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Es beginnt der zweite Teil unserer WEB-Site. Hier wird unverhohlen eine durchscheinende Ehrlichkeit im Denken vorausgesetzt. In diesem Teil wird – als dringendes Angebot zu Gutem – eine erwartete Stellungnahme im Hinblick auf die sich bietenden Schlüsse erwartet. Der Inhalt dieses Teiles ist Zeugnis einer entschiedenen Sicht des Menschen und der Frage nach dem letztlichen Sinn der menschlichen Existenz. Wir werden auf die Frontlinie versetzt, wo sich ein faszinierender Kampf abspielt – nicht ‘gegen’ den Menschen, sondern ‘um’ den Menschen: um seine Würde als Person, die niemals ‘Sache’ ist, noch es werden wird. Wir möchten den Versuch unternehmen in die Tiefe unterschiedlicher Begründungen hineinzudringen, die den „Guten Willen” vor allem bezüglich der hier dargestellten inneren Friedensordnung beim Erleben der gegenseitigen Nähe in der Ehe anzusprechen imstande wären.
Vielleicht fasst auch Du, Verehrter Leser, den Mut, den hier angebotenen Inhalt zu blättern. Solltest Du selbst nicht besonders daran gewöhnt sein, die unentwegte Mühe der Vernunftskraft zu wagen, um über die erlebte Wirklichkeit nachzudenken. Übrigens, vielleicht bist Du bisher überhaupt niemals auf einen Versuch nach tieferer Begründung des Christentums – und selbst des Katholizismus gekommen? Lässt Du dich mit der ‘Denk-Mühe’ nicht ärgern und verharrst in der Lektüre, wirst Du vielleicht ein wenig Nutzen ziehen können und erfährst eine innere Bereicherung. Du wirst dich auch überzeugen können, dass das Christentum sich dem Menschen nicht nur nicht widersetzt, sondern umgekehrt: alles annimmt, was es tief Menschliches gibt, nur es läutert alles Irdische und erhebt zur Höhe, die dem Menschen vom Schöpfer selbst und dem Erlöser angeboten wird. Vor allem aber, über jeden Zweifel hinweg geht es nicht um eine Utopie, sondern um freudespendende, für jeden Menschen ‘Guten Willens’ zugängliche, in greifbarer Reichweite sich befindende Wirklichkeit.

Erstes Kapitel |
FRIEDENSORDNUNG DES VEREINIGUNGS-AKTES |

Den Grundstoff dieses Kapitels verteilen wir auf ein paar Untertitel. Haben wir bei unseren Betrachtungen vor, über die ethischen Ansprüche der erfahrenen gegenseitigen Nähe in der Ehe nachzusinnen, müssen wir uns zuerst über den ehelichen Akt an sich besinnen: sowohl in seinem menschlichen Ausmaß, wie in Gottes Sicht. So ebnet sich der Weg, dass das Geheimnis der inneren Friedensordnung des ehelichen Aktes tiefer begriffen werden kann. Soll er doch Gebiet einer besonderen Danksagung Diesem gegenüber werden, der zur Anteilhabe an Ihm selbst einlädt: als Gott-der-Liebe, Gott-dem-Leben.
A. BERUFUNG ZUM AUFBAU DER ‘PERSONEN-KOMMUNION’ |

Geschlechtliche Unterschiedlichkeit des Menschen |
Die ‘Einheit der Zweien’ kommt zu ihrer vollen Geltung auf ganz besondere Art und Weise in der Ehe. Diese Einheit wird zum bestimmenden Faktor für „diese Würde und diese Berufung, die sich aus der sonderbaren Personalen ‘Andersartigkeit’ von Mann und Frau ergeben” (MuD 10). Gott selbst hat den Menschen so erschaffen, dass zwei Leute in ihrer Selbstbestimmungsfähigkeit eine freie Wahl zu treffen imstande sind sich miteinander im ehelichen Bund für die Dauer zu binden, indem sie von nun an Ehemann und Ehefrau werden. Ab diesem Zeitpunkt an werden sie füreinander „Hilfe” (Gen 2,20) – nicht nur um „die Erde (sich) untertan” zu machen, sondern um so mehr um in einem beiderseitigen Band der Freundschaft als Eheleute und Familie heranzuwachsen.
Das Leben in Ehe und allmählich in Familie ist mit vielen Ausmaßen gekennzeichnet. Zuallererst muss ein Familien-Nest geschaffen werden, das sorgfältig aufgebaut und angeordnet werden muss. Es muss eine Erwerbsarbeit gefunden werden, dann kommt die Erziehung von Nachkommenschaft, die Eingliederung in soziales Leben usw. Das alles bringt dauernde Herausforderungen nahe. Zur grundsätzlichen Wirklichkeit wird aber im Ehe- und Familien-Leben der Willens-Entschluss, eine tatsächliche Lebens- und Liebe-Kommunion zu Bilden. Diese, ihrer Reihe nach, setzt den beständig unterhaltenen Willen voraus, die entstandene Personen-Kommunion in der Tat auch zu entwickeln. Es dürften mit Dank Erwägungen und die Lehre Johannes Paul II. – u.a. aus seinem Brief an die Familien (1994) angeführt werden:
„Man darf jedoch nicht vergessen, dass die Worte des Apostels immer gültig bleiben: ‘Ich beuge meine Knie vor dem Vater, nach dessen Namen jedes Geschlecht im Himmel und auf der Erde benannt wird’ [Eph 3,14]. Die Ehe, die sakramentale Ehe, ist ein Bund unter Personen – in Liebe. Und die Liebe kann nur auf dem Boden der Liebe Wurzeln fassen und geschützt werden – jener Liebe, die ‘ausgegossen ist in unsere Herzen durch den Heiligen Geist, der uns gegeben ist’ [Röm 5,5] ...
Der Apostel bittet den Vater, während er seine Knie vor Ihm beugt, ‘Er möge euch ... schenken, dass ihr in eurem Inneren durch seinen Geist an Kraft und Stärke zunehmt’ [Eph 3,16]. Um diese ‘Kraft im Inneren des Menschen’ geht es im gesamten Familien-Leben, besonders in allen kritischen Zeiten, wenn es gilt die schwere Prüfung in der Liebe abzulegen – in dieser Liebe, die im ehelichen Gelöbnis in Worten ausgedrückt wird: ‘... dass ich dich nicht verlasse, bis uns der Tod scheidet’ ...” (BF 7).
Die Liebe zwischen Ehemann und Ehefrau kommt hervor und entfaltet sich natürlich aufgrund der erwähnten „sonderbaren ‘Andersartigkeit’ und Personalen Originalität von Mann und Frau” (MuD 10). An ihren Wurzeln liegt aber die geschlechtliche Unterschiedlichkeit ihrer beiden – bei bewahrener voller Gleichwertigkeit in selber Würde von Mann und Frau als Gottes Ebenbildes, das zur Bräutlichkeit mit dem Dreieinigen berufen ist (vgl. BF 6).
Die Ehe ist auch Ort der besonders intensiv werdenden gegenseitigen Ergänzung im Geistig-körperlichen Ausmaß dieser beiden. Das wird dank der Bräutlichen – und anschließend elterlich-erlösungsfähigen Sinnbedeutung möglich, die in den Leib des Menschen eingeprägt worden ist. Die gegenseitige Ergänzung der Eheleute erfährt immer andere Ausdrucksformen. Eine von ihnen bestehen auf zartem Bekennen des gegenseitigen Bandes und der Liebe mit einem Handdruck, ein andermal mit Umarmung, die die Hingabe seiner Selbst ganzen „von Person zu Person” (GS 49) zum Ausdruck bringt. Denn nur eine Person ist imstande Gabe-‘für’ eine andere Person zu werden. Und nur eine Person verfügt über die Fähigkeit, überhaupt lieben zu können:
„Die Familie ist tatsächlich eine Gemeinschaft von Personen. Die ihr eigentliche Form des Existierens bildet die ‘Kommunion’ ...
Darin kommt auch – bei Wahrung der völligen Disproportion im Sein – die Ähnlichkeit zum Göttlichen ‘Wir’ zum Ausdruck. Nur Personen sind imstande ‘in Kommunion’ zu existieren. Die Familie nimmt ihren Ausgang aus solcher ehelichen Gemeinschaft, die das Zweite Vatikanische Konzil als ‘Bund’ bezeichnet. In diesem Bund ‘schenken sich Mann und Frau und nehmen sich’ gegenseitig an [GS 48] ...” (BF 7).
Zur höchst dramatischen Form der gegenseitigen Ergänzung von Mann und Frau wird die ganzheitliche Hingabe sich-einander im Akt ihrer geschlechtlichen Vereinigung. Diese Vereinigung schließt sich jedesmal spontan auf Leben auf:
„In ihrer tiefsten Wirklichkeit ist die Liebe ihrem Wesen nach Gabe, und die eheliche Liebe, die die Gatten zum gegenseitigen ‘Erkennen’ führt, das sie zu ‘Einem Fleisch’ macht, erschöpft sich nicht unter ihnen beiden, weil sie sie zur größten Hingabe befähigt, dank der sie zu Mitarbeitern Gottes werden, indem sie die Gabe des Lebens einer neuen menschlichen Person schenken. Während sich die Eheleute also einander dahinschenken, geben sie aus sich eine neue Wirklichkeit hervor: das Kind, Lebenden Widerschein ihrer Liebe, bleibendes Zeichen ihrer ehelichen Einheit und Lebendige und unauflösliche Synthese ihres Vater- und Mutterseins" (FC 14).
Das gegenseitige ‘Erkennen’, das die beiden zu „zwei-zu-Einem-Fleisch”-Werden führt, verlangt aber, dass ein paar grundsätzliche Tatsachen zum Bewusstsein gebracht werden. Das geschlechtliche Ausmaß des Menschen in seiner ganzen Männlichkeit und Fraulichkeit ist keinesfalls nur ‘Zuschlag’ zum Menschsein:
„Infolgedessen ist die Sexualität, in welcher sich Mann und Frau durch die den Eheleuten eigenen und vorbehaltenen Akte einander schenken, keineswegs eine rein biologische Erscheinung, sondern betrifft das innerste Wesen der menschlichen Person als solcher” (FC 11).
Der Mensch ist Person, d.h. zugleich Fleisch und Geist. Allerdings seine ganze Würde als Person kommt aus dem Vorrang des Geistes über den Leib-die-Materie hervor. Der Leib verwüstet einmal, indessen der Geist des Menschen, d.h. seine Seele, ist ihrer Natur nach unsterblich. Der Leib in seiner Männlichkeit und Fraulichkeit ist aber greifbare Offenbarung des ganzen Mensch-Seins des betreffenden Menschen als männlichen, bzw. fraulichen Menschen. Männlicher oder weiblicher Mensch ist erst die ganze Person – und nicht allein der Leib, gleichsam vom Geist, also der Seele ‘separiert’. Demzufolge aber sind Merkmale der Geschlechtlichkeit kein nur künstlicher Zuschuss zur menschlichen Person. Im Gegenteil, sie Bilden die ‘Natur’ selbst des einzelnen Menschen und entscheiden über das „Sein” eines Menschen als eben eines Mannes, bzw. einer Frau.
Auch die ganze menschliche Person – in dieser, geradeaus geschlechtlich unterschiedlichen Leiblich-Geistigen Einheit, kommt von Gott her, der den Menschen auf solche Weise erschaffen hat. Was aber seinen Anfang Gottes Schöpfungswerk zu verdanken hat, ist „gut – sehr gut” (Gen 1.10.12.18.21.31). Erst die Sünde – als bewusste Zurückweisung oder zumindest Hinwegsehen über die seinsgemäße Verbundenheit des Menschen mit Gott: dem Urquell von Leben und Liebe, führt Störungen in diese Wirklichkeit ein, die weiter – unter dem Blickpunkt des Seins – „Gutes” darstellt, d.h. einen Wert zu Gutem hin.
Folglich kann z.B. die folgende Redeweise nicht als korrekt angenommen werden: „Ich habe unkeusche Sachen angeschaut, ich habe Unkeusches berührt” u.dgl. Derartige Redewendungen werden zur Anklage Gottes, er hätte „unkeusche Sachen” erschaffen. Was aus Gottes Hand hervorgeht – ist rein, heilig, gut: „Das Sein und das Gute sind wechselseitige Wirklichkeit” (lat.: Ens et bonum convertuntur). Nicht Satan, sondern Gott hat die Ehe erschaffen, und darin den geschlechtlichen Akt eingerichtet. Er ist Urheber sowohl der Struktur, als auch Dynamik des geschlechtlichen Vereinigungs-Werdeganges – samt ihrem Höchsterlebnis, das auch Orgasmus genannt wird. All das wurde von Gott als reine, heilige und heiligende Wirklichkeit erschaffen. Zugleich hat Gott auch die innere Friedensordnung des Geschlechtsaktes gegründet, die sein friedsames Erleben in heranziehendem Glanz von Gnade und Ehre bedingt.
Anderes dagegen gilt von der Art und Weise, wie der Mensch – mit dem Akt seines freien Willens – den Leib (den eigenen, bzw. jemandes anderen) anblickt oder ihn berührt. Die Art und Weise, wie Leib und Geschlecht angeschaut wird, kann in der Tat un-keusch sein: unzüchtig, begehrlich. Das ist aber nicht mehr Sache Gottes Erschaffungswerkes, sondern des menschlichen „Herzens” (vgl. Mk 7,21ff.; Mt 18ff.; 5,28).
Der Heilige Vater hebt mit Recht hervor, dass der Mensch nicht anders Mensch ist, als geradeaus „über seinen Leib”: aufgrund seines Leibes. Der Mensch ist auch in dieser körperlich-geistigen Einheit gerufen, die „Personen-Kommunion” zu Bilden:
„Sowohl Mann, wie auch Frau ist der Mensch durch seinen Körper. Zu selber Zeit haben aber diese zwei somatisch [= körperlich] unterschiedlichen Subjekte in gleicher Weise teil an der Befähigung, ‘in Wahrheit und Liebe’ zu Leben. Diese Fähigkeit, die ihrem Wesen nach geistiger Natur ist, spiegelt die Personale Konstitution des Menschen ab. Sie spiegelt sie zusammen mit dem Leib ab. Erst so sind Mann und Frau darauf veranlagt, eine ‘Kommunion von Personen’ zu Bilden. Wenn sie sich in der Ehe zu ‘Einem Fleisch’ verbinden, soll diese Vereinigung ihrer beiden zu gleicher Zeit die Einheit ‘in Wahrheit und Liebe’ bilden [GS 24]. Dann gebührt ihr die den menschlichen Personen eigene Reife, wie sie nach dem Abbild und Gleichnis Gottes erschaffen worden sind” (BF 8).
Anforderungen an die menschliche Natur |
Erst im menschlichen ‘Herzen’ kann die Wirklichkeit erscheinen, die „Sünde” genannt wird. Das Zutagetreten der Kategorie ‘Sünde’ stellt vor die Augen des Menschen die Befähigung, das moralische Gut und Böse unterscheiden zu können. Diese Befähigung ist Vorzug des Menschen, nicht der Tiere. Der Mensch ist Person: ihm ist die unsterbliche Seele eigen. Die Seele ist aber mit ihr eigenen geistigen Vermögen ausgestattet (s. dazu die folgende graphische Darstellung: unabdingbare und unabtrittbare Eigenschaften des Menschen als Person):
Niemand kann von den aufgezählten seinen drei grundlegenden Befähigungen loswerden. Sie kommen auf den Menschen „ohne ihn”, und bestimmen geradeaus sein Mensch-Sein: seine unabdingbare Größe. Aber auch folglich: es gibt keine Handlungen des Menschen, die nicht zurechenbar sein könnten. Auf diese Frage muss noch in weiterem Erwägungsvorgang näher zurückgegriffen werden.
Eine weitere Befähigung, die zur radikalen Ausstattung der Menschennatur in ihrer Männlichkeit bzw. Weiblichkeit gehört, ist die Fähigkeit mit Gott sprechen zu können. Gott ist ganz und gar Liebe-Gabe zum Menschen: seinem Lebendigen Ebenbild in der Welt. Noch mehr: es gehört zum Menschsein, „zum Anteil an der Göttlichen Natur” (2 Petr 1,4) gerufen zu werden. Das aber gleicht der unabdingbaren Befähigung, sich Gott gegenüber aufschließen zu können, insofern sich Gott dem Menschen mitteilt. Die Selbstmitteilung Gottes an den Menschen beruht darauf, dass der Mensch zur Vereinigung mit Ihm in seinem „Leben” und seiner „liebenden Allmacht” (DeV 33) eingeladen wird. Es geht um das Berufenwerden und daselbst die Befähigung, die ausnahmslos jeden Menschen betrifft – zu Bräutlicher Vereinigung mit dem Dreieinigen selbst. Wo Liebe da ist, ist Gemeinschaft – oder eher: dort herrscht Personen-Kommunion. Es gibt keine Kommunion mit dem Dreieinigen, als nur über die Einheit in Liebe – in Analogie zur Bräutlichen Liebe.
Die dargestellte Berufung und dieses Berufenwerden zur engsten Kommunion in Liebe zu Gott selbst ist für den Menschen Wirklichkeit über-natürlicher Anordnung. Es ist nämlich „Zuschlag” zu der an sich reinen Natur des Menschen: der verwundernden gleichzeitigen Einheit von Leib und Geist. Allerdings auch wenn die Berufung zur Teilhabe an Gottes Leben selbst Privileg der menschlichen Person ist, das also nicht dazu gehört, um „menschliche Person” zu werden, wird sie vom Dreieinigen ausnahmslos jedem Menschen als Gabe dargereicht. Die Berufung zum übernatürlichen Leben, d.h. zum dauernden Leben in Vereinigung mit Gott selbst, umfasst also die Menschen sowohl der vor-Christlichen Zeit, wie auch des Zeitalters nach Christi Geburt; jeden Christen, aber auf gleiche Art auch jeden Nicht-Christen. Sie besteht unabhängig davon, ob die betreffende menschliche Person entwickelt und reif ist, oder auch einen erst einzelligen, kaum empfangenen Menschen betrifft, der sobald nachher abortiert oder umgebracht wird, oder anderseits das Greisenalter erreicht.
Wird der Mensch berufen, so heißt es, dass Gott seine Freiheit anspricht. Berufung und Antwort auf diesen Ruf können unmöglich mit Determinismus oder Fatalismus vereinbart werden – im Sinn des unausbleiblichen Erliegens einem blinden ‘Geschick’. Dadurch unterscheidet sich der Mensch von der rein materiellen Welt und von Tieren. Tiere sind zwar mit dem Vermögen ausgestattet, empfinden und selbst sich erinnern zu können. Dennoch ihre Betätigungen und Verhaltensweisen werden von ihnen eingeprägten Instinkten geleitet, die sie bestimmen, so dass ihre Verhaltensweisen weder von freier Wahl, noch vom Selbstbewusstsein herkommen, über die sie schlechterdings nicht verfügen.
Von übernatürlicher Berufung und eigenartiger „Bestimmung” des Menschen als solchen zur Übernatürlichkeit drückt sich das Gottes-Geschriebene-Wort (= die Heilige Schrift) u.a. am Anfang des Briefes des hl. Paulus an die Epheser aus:
„Denn in Ihm [= Christus] hat Er uns erwählt [= der Himmlische Vater beruft jeden Menschen] vor der Erschaffung der Welt, damit wir heilig und untadelig Leben vor Gott [= infolge der Liebe-Antwort des Menschen, bedingt mit seinem freien Willen].
Er hat uns aus Liebe im voraus dazu bestimmt [= Schöpfer-Liebe des Vaters], seine angenommenen Söhne zu werden durch Jesus Christus [= Berufung zur Übernatürlichkeit: Gottes Kindschaft], und nach seinem gnädigen Willen zu Ihm zu gelangen [= Erlösungs-Vorhaben des Dreieinigen], zum Lob seiner herrlichen Gnade. Er hat sie uns geschenkt in Seinem Geliebten Sohn [= Liebe Gottes, der sich dem Menschen im Geheimnis der Menschwerdung und der Erlösung dahinschenkt]; durch sein Blut haben wir die Erlösung [= Erlösungsleiden Jesu Christi], die Vergebung der Sünden – nach dem Reichtum Seiner Gnade [= Preis Gottes Gabe-Gottes-Liebe]” (Eph 1,4-7).
Aufgrund des angeführten Gottes-Geschriebenen-Wortes wird auch ersichtlich, dass Gott in sich selbst Personen-Kommunion ist. Wir hören hier vom Vater – und von seinem Geliebten Sohn. Die beiden Gottes Personen bilden Gottes Kommunion in der Dritten Gottes Person der ein und derselben Gottheit: im Heiligen Geist, der Person-Liebe Gottes selbst ist und zugleich das Person-Liebe-Band zwischen Vater und Sohn.
Indem der Mensch: Mann und Frau – nach „Gottes Ebenbild und Ähnlichkeit” erschaffen worden ist, bedeutet das, dass der Mensch seinem Gottes Ur-Muster u.a. darin ähnlich ist, dass jetzt er, der Reihe nach, Personen-Kommunion Bilden kann und sie wird. Solche Personen-Kommunion wird darauf beruhen, dass die betreffenden Personen sich einander Liebe mitteilen, die Leben auslöst. Diese Wirklichkeit wird bündig von Johannes Paul II. ausgedrückt:
„Gott hat den Menschen nach seinem Bild und Gleichnis erschaffen: den Er aus Liebe ins Dasein gerufen hat, berief Er gleichzeitig zur Liebe ...
Indem Er den Menschen nach seinem Bild erschafft und ständig im Dasein erhält, prägt Gott dem Mensch-Sein von Mann und Frau die Berufung, also die Fähigkeit und Verantwortung für die Liebe und die Gemeinschaft ein. Die Liebe ist demnach die grundlegende und eingeborene Berufung jedes Menschen” (FC 11).
Eine Gemeinschaft zu bilden ist demnach grundsätzliche Berufung des Menschen. Damit hängt sofort die andere Aufgabe zusammen: die dem Menschen anvertraute Verantwortung für die seiner Männlichkeit bzw. Weiblichkeit eingeprägte Befähigung: lieben zu können. Die geschlechtliche Unterschiedlichkeit weist an sich aufgrund des Schöpfungswerkes Gottes auf das gegenseitige Angewiesensein und daselbst auf die Notwendigkeit, ‘für’-einander zu Leben. Da aber die grundsätzlichen Merkmale der Menschen-Person: das Selbst-Bewusstsein, die Selbst-Bestimmung und die Befähigung, für seine Taten Verantwortung zu tragen – unabdingbar und unabtrittbar sind und daselbst zugleich ihre Würde bestimmen (vgl. DeV 43; ChL 36-39), wird es verständlich, dass die Liebe – Aufgabe ist, die jedem Menschen als solchem aufgetragen ist. Jeder Mensch wird auch von dieser Aufgabe abgerechnet werden.
Wir kreisen immer wieder um zwei Aspekte der Wirklichkeit, die untrennbar mit „Liebe” verbunden sind. Und zwar, um lieben zu können, muss es eine Person geben. Die Person wird aber „sie-Selbst” auf nur eine Art und Weise: indem sie ‘Gabe’-für eine andere Person wird: für Gott – oder auch für einen Menschen, d.h. einen Nächsten.
Auf ganz besondere Art und Weise wird das Gabe-sein-‘für’ zur Wirklichkeit im Akt der Vereinigung von Mann und Frau. Allerdings dass dieser Akt würdig dieser beiden als Menschen und Gottes Ebenbildes wird, muss er der Wahrheit ihrer Liebe entsprechen: er muss in der Tat Gabe „von Person zur Person” sein. Um das besser zu verstehen, berufen wir uns wiederholt auf den Brief an die Familien Johannes Paul II. (1994):
„Das Zweite Vatikanische Konzil, das die Frage des Menschen und seiner Berufung so gründlich untersucht hat, betont, dass die eheliche Vereinigung, das biblische ‘Ein Fleisch’, nicht völlig verstanden und nicht anders erklärt werden kann, als nur in Kategorien der ‘Person’ und der ‘Hingabe’. Jeder Mann und jede Frau verwirklichen sich vollständig nicht anders, als nur durch die selbstlose Hingabe ihrer Selbst. Die Zeit der ehelichen Vereinigung stellt eine höchst besondere Wahrnahme eben dieser Hingabe dar. Da werden der Mann und die Frau in dieser Zeit, in ganzer ‘Wahrheit’ ihrer Männlichkeit und Weiblichkeit, zu gegenseitiger Hingabe füreinander. Das ganze Leben in der Ehe ist Hingabe, allerdings es betrifft in einzigartiger Weise gerade diese Zeit, wenn die Ehegatten, indem sie sich gegenseitig aneinander in Liebe darbringen, jene Begegnung verwirklichen, die aus ihnen beiden ein ‘Ein-Fleisch’ macht[Gen 2,24] ” (BF 12).
B. ALLGEMEINE ETHISCHE VORAUSSETZUNGEN |

Zweck und Sinn des Aktes der geschlechtlichen Vereinigung |
Es wird hier immer wieder an die Wirklichkeit des Aktes der geschlechtlichen Vereinigung in der Ehe angeknüpft. In diesem Akt erweisen sich die Ehegatten auf ganz außergewöhnliche Art und Weise ihre beiderseitige Liebe, bzw. sie sollen es wenigstens so tun. Da aber Liebe ein eigenartiges Hinauswachsen über sich selbst darstellt, um so ‘Gabe-für’ diesen Geliebten zu werden – zu seinem grundlegenden Guten, braucht man sich nicht wundern, dass die Zeiten der ehelichen Intimität jedesmal Qualitäts-Probe der dann erwiesenen und erfahrenen Liebe bilden.
Der Bereich der Geschlechtlichkeit zieht mit geistig-körperlicher Intensität, mit der er erlebt wird, ungemein stark ein. Das Erlebnis umgreift, vor allem im Akt selbst der Geschlechtsvereinigung, auf grenz-dramatische Weise sowohl den ganzen Leib, wie die Psyche. Besiegelung der beiderseitigen Vereinigung wird das Höchsterlebnis, das sowohl von Mann dem Gatten, wie von der Frau der Gattin, erfahren wird. Dieses Geschehen spielt sich niemals auf dem Niveau allein des Leiblichen ab: allein der Physiologie der Geschlechtsorgane. Der Geschlechtsverkehr ist immer Handlung, bei deren Unternehmung sowohl das Bewusstsein, wie die freie Wahl miteinbezogen wird. Er engagiert daselbst unabwendbar die zurechnungsfähige Verantwortung, also diese drei Eigenschaften, die den Menschen als Person kennzeichnen, von denen gerade erst oben gesprochen worden war (s. ob., Unabdingbare Eigenschaften des Menschen ).
Kein Wunder, dass der Geschlechtsakt jedesmal mit tiefstem Echo im menschlichen Gewissen widerhallt. Auch dann, wenn die Partner versuchen, es zur Kenntnis nicht anzunehmen. Bei dem Menschen gibt es keinen Determinismus noch Zwang, geschlechtlich verkehren zu müssen! Der Verkehr wird dem Menschen als Möglichkeit-Befähigung geschenkt, sich u.a. auch auf solche Weise die Ganzheitlichkeit in gegenseitigem Beschenken aneinander mit Liebe kundzutun – als „Hingabe von Person zu Person” (BF 11; vgl. GS 49).
Ferner ist eine weitere Tatsache unleugbar: Jedesmalige geschlechtliche Vereinigung bedeutet, dass hier zu den „Urquellen des Lebens” (HV 13) selbst und offenbar auch der Liebe, hinabgestiegen wird. Die Liebe strebt nach Vereinigung zweier Personen zu einem Eins, das das beiderseitige Sich-Schenken aneinander zum Ausdruck bringen soll. In der Tat sowohl Liebe, als auch Leben sind gleichsam mehr als je ein anderer Betätigungsbereich des Menschen Gottes Eigentums-Domäne. Niemand unter den Menschen, niemand auch der Brautpaare noch Eheleute kann sagen, er wäre „befugt”, über die beim geschlechtlichen Handeln sich auslösenden Kräfte beliebig zu verfügen – als ihr souveräner Herr und Besitzer. Übrigens, niemand ist Besitzer nicht einmal seiner Selbst. Der Mensch ist großes Geschenk, das ihm selbst dargereicht wird. Zwar über die Vermittlung seiner Eltern, aber in viel mehr radikalem Sinn von Gott dem Vater, der allein Urheber der Lebens-Gabe ist (vgl. Eph 3,14f.).
Die Eheleute als Eltern werden beim Geschlechtsverkehr gleichsam zur Mit-Erschaffung zusammen mit Gott neuen Lebens zugelassen. Allerdings „Leben zu erschaffen” überragt die Kräfte und Fähigkeiten aller Kreatur. Auch die Ehegatten erschaffen keineswegs das Leben aus sich selbst, sondern bereiten nur den Grundboden für seine Saat vor. Den Funken selbst des Lebens gewährt dann allein der einzige Herr und Besitzer sowohl des Lebens wie der Liebe: Gott. Um so mehr, dass ein neuer Mensch nicht nur ‘Fleisch’ ist. Er ist Person. Und daselbst: Gottes Ebenbild und Ähnlichkeit. Daran erinnert, im Klima bräutlicher Wärme, Johannes Paul II. in seinem Brief an die Familien :
„Die Einheit der Zweien [= Ehegatten] setzt sich in den Kindern fort. ‘Wollt ihr mit Liebe annehmen und katholisch die Nachkommenschaft erziehen, mit der Gott euch beschenken wird?’ – fragt der Zelebrant während des Trauungsritus. Die Bestätigung vonseiten der Brautleute entspricht der inneren Wahrheit der Liebe, die sie verbindet. Die Einheit der Zweien verschließt die Gatten nicht. Sie ist in Richtung hin neuen Lebens und einer neuen Person aufgeschlossen ...
Mit der Frage: ‘Wollt ihr ... annehmen?’ erinnert die Kirche die Neuvermählten daran, dass sie sich im Angesicht der erschaffenden Macht Gottes befinden. dass sie Eltern sein sollen, heißt Lebenspendende Mit-Wirkung mit dem Schöpfer. Mit dem Schöpfer zusammenarbeiten, um neue Menschenwesen ins Leben zu rufen, bedeutet an der Übertragung des Ebenbildes Gottes und Gottes Ähnlichkeit beizutragen, wie es jeder ‘von der Frau geborene’ wird” (BF 8).
Die Gatten können unmöglich nicht zugeben, dass die Fähigkeit, Leben wecken zu können, nicht ihr Eigentum darstellt und ihre Ermächtigungen überragt.
Niemand unter den Geborenen übt einen Einfluss darauf aus, dass er überhaupt empfangen – und dann geboren worden ist.
Niemand wählt sein Geschlecht.
Nicht von uns hing es ab, wann, in welchem Milieu, in was für einer Nation, im Rahmen welcher Kultur, in welcher Geschichtsepoche wir in die Welt kommen sollten.
All das geschieht unabhängig vom Bewusstsein und der freien Wahl des Menschen.
Diese Tatsachen bestätigen nur die allgemeinen Prämissen, dass der Mensch nie souveräner Herr seiner Selbst ist, und es auch niemals werden wird.
Folglich wird dem Menschen ebenfalls der Bereich der Geschlechtlichkeit nur zur Verwaltung, nicht aber zum Eigentum gegeben. Offenbar von Gott, der den Menschen aus Liebe erschafft – und zur Liebe befähigt: zur Gründung einer Personen-Kommunion – samt aller Verantwortung für ihr Geschick.
Aufgrund der dargestellten Feststellungen, zu denen sowohl der Verstand, wie der Glaube gelangt, geht auch hervor, dass niemandem unter den Menschen das Recht gebührt, das Gebiet der geschlechtlichen Intimität eigenständig zu betreten. Niemand ist befugt, irgendwelche Handlungen arbiträr zu unternehmen, um die Energie, die mit dem Genitalbereich zusammenhängt, auszulösen. Diese Feststellung ist – auf dem Niveau allein der Vernunft – wohl oder übel indiskutabel, sollte es jemandem auch noch so sehr nicht ‘passen’.
In der Tierwelt kommt es zur Kopulation infolge des Instinktes, der in ihren Organismus eingebaut ist und auf den sie keinen Einfluss ausüben können. Tiere vollziehen ihre Kopulation im Grund genommen allein in der Brunstzeit, wann bestimmte physiologisch-hormonale Voraussetzungen zum Vorschein kommen, die mit der Arterhaltung verbunden sind. Die Kopulation der Tiere hängt eben mit diesem grundlegenden Zweck zusammen: der Zeugung.
Im Gegenteil dazu, bei dem Menschen beruht das Ziel und der Sinn des Geschlechtsverkehrs nicht zuallererst auf der Erhaltung der ‘Menschenart’. Der grundsätzliche Zweck der geschlechtlichen Vereinigung in der Ehe besteht darin, sich auch auf solche Weise: vermittels der intimsten Zusammenfügung in Geschlechtsorganen, die Ganzheitlichkeit der Hingabe seiner Selbst aneinander, also der Liebe, zu erweisen. Indem sich diese beiden schicken miteinander zu verkehren, möchten sie sich aneinander ihre ganze Person als Geschenk dahingeben, d.h. ein ‘Eins-in-Liebe’ werden – angefangen von der Vereinigung ihrer Körper. Dieses Streben wird so intensiv, dass es seinen dramatischen, Geistig-körperlichen Ausdruck findet: in Form des gegenseitigen Einschreitens in sich einander. Es ist aber nur Besiegelung der schon früher innigst gewordenen Verkopplung ihrer Herzen.
Das will bedeuten, dass grundlegendes Ziel und Sinn des Vereinigungsaktes beim Menschen nicht die Lebens-Weitergabe an sich ist. Die Zeugung eines neuen Menschen kann nicht zum Hauptziel des vollzogenen Geschlechtsaktes heranwachsen. Ziel des Eheaktes bleibt fortwährend die uneigennützige, ganzheitliche Hingabe seiner Selbst. Die Gatten vereinigen sich im Geschlechtsakt zu diesem Zweck, um auf solche Weise – zu lieben. Sie können auch weder den potentiellen, noch um so mehr den schon empfangenen Menschen nicht als „Mittel-Instrument” betrachten, um irgendein anderes, höheres Gut zu erreichen, z.B. zur gegenseitigen Wiederversöhnung nach einem Ehestreit. Jedes Kind soll „um seiner Selbst willen” (GS 24; BF 11) beabsichtigt werden. Jedem Kind gebührt auch das unabtrittbare Anrecht dazu. Die Empfängnis des Kindes soll Frucht der zuvor entstandenen Vereinigungsmacht werden, u.zw. der Liebe seiner Eltern. Es soll Frucht sein, die gleichsam ‘unterwegs’ und vom Grundboden aus ihrer schöpferischen, fast erschaffend gewordenen Liebe hervorsprudelt.
Die Liebe selbst haftet mit ihren Wurzeln in Gott. Er aber, als Vater und Schöpfer, ruft diese beiden zur Mit-Erschaffung – zusammen mit Ihm, weil Er selbst der Erste ganz Liebe-Leben ist. Unabhängig davon lässt Gott die Ehegatten-Eltern an der Übertragung an ihr Kind seines „Gottes Ebenbildes und Ähnlichkeit” Anteil haben:
„Durch die eheliche Personen-Kommunion geben der Mann und die Frau den Anfang der Familie. Mit der Familie aber verbindet sich die Genealogie jedes Menschen: die Genealogie der Person. Die menschliche Elternschaft hat ihre Wurzeln in der Biologie, aber zugleich überragt sie sie ...
Jede Zeugung findet ihr Ur-Modell in der Vaterschaft Gottes. Doch im Fall des ‘Menschen’ zeichnet dieses ‘kosmische’ Ausmaß der Ähnlichkeit zu Gott die menschliche Elternschaft nicht völlig ab. Wenn aus der ehelichen Einheit der Beiden ein neuer Mensch geboren wird, so bringt er ein besonderes Abbild und Ähnlichkeit Gottes selber in die Welt: in die Biologie der Zeugung ist die Genealogie der Person eingeschrieben” (BF 9).
Die bisherigen Erwägungen dürften auf ein paar grundsätzliche Feststellungen herabgeführt werden:
Gabe allein für die Ehe erschaffen |
Die Lehre der Kirche, die nicht in eigener Macht, sondern im Namen und in unabtrittbarer Sendung und Bevollmächtigung Jesu Christi handelt, äußert sich über den Geschlechtsverkehr unabänderlich eindeutig. Auch wenn die Besinnung selbst um das Geheimnis der Ehe, ihren Sinn und die Art und Weise, wie die Ehe zum „realen Zeichen” des Geheimnisses der Vermählung Christi mit seiner Braut: der Kirche wird, deutlich erst zunimmt, zumal in unseren Zeiten. Das steigernde Verständnis um das Depositum der Offenbarung erfolgt – gemäß Jesu Christi Verheißung – aufgrund der Gabe des Heiligen Geistes (Joh 16,13; DV 8de).
Die Kirche stand immer auf der Wache des Gottes Gesetzes, das den geschlechtlichen Verkehr allein für die Ehe vorbehält. Die Kirche hat auch allezeit hervorgehoben, dass geschlechtliche Betätigungen außerhalb und unabhängig von der Ehe immer unerlaubt und sündhaft sind. Nur in der Ehe ist der Vollzug der geschlechtlichen Vereinigung sowohl „eigenes”, wie auch „ausschließliches-vorbehaltenes” Tun, das also für den Ehestand vorbehalten ist. Daran erinnern alle diesbezüglichen Äußerungen der Kirche:
„Darum streben Mann und Frau durch ihre gegenseitige Hingabe, die ihnen in der Ehe eigen und ausschließlich ist [lat.: „Quocirca per mutuam sui donationem, quae ipsorum propria est et exclusoria ...”], nach solcher Personen-Kommunion [= also: nicht nur Einheit im Leib], in der sie sich gegenseitig vervollkommnen, um mit Gott zusammen zu wirken bei der Weckung und Erziehung neuer Menschen” (HV 8; vgl. FC 11; GS 49; PH 5; KKK 2361; usw.).
Keine zufälligen Partner, noch irgendein Brautpaar, kann sich auf die unter ihnen tatgewordene „Liebe” berufen, die daselbst das Bedürfnis nach „Liebe” begründete, sich in ihrer geschlechtlichen Intimität und selbst mit dem Verkehr gegenseitig zugänglich machen zu dürfen oder zumindest das Petting, bzw. andere Ersatzformen zu praktizieren. Der Bereich der geschlechtlichen Intimität ist schlechterdings wahrhaft kein Eigentum des Menschen. Niemand ist befugt, sich die Macht, dieses Terrains zu betreten, usurpatorisch einzuräumen oder sich seiner zu bemächtigen.
Gott selbst hat auch eine so verstandene Zuständigkeit des Menschen im Bereich der geschlechtlichen Intimität in das Gewissen jedes Menschen eingeprägt (Röm 2,15). Das betrifft nicht nur die Katholiken, bzw. allgemeiner: die Christen, sondern auch diejenigen, die mit dem Christentum überhaupt nicht in Fühlung gekommen sind. Das moralische natürliche Gesetz ist auf gleiche Art im Herzen eines jeden Menschen ausnahmslos eingeschrieben, samt dem Prinzip des Gehorsams angesichts dieses Gesetzes, das sich der Mensch nicht selbst auferlegt (vgl. VSp 54; GS 16). Wenn der von Gott bestimmte Zeitpunkt der „Gnade” kommt, wird Gott selbst dafür sorgen, dass dieser Inhalt außerdem auch seine deutlich formulierte schriftliche Festlegung findet – als eines der Zehn Gottes Gebote [= Dekalog], die der Menschenfamilie im Rahmen des Bundes vermittelt worden sind, den Gott mit seinem Volk am Berg Sinai geschlossen hat (etwa Mitte des 13. Jh. vor Chr.). Das VI. Gebot des Dekaloges dieses Bundes lautet: „Du sollst nicht die Ehe brechen” (Ex 20,14; vgl. Mt 19,18).
Das Gebot selbst, mit dem der Ehebruch verboten wird, zeugt keinesfalls davon, als ob Gott ‘Gegner’ des Menschen wäre und seine Lebenswichtigen ‘Bedürfnisse’, bzw. um so mehr die ‘Liebe’ nicht verstehen würde. Im Gegenteil, Gottes Gebot zeugt von tiefster Besorgtheit Gottes als eben Liebe, dass der Mensch gemäß seiner großen Würde handelt: als Gottes Braut, die zum ewigen – Leben berufen ist. Die Zehn Gebote Gottes Bilden ein dringendes Angebot, das seinem Lebendigen Ebenbild: Mann und Frau – von Dem vorgeschlagen wird, der „der Einzige Gute ist” (Mt 19,17; vgl. VSp 9; usw.). Indem Er Gott-die-Liebe – ist, ist Er überhaupt ‘unfähig’, sich am Menschen, dem Geschöpf Seiner auserkorenen Liebe, irgendwie zu ‘vergehen’. Gebietet also dieser Gott dem Menschen irgendetwas, wobei Er den Gehorsam zugleich keineswegs erpresst, tut Er es deswegen, weil Er sein „Lebendiges Ebenbild” ... liebt. Gott wünscht, dass die menschliche Liebe selbstlose „Hingabe der Person zur Person” sei (BF 11; s. EV 51.81.92) – und nicht Aneignung des Terrains des „Fleisches und Geschlechtes” zur selbstsüchtigen Ausbeutung deren sexueller Möglichkeiten „bis zur Verzehrung” (ML 262) und Selbstzerstörung.
Das ist ja die Wirklichkeit, die vom Wort Gottes im Gebot: „Du sollst nicht die Ehe brechen” ausgesagt wird. Auch schon als Eheleute werden diese beiden niemals zu „Besitzern” ihres Geschlechtsbereiches – im Sinn, als ob sie von nun an das „Anrecht” zur willkürlichen Verfügung über ihn erworben hätten. Niemand der Eheleute kann sagen: „Wir sind Ehe, also wir können uns jetzt auf ‘legale’ Art und Weise geschlechtlich ausleben, wie es uns nur einfällt”. Von jedesmaligem Betreten dieses Terrains werden nicht nur außereheliche Partner und Brautpaare, sondern auch Ehepaare abgerechnet werden. Denn auch bei Eheleuten ist gar nicht jede Betätigung der Intimität sakramentale Verwirklichung ihres Bandes. Und gar nicht jede Liebkosung kann sich Gottes Segens erfreuen. Das erhellt teilweise aufgrund der folgenden Betrachtungen.
Die Gatten verfügen wohl über verschiedene Arten und Weisen, sich ihr Liebe-Band zum Ausdruck zu bringen. Die einen beziehen sich eng auf den Leib und das Geschlecht, bei anderen ist dieser Zusammenhang nicht so unmittelbar.
Unter Liebe-Erweisen, die nicht direkt mit Geschlechtlichkeit verbunden sind, dürften folgende aufgezählt werden: zärtliches Wort, angenehme Überraschung, ein Geschenk, eine Gebärde, bejahendes Anblicken u.dgl.
Andere Formen der Liebe beziehen sich enger auf das geschlechtliche Ausmaß: zartes Anschmiegen, Streicheln, ein Kuss, eine herzerfüllte Umarmung. All diese Zeichen drücken die Einheit-in-Liebe aus, doch keines von ihnen bringt die Elterliche Bereitschaft von selbst aus zum Ausdruck.
Ganz getrennt muss das Zeichen der Liebe gewertet werden, das mit dem Vollzug der geschlechtlichen Vereinigung erwiesen wird. Der Akt des Geschlechtsverkehrs bringt außer der Einheit-in-Liebe jedesmal auch noch die Elterliche Bereitschaft zum eindeutigen Vorschein. Das geschieht nicht irgendwie sekundär – ‘gelegentlich’ des Verkehrs, noch nur als seine nicht allzu beabsichtigte Nebenwirkung. Die Elterliche Bereitschaft gehört zur Natur selbst, d.h. zum Wesen des unternommenen Aktes. Anders gesagt, der Geschlechtsverkehr drückt zwar auf maximal mögliche Weise die Vereinigung dieser zwei Personen in Liebe aus. Dennoch das erfolgende, derartige ‘zwei-zu-Einem-Fleisch’ ist so konstruiert, dass es sich gerade in dieser Vereinigung selbst aufs weiteste für die Möglichkeit aufschließt, Neues Menschen-Leben zum Dasein wecken zu können.
Aus diesem Grund ist dieses eine Liebe-Zeichen, aufgrund selbst der Grundlagen seines Seins [= ontologisch genommen], wie auch infolgedessen, dass es in diesem Fall um den Menschen als Menschen geht [= anthropologischer Grund: Hingabe der Person an die Person], und folglich um des – untrennbar mit der Seins-Wahrheit und Anthropologie verbundenen ethischen Ausmaßes willen [= das „Sein und das Gute Bilden einander abwechselnde Wirklichkeit”!] – ein seinerart einziges Tun. In seinem Brief an die Familien erinnert der Heilige Vater im Anschluss an den Geschlechtsakt:
„Es ist zugleich, man könnte so sagen, der Augenblick der besonderen Verantwortung – wegen der potentiellen Elternschaft, wie sie mit dem ehelichen Akt verbunden ist. Siehe da, gerade in diesem Zeitpunkt können die Ehegatten Vater und Mutter werden, indem sie den Anfang dem Vorgang der neuen menschlichen Existenz geben, der sich dann allein in der Frau ereignet. Sie ist die erste, die erfährt, dass sie Mutter geworden ist, und durch ihr Zeugnis wird sich jetzt der Mann, mit dem sie in der ‘Einheit im Fleisch’ verbunden war, bewusst, dass er Vater geworden ist.
Für die potentielle, und nachher Tat gewordene Elternschaft, ist er gemeinsam mit ihr verantwortlich. Er kann unmöglich nicht anerkennen, bzw. das nicht annehmen, wozu auch er selbst beigetragen hat. Er kann nicht sagen: ‘Ich wusste nichts’, ‘Ich habe nicht gewollt’, ‘Du hast gewollt’. Die eheliche Vereinigung setzt jedesmal die Verantwortung ihrer Beiden ein. Es ist eine potentielle Verantwortung, es bedarf aber, dass sie sich in konkreten Umständen als tatsächliche bestätigt. Das gilt vor allem für den Mann, der, obwohl auch er der Urheber der Elternschaft ist, biologisch davon Abstand hat...” (BF 12).
Deswegen kann die ethische Qualität des Geschlechtsverkehrs, noch anderer abgeleiteten Formen, bei denen Geschlechtsorgane miteingesetzt werden, mit der gewöhnlichen Anschmiegung, Streicheln, bzw. liebevollem Wort nicht zusammengestellt werden. Dieses Liebe-Zeichen kann artgemäß auf keinen anderen Erweis von Freundlichkeit und Liebe herabgeführt werden. Indem die Partner nach diesem Liebe-Erweis greifen, steigen sie zu den „Urquellen” sowohl der Liebe, wie des Lebens herab. Das lässt verstehen, warum Gott jemanden auf das Terrain der geschlechtlichen Intimität erst selbst persönlich hineinführt. Das geschieht im Zeitpunkt, wenn diese beiden ihr Ehe-Gelöbtnis ablegen.
Allerdings Gott zwingt niemanden nicht einmal dazu, dass er selbst seine Gebote ins Leben umschmiedet. Gott warnt nur voller Ernst über die ewige Sanktion als Folge der Zurückweisung der von Ihm vorgeschlagenen Friedensordnung der Liebe und des Ungehorsams angesichts seines Gebotes. Gott ist wahrhaft Liebe – auch dann, wenn Er bittet, dass seine Gebote – befolgt werden. Nur: seine ‘Liebe’ ist immerhin anspruchsvoll !
Ungeachtet vieler anderer Gründe, die die Triftigkeit und den Sinn des Gebotes Gottes: „Du sollst nicht die Ehe brechen” – zu erklären imstande sind, ist einer der grundsätzlichen das in den Geschlechtsakt eingeprägte Offenbleiben für die Elternschaft. Andererseits besteht eines der grundlegenden Rechte, mit denen Gott ein Kind beschenkt, darin, dass es im Rahmen einer ordentlichen, öffentlich anerkannten Ehe empfangen werden soll. Erst die Ehe schafft Vorbedingungen, dass sich zwei Leute in völliger Übereinstimmung mit der Wahrheit aneinander als ganzheitliche Gabe in geschlechtlicher Vereinigung dahingeben können. Solches gegenseitiges Sich-Einander-Schenken schließt sich aber in dieser Hingabe selbst gastfreundlich für die Möglichkeit der Empfängnis einer weiteren Nachkommenschaft auf.
Kein Wunder, dass der Akt der geschlechtlichen Vereinigung – wie es die kirchlichen Äußerungen zum Ausdruck bringen – ein Tun ist, das erst im Rahmen der geschlossenen, von Gott bestätigten Ehe, ‘an seinen richtigen Platz’ kommt, da er für die Ehe „eigener” Akt ist. Er ist außerdem „ausschließlicher” Akt für die Ehe, d.h. nur für die Ehe erschaffen. Nur in der Ehe kann er auf völlig menschliche und sakramentale Art und Weise erlebt werden. Jede andere Auslösung der Geschlechtsenergie kann unmöglich nicht mit dem Wort Gottes umfasst bleiben: „Du sollst nicht die Ehe brechen”. Das kann auch vortrefflich von der nicht voreingenommenen menschlichen Vernunft verstanden werden, die fähig ist, die Richtigkeit des besprochenen Gebotes zu anerkennen.
Möglichkeit – keine Nötigung |
Der Geschlechtsverkehr ist in der Ehe keine Frage der ‘Pflicht’ im Sinn einer Muss-Handlung. Die Unternehmung des ehelichen Verkehrs wird von Gott nicht ‘aufgezwungen’, sondern als Möglichkeit geschenkt, indem sich die Gatten ihr Band auch auf solche Weise zum Ausdruck bringen werden können. Weder der Mann, noch die Frau können den Verkehr unter Drohung abfordern, bzw. ihn erzwingen und sich darauf berufen, samt der Ehe dieses ‘Recht-als-Pflicht’ errungen zu haben. Das gilt vor allem vom Mann. Er darf auf seine Frau keinen Druck bzw. eine Erpressung ausüben und sie mit Worten einschüchtern im Stil: „Du bist meine Frau – und ich habe mich dazu verheiratet, dass du dich mir bietest, sooft ich dazu Lust habe”. Der geschlechtliche Verkehr ist Eheleuten als Gabe geschenkt worden und nicht als Befehl, so viele ‘Kopulationen’ unternehmen zu müssen, wie es nur physisch möglich ist. Ähnlich gibt es auch kein Gebot so viel Kinder zu haben, ‘wie viel es nur biologisch möglich ist’.
Gott wendet sich an sein Lebendiges Ebenbild immer nach der ihm geschenkten inneren Freiheit. Mit dieser Feststellung beginnt auch die Enzyklika Paul VI. – über die verantwortliche Weitergabe des Lebens und das ethische Ausmaß ehelicher intimer Betätigungen:
„Die überaus ernste Aufgabe, menschliches Leben weiterzugeben, durch die die Gatten freie und bewusste Mitarbeiter Gottes des Schöpfers werden ...” (HV 1).
Es soll auch noch wiederholt daran erinnert werden, dass es keinen Determinismus gibt, Geschlechtskopulationen unternehmen zu müssen. Bei dem Menschen gibt es keinen biologischen Zwang, der die Kopulation aufnötigte – im Gegenteil zu ähnlichen Handlungen in der Welt der Tiere. Bei Tieren führt der Gattungstrieb und Instinkt die Individuen der betreffenden Spezies außerhalb ihres „Wissens und Wollens” dazu, dass sie sich in Paare zusammenfügen mit deutlich hervorgehobener Zweckmäßigkeit ihrer Kopulation: um der Arterhaltung willen. Der Mensch bleibt immer Mensch: frei und auch in diesem Bereich nicht determiniert. Das betrifft auch die Ehe, wo diese beiden zwar verkehren können und es dürfen, ebensogut können sie aber auch nicht verkehren. Unabhängig vom Druck der im Blutstrom zur Zeit kreisenden, vielleicht ganz hohen Konzentration bestimmter Hormone.
Da sich Mann und Frau aufgrund ihres Liebe-Bundes verbinden, also einer Wirklichkeit die ungemein tiefer verankert ist als nur die Leibliche Anziehungskraft des Geschlechtes, hängt die Würde des Geschlechtsaktes und seine ethische Korrektheit davon ab, ob sich diese beiden im Akt ihrer geschlechtlichen Vereinigung tatsächlich einander als „Gabe der Person an die Person” (BF 11) dahinschenken.
Die menschliche Person ist an sich unüberweisbar und unabtrittbar. Ontologisch genommen ist es unmöglich, sie auf das Niveau einer Sache – eines Gegenstandes herabzusetzen (vgl. LuV 107f.84). Der Mensch kann allerdings seine Person der Person eines anderen überweisen: Gott – oder jemandem der Menschen, wenn er mit dem Akt seines freien Willens selbst darüber so entscheidet. So geschieht es u.a. beim ehelichen Gelöbnis: „Ich verspreche dir Liebe, Treue, ... und dass ich dich nicht verlasse, bis uns der Tod scheidet...!” Das Liebe-Gelöbnis wird dank dessen möglich, dass bei diesen beiden schon zuvor die Entscheidung ihres freien Willens reifgeworden ist, sich mit-einander für die Dauer mit dem Liebe-Bund zu binden. Sie beiden haben sich nämlich freiwillig entschlossen, ihre Person sich einander eben als Person dahinzuschenken.
Voraussetzung, die ein so ganzheitliches beiderseitiges Sich-Schenken aneinander ermöglicht, ist offenbar, dass der betreffende sich selbst „besitzt”. Erst indem jemand „sich selber herrscht”, kann er sich als Person-Gabe jemandem anderen dahingeben (LuV 109f.; SAPA 17; vgl. ML 126f.140f.226f.). An diese Fragen gilt es noch im weiteren Ablauf unserer Erwägungen zurückzugreifen (s. unterhalb, Viertes Kapitel dieses Zweiten Teiles: Betätigungen ‘CONTRA’: Wo ist hier der Mensch? Anthropologische Bewertung).
Es ist natürlich klar, dass anderes die Feststellung besagt, es gäbe keinen Zwang verkehren zu ‘müssen’, und anderes heißt die Feinfühligkeit der Nächstenliebe in Ehe, die geradezu als „Liebe” so manches Mal diesem anderen entgegengehen sollte und manches zu verspüren und erahnen lässt. Die Liebe „handelt nicht ungehörig, sucht nicht ihren Vorteil ..., trägt das Böse nicht nach. ... Sie freut sich an der Wahrheit. Sie erträgt alles, ... hält allem stand ” (1 Kor 13,5ff.). Solche Liebe „sucht [wirklich] nicht” nach eigener Zufriedenheit, sie verkapselt sich in eigener Bequemlichkeit nicht, noch in selbstsüchtig demonstriertem Groll, bzw. schlechten Selbstbefinden. Im Gegenteil, sie nimmt an, sie erleichtert auch diesem anderen, dass er sein stummes Stillschweigen überwindet. Sie sucht danach, wie sie mit sich Ganzem beschenken kann – zum irdischen und ewigen Wohl dieses anderen. Das wird dann zur Umsetzung in die Tat der Weisung des Hl. Paulus: „Einer trage des anderen Last; so werdet ihr das Gesetz Christi erfüllen” (Gal 6,2).
