIEBEN UNS! NUR ... DIESES KIND ...!
Vater! Was wird’s weiter ... !?


Zur Einführung

A. ANGESICHTS DER MÖGLICHEN EMPFÄNGNIS

Heißt es nach wahrem Guten zu greifen?
Fot3-22. Reinheit der Natur – Reinheit des Herzens
Liebe – oder Selbstbefriedigung?
Sollte es aber zum Kind kommen ...
Fot3-23. So werde ich im 4. Lebensmonat aussehen
Das-Mädchen-die-Mutter und die nicht beabsichtigte Vaterschaft
Provozierende Verhaltensweisen der Mädchen und Frauen
Anrecht auf makellose Vergangenheit der Eltern

B. DAS BAND – ODER VIELLEICHT DAS KIND „AUF PROBE” ?
Ganzheitlichkeit in Hingabe – „auf Probe”
Fot3-24. Steuert unsere Liebe dem Ehe-Bund entgegen?
Empfängnis „auf Probe” ...