![]() Zur ErklärungDer Verfasser dieser WEB-Site wurde gebeten (Juni 2006), er möge im Anschluss an vorkommende, unglaubliche Entstellungen der Lehre der Kirche das Wort aufgreifen über die Notwendigkeit des Beichtbekenntnisses bei Sünden, die beim ehelichen Verkehr begangen zu werden pflegen – als Voraussetzung für die Gültigkeit der Sakramentalen Beichte. Ein fertiger Text darüber (geschrieben vom Redakteur einer Zeitschrift), der dem Verfasser mit der Bitte vorgelegt wurde, ihn falls nötig ein wenig zu korrigieren, eignete sich nicht einmal zur Korrektur. In diesem Text wurden ‘Meinungen’ angeführt, die im totalen Widerspruch zum deutlichen Willen Gottes stehen, dessen authentischer und autoritativer Ausleger – mit dem Siegel Gottes Wahrheit, die Kirche ist. Die Kirche wiederholt aber nach ihrem Göttlichen Meister immer das grundlegende Wort: „Wenn du aber das Leben erlangen willst, halte die Gebote” (Mt 19,17). Der Autor hat letztlich einen eigenen Text verfasst, in dem die Lehre der Kirche in dieser Hinsicht in den unterhalb dargestellten ‘Punkten’ zusammengefasst wird. ![]() Was heißt Beichte: das Sakrament der Heiligen Beichte?Die Heilige Beichte ist keine Sprechstunde beim Psychologen-Psychiater. Sie ist eines der Sakramente der Kirche, die von Jesus Christus eingesetzt worden sind. Der Kirche steht keine ‘Macht’ über die Sakramente an sich. Ihr wurde dagegen ihre zuständige Verwaltung anvertraut. Die sakramentale Beichte beruht auf dem Bekenntnis seiner begangenen Sünden in Gottes Angesicht mit Bitte um ihre Losssprechung. Der Priester, ohne den es (unter gewöhnlichen Umständen) keine Sündenvergebung gibt, vergegenwärtigt in dieser Stunde auf sakramentale Weise die Person selbst des Gott-Menschen Jesus Christus: des Erlösers des Menschen. Die Heilige Beichte besteht vonseiten des Pönitenten auf seiner Hinwendung an die Barmherzigkeit des Dreieinigen Gottes mit deutlicher Bitte um Gottes Verzeihung der von ihm begangenen Sünden – mit Beruf auf die Erlösungskraft des Blutes des Gottes Sohnes. Für Jesus Christus gibt es keine größere Freude, als wenn Ihm jemand erlaubt, Erlöser für sich sein zu dürfen. Derselbe Erlöser hat aber beschlossen, dass die einzige gewöhnliche Art und Weise, wie die Lossprechung erlangt werden kann, ausschließlich über die Vermittlung der Kirche vollbracht werden soll, und zwar über das zu diesem Zweck gegründete Sakrament der Beichte. Voraussetzungen um die Vergebung der Sünden zu erlangenAllerdings Gott verleiht die Lossprechung nicht um jeden Preis. Derjenige, der zum Sakrament der Versöhnung-Beichte herantritt, muss ein paar grundlegende Erfordernisse erfüllen. Die Bedingungen für eine gute, gültige Sakramentale Beichte werden nicht von der ‘Kirche’ festgesetzt, sondern kommen vom Gesetz Gottes her. Sie entspringen der Natur selbst dieses Sakramentes. Der Beichtende ist verpflichtet die fünf, allen gut bekannten Voraussetzungen für eine gültige Heilige Beichte zu erfüllen. Eine davon, die vom Gesetz Gottes herkommt (nicht aber Verfügung der Kirche darstellt), beruht auf dem vollständigen (integralen) Bekenntnis der schweren Sünden (Todsünden) – samt ihren Umständen, die die Qualität der Grundsünde modifizieren können. Es handelt sich demnach um das Bekenntnis der Anzahl der begangenen Sünden (zumindest was ihre Häufigkeit betrifft), das Bekenntnis der einsam begangenen Sünde oder andernfalls mit jemanden anderen (es wäre zusätzlich ‘fremde’ Sünde), das Bekenntnis des Umstandes, ob jemand mit dem Ehegelöbnis, bzw. mit einem feierlich abgelegten Gelöbnis oder Gelübden gebunden ist, z.B. mit dem priesterlichen Zölibat oder der Ordensprofession; und auch um das Bekenntnis anderer Umstände, die die Grundsünde in sich dazufügende zusätzliche Sünden, manchmal geradeaus Verbrechen, wechseln würden. Fünf Bedingungen für eine gültige BeichteZur Erinnerung hier die fünf Voraussetzungen-Bedingungen für eine gültige Sakramentale Beichte: 1. Gewissenserforschung. Man muss sich vor der Wahrheit seines Gewissens stellen. Es geht um die angesichts Jesu Christi und des Himmlischen Vaters unternommene, aufrichtige Konfrontation mit dem inneren moralischen Gesetz und den Normen des Evangeliums, wie sie von der Kirche dargestellt werden. Sollte die Bitte an die Beschädigten um ihre Verzeihung wegfallen, und sollte der Beichtende den Willen nicht herausarbeiten, das zugefügte Unrecht und die Beleidigungen tatsächlich wieder gut zu machen – samt der Entscheidung, sie nicht mehr zu begehen, ist es zwecklos zur Heiligen Beichte heranzutreten. Die Lossprechung ist jedesmalig ungemein seriöse Wirklichkeit. Die Vergebung einer geringsten ‘lässlichen’ Sünde geschieht jedesmalig um den Preis des Blutes der Erlösung. Im Fall aber einer Todsünde ist das Gewissen des Pönitenten mit ewiger Schuld und ewiger Strafe belastet. Sie sollen in Kraft des Erlösungsblutes Christi des Gekreuzigten und Auferstandenen vergeben-getilgt werden. Der Erlöser vergibt leicht und sofort das eine und das andere, allerdings niemals ‘um jeden Preis’. Der Pönitent muss zuerst die erwähnten Bedingungen für die Lossprechung erfüllen. Die Annahme eines aufständischen Benehmens und Widerspruchs gegen die Bedingungen einer guten und gültigen Beichte bedeutete, dass der Priester die Lossprechung verweigern müsste. Geschlechtlichkeit: den Eheleuten allein zur Verwaltung anvertrautWir beschränken uns hier allein auf Sünden, die von Eheleuten beim Erleben ihrer gegenseitigen Nähe auf eine Art und Weise begangen werden können, die sich der ihnen beim Ehe-Konsens geschenkten Gottes Ermächtigung widersetzten. Die Ehe ist heiliges Sakrament. Sie ist keine Institution, wo legalisierter Sexus-um-des-Sexus-willen betreiben wird. Die Heilige Schrift betont, dass die Ehe „im Herrn” (1 Kor 7,39) geschlossen werden soll. Demzufolge das Wort Gottes: „Die Ehe soll von allen in Ehren gehalten werden, und das Ehebett bleibe unbefleckt. Denn Unzüchtige und Ehebrecher wird Gott richten” (Hebr 13,4). Das bedeutet, dass sich nicht jedes Verhalten in der Ehe dazu eignet, „... auf das letztliche Gute und Ziel, das Gott ist, hingeordnet werden” (VSp 79) zu können. Nicht Sexus, sondern VereinigungDiejenigen, die im Ehe-Bund leben, sollen es sich zutiefst im Bewusstsein einkodieren, dass Gott, der sie in der Stunde ihres Ehe-Konsensus auf das Gebiet ihrer ehelichen Intimität einführt, ihnen nicht die Gabe des ‘Sexus’ darbietet, sondern der Vereinigung ihrer zweier Personen, die mit der Sakramentalen Kommunion der Liebe und des Lebens in ihrem Gottes Begriff verbunden sind. Ehegatten sind Gottes Kinder, die über ihr Leben in Zeitlichkeit zum Streben zu zweit in das „Haus des Vaters” berufen werden – auf dem Weg, der ihrer ehelich-familiären Kommunion eigen ist. Die Wirklichkeit dieser zwei Stellungnahmen zur Ehe: Vereinigung zweier Personen in Liebe der gegenseitigen Hochachtung in der Furcht vor Christus – und der Ehe, die als Betreiben zweier legalisierter Sexus begriffen wäre, kann nicht aufeinander herabgeführt werden. Sie streben in zwei sich gegenseitig ausschließenden Richtungen. a) Beim ‘Sex’-Betreiben (nicht aber Vereinigung zweier Personen) schwindet allen erklärten Worten hinsichtlich der ‘Liebe’ – die Person vom Horizont weg: sowohl die eigene Person, wie die dieses anderen. In den Vordergrund und als Ziel rückt die Wahrnehmung des Lusterlebnisses vor. Die Aufmerksamkeit gilt dem ‘Sexus’, nicht aber der Person. Das gebrauchte Mittel der ‘Absicherung’ zielt das eine ab: Ein Kind ... soll es nicht geben! Die danach greifenden Personen bejahen dieses Ziel, auch wenn sie zu gleicher Zeit nicht davon hören wollen, um welchen Preis dieses Ziel erreicht wird. Übrigens selbst das Bewusstsein um die Tötung auf diese Art und Weise, von Zyklus-zu-Zyklus eines Kindes nach dem anderen – spricht sie üblich nicht einmal an. Deutlich wird das eine beabsichtigt: die Erfahrung der Selbstbefriedigung (nicht aber der Liebe) über den ‘Sexus’ dieses anderen. b) Dies geschieht in totalem Widerspruch zum Vorhaben der Liebe, das Gott vor einem Paar am Tag ihres des Sakramentes ihres Ehegelöbnisses aufstellt. Gott händigt da den Neuvermählten (und nicht Brautpaaren) die Gabe u.a. des Aktes der Vereinigung ihrer zweier Personen, in der Kommunion ihrer Liebe und ihres Lebens, ein. Anders gesagt, Gott möchte die zwei Personen, die miteinander mit dem Bund des Ehesakramentes verbunden sind, mit dem Akt der Vereinigung ihrer zwei Personen, und nicht zwei ‘Sexus’ beschenken. Die Vereinigung soll tatsächlich wahre Vereinigung werden und es bleiben: Sie soll unternommen werden im Zustand der Heiligmachenden Gnade des empfangenen Sakramentes und mit Fülle von feinfühliger Hochachtung angesichts der personalen Würde dieses anderen. Sie soll offenbar nur in diesem einzigen Ort stattfinden, den Gott zu diesem Zweck erschaffen hat, und zwar in der Scheide (also niemals z.B. als entarteter ‘Oral-Sex’ bzw. als ‘Anal-Sex’). Nur hier kann die „Sprache des Leibes” (Ausdruck von Johannes Paul II.) der aktivierten Geschlechtsorgane mit voller Bedeckung in der Wirklichkeit zur Stimme kommen. Diese beiden vereinigen sich dann mit Achtung sowohl vor der Struktur des unternommenen Aktes, wie auch seiner Dynamik. Die Dynamik aber, d.h. das sich allmählich entfaltende Erlebnis [die ‘Dynamik’ des Aktes] schließt sich im unternommenen Akt selbst jedesmalig sperrangelweit für die elterliche Potentialität auf. Denn auch Gott ist Liebe, die ganz Leben ist. Die vollgestaltete, normale eheliche Vereinigung wird Aktivierung der Ehe als empfangenen Sakramentes: des „Zwei-zu-Einem-Fleisch”-Werdens dieser zweien im Antlitz des Dreieinigen. Sie soll ein Erleben bilden, das mit Gottes Gnade, Gottes Frieden und Segen aufstrahlt, gestaltet jedesmalig im Zustand der Heiligmachenden Gnade. Es muss sich mit Fülle von Feinfühligkeit und Nächstenliebe kennzeichnen. Es soll also kein Tun sein, das auf ‘ruck-zuck’ berechnet wäre, sondern als tatächlich volle, verlängerte Vereinigung, die immer auch mit Worten voller Dank sich gegenseitig, und um so mehr Gott gegenüber beendet wäre. Gott ist doch der Geber allen Friedens und aller Freude, wie auch der diesen zweien geschenkten Möglichkeit, so intim mit-einander und in-einander verweilen zu dürfen. Anders gesagt, Zielabsicht eines unternommenen Aktes bleibt die Vereinigung dieser zweien Personen, nicht aber der Fieber nach anonymer Befriedigung des ‘Sexus-um-des-Sexus’ unter dem Diktando der Begehrlichkeit und des Zwanges des ‘Fleisches’. Für den Fall eines in Gottes Augen begründeten Beweggrundes, dass man sich zurzeit auf eine Empfängnis nicht einstellen möchte, hat Gott die Eheleute mit seiner dazu erschaffenen (und nicht von der ‘Medizin’) besonderen Gabe ausgestattet: der Gabe des biologischen Fruchtbarkeits-Rhythmus. Das Kennenlernen des Fruchtbarkeits-Rhythmus auf solche Art und Weise, dass man ihn mit Gewissheitsempfinden auch richtig anwenden kann, wird für Eheleute im Zeugungsalter zur Gewissenspflicht. Der Wille, dass dieses Wissen auch angeeignet wird, wird im Prinzip zur Voraussetzung, zum Sakrament der Buße herantreten zu dürfen, so dass die Entscheidung getroffen werden kann, die Sünde wirksam auszuschalten, falls sich diese beiden mit Sünden belastet finden sollten, die sie beim ehelichen Verkehr begangen haben, indem sie gegen-elterliche Mittel angewandt haben sollten. Verhaltensweisen in Ehe – die Sünde sindHier insbesondere Voraussetzungen für eine gültige Heilige Beichte bei Eheleuten, die sich wegen einer beim Erleben ihrer gegenseitigen geschlechtlichen Nähe begangenen Sünde schuldig finden: 1. Notwendig für den Fall zwar nicht angewandter technischer Verhütungsmittel gegen die Empfängnis oder die Schwangerschaft selbst, dennoch aber unternommener elterlich-widriger Betätigungen, ist das Bekenntnis des unterbrochenen Verkehrs und aller naturwidrigen Abänderungsformen des Verkehrs. 2. Notwendig zur Gültigkeit der Lossprechung ist das Bekenntnis der Sünden, die ‘gegen die Natur’ begangen werden. Es handelt sich um Ersatzformen des Verkehrs außerhalb der Scheide – diesem einzigen Ort, den der Schöpfer den Ehepaaren zum Erleben des Vereinigungsaktes geschenkt hat. Es geht u.a. um den weltweit beworbenen, entarteten Akt, der im Mund vollzogen wird (‘Oral-Sex’), eventuell in anderen Körperteilen. Solche Akte sind objektiv genommen jedesmalig schwerwiegende Beleidigung des Schöpfungswerkes und der gelobenen ehelichen Liebe (s. ob., unter ‘1’, Fußnote 1 und 2). 3. Notwendig ist das vollständige Bekenntnis falls angewandter irgendwelcher technischer gegen-elterlicher Mittel. Es geht dann jedesmalig um Todsünde – und im Prinzip außerdem um Verbrechenstat gegen das Leben. 4. Die Anwendung fast aller technischer Mittel ‘zur Absicherung-Verhütung’ wird daselbst zur im vornherein geäußerten Zustimmung auf Tötung des Empfangenen. Ganz unabhängig davon, ob es im betreffenden Zyklus zur Empfängnis kommt oder nicht. In Gottes Antlitz zählt die mit Tat bestätigte innere Haltung: „Es soll Sex geben (= Selbstbefriedigung)! Es soll um keinen Preis ein Kind geben”. 5. Ehegatten (und nicht nur sie) können sich mit Hilfe der Ausrede nicht entschuldigen, sie hätten nie gehört, der unterbrochene Verkehr, das Petting, ein entartetes Verhältnis, die Anwendung eines Kontrazeptionsmittels, und um so mehr eines Abortivmittels – wäre objektiv genommen jedes Mal schwere Sünde, und im Fall eines Abortivmittels außerdem Verbrechen. Gott schreit und warnt bei solchem Tun ganz laut im Gewissen (vgl. Röm 2,15). Jeder Mensch ist auf gleiche Art und Weise Lebendiges Gottes Ebenbild. Unabhängig davon, ob er darüber Bescheid weiß, oder nicht. Gott unterhält dauernden Dialog mit seinem Lebendigen Ebenbild: Mann und Frau. Auch wenn dieses Gewissen bewusst abgedämpft wird und im Bösen verstockt bleiben will. 6. Möchten Eheleute die Vergebung Gottes durch die sakramentale Vermittlung der Kirche erlangen, müssen sie zur Gültigkeit der heiligen Beichte bekennen (im Fall irgendwelches angewandten gegen-elterlichen Mittels; falls es unterbrochenen Verkehr gegeben hat oder das Petting, s. ob. die Erklärung unter ‘1’): ob dieses Mittel vom Mann – oder von der Frau angewandt wurde, oder auch beide haben sich entsprechend auf eigene Faust gegen die Schwangerschaft ‘abgesichert’. Es geht dann um die Qualität der Sünde; und außerdem um die ‘fremde’ Sünde, u.zw. um die aufgenötigte Sünde, bzw. Verführung dieses anderen zur Sünde. 7. Theoretisch genommen gibt es mechanische oder chemische strikt Kontrazeptions-Mittel, d.h. mit denen der Empfängnisvorgang verhindert werden soll. Sie werden sei es vom Mann angewandt (das Präservativ), sei es von der Frau (verschiedene Arten von Membranen; einige intravaginale chemische Mittel). 8. Alle übrigen elterlich-widrigen Mittel bringen eine abortive Wirkung zutage. Hierzu zählen sowohl mechanische Mittel: die intrauterine Einlage (IUD, genauer: IUAD: intra-uterine-abortifiant-device; bei Einlagen neuerer Generationen wird die mechanische und hormonale Wirkung zusammengekoppelt), wie um so mehr alle hormonale Chemie (Oral-Tabletten-Pillen, Injektionen, Subkutanpräparate, Pflaster u.dgl.). Die so handelnde Person nimmt dann in jedem Zyklus die Verantwortung für das Leben eines Neuen Menschen auf ihr Gewissen. Unabhängig davon, ob die Empfängnis im betreffenden Zyklus eintritt, oder nicht. Diese Mittel wirken nämlich immer zumindest ‘unter anderen’ abortierend. Diese Wirkung wird auch von den Produzenten deutlich beabsichtigt. Die Werbungsinformationen aber, es handelte sich hier einzig und allein z.B. um ein ‘Ovulation-hemmendes-blockierendes’ Mittel [Ovulationshemmer], stellen Werbungs-Verlogenheit dar, die darauf abzielt, die Wachsamkeit der potentiellen Kunden zu täuschen (s. dazu u.a.: Evangelium Vitae, 11.58). 9. Es ist klar, dass im Fall eines beliebigen angewandten Abortivmittels – dieses betreffende Mittel bei der heiligen Beichte so bezeichnet werden muss, dass der Beichtvater Bescheid bekommt, um was für eine Sünde es im betreffenden Fall geht. Sollte der Beichtvater nicht besten Bescheid wissen, was den Wirkungsmechanismus des angewandten Mittels angeht, obliegt dem Pönitenten die Pflicht, ihn bei der Beichte aufzuklären. Der Beichtvater muss aufgrund des Gesetzes Gottes erfahren, was für eine Sündenart und wie viel Sünden er absolviert und von wie vielen Sünden er die Lossprechung verleiht. Daher auch die Notwendigkeit, den Zeitraum zu bekennen, ab wann diese beiden das benutzte Mittel anwenden. Selbstverständlich vorausgesetzt, dass der Beichtende die Entscheidung zutage bringt, diese Sünden und Verbrechen definitiv aufzugeben, d.h. alle elterlich-widrigen Mittel definitiv abzustellen. Der Beichtende kann sich auf seine Unwissenheit betreffs des medizinischen Wirkungsmechanismus des angewandten Mittels nicht berufen. Um so mehr gibt es in Gottes Augen keine Entschuldigung bei etwa solcher Deklaration: „Ich mag darüber nichts wissen; Ich muss das nicht wissen; Ich bin kein Arzt; Ich bin nicht verpflichtet über ein genaues diesbezügliches Wissen zu verfügen; Es geht mich nichts an, wie das geschieht; wichtig, dass es kein Kind gibt ...”. Alle derartige Entschuldigungen zeugen von vornherein vom bösen Willen und verschuldigter Un-Kenntnis, die also beabsichtigt wird. Diese aber verdoppelt nur die herbeigezogene moralische Anrechnungsfähigkeit und die Schuld. 10. Außerdem muss zur Gültigkeit der Beichte bekannt werden, wie lange diese beiden dieses betreffende Abortivmittel anwenden, wie es gerade erst zur Erinnerung gebracht wurde (§ 9). Wird ein Abortivmittel ein Jahr hindurch angewandt, gleicht es der potentiellen Tötung von 12 Empfangenen (12 Zyklen binnen 1 Jahres). Ein Abortivmittel, das 5 Jahre lang angewandt wird, bedeutet die Bereitschaft und Zurechnungsfähigkeit in Gottes Angesicht für die Tötung ca. 60 Empfangener (5 Jahre x 12 Zyklen = 60). Sollte es selbst in keinem Zyklus zur Empfängnis gekommen sein. 11. Zur Gültigkeit der heiligen Beichte gehört in solchem Fall die Entscheidung, die Tablette-Pille u.dgl. sofort abzustellen (Bemerkung: Die in ein paar Tagen nach Abstellung der Pille einsetzende Blutung ist KEINE Periode! Sie kann mit dem gerade erfolgenden Eisprung einhergehen). 12. Die fünfte Voraussetzung für eine gültige Heilige Beichte lautet: Genugtuung ‘Gott und dem Nächsten’ gegenüber. Bevor die Lossprechung erlangt wird, muss der Empfangene-Getötete (bzw. die Getöteten-Empfangenen; sollte es sich selbst nur um ‘potenziell’ Umgebrachte handeln) um Verzeihung dieser Tat gebeten werden. Man muss diese Kinder deutlich bitten, sie mögen die an ihnen vollbrachte Tötung verzeihen, und zu Gott – für die Mutter, den Vater, den Arzt beten; für die Angestellten in Apotheken, wo diese Mittel verkauft werden; für diese, die diese Mittel produzieren, und dabei wahrscheinlich weder ihre ‘Fremden Sünden’, noch ihre Mitarbeit bei fremden Sünden vieler anderer niemals beichten. Sie täuschen sich vor, sie könnten ruhigen Gewissens zur Eucharistie herantreten ... 13. Weitere Bedingung, um die tatsächliche Lossprechung erlangen zu können, ist die in solchem Fall ins Leben umgeschmiedene Entscheidung, die Gabe Gottes des biologischen Fruchtbarkeitsrhythmus kennen zu lernen. Auf solche Art und Weise, dass über die Gottes Lösung dieser Frage nicht nur ein ‘Gehör’ vernommen wird und die Frau z.B. folgendes (z.B. dem Beichtvater) zu sagen versucht: „Jawohl, ich weiß darüber seit langem besten Bescheid! Gerade Frucht dieser ‘Methode’ ist das weitere Kind geworden...”, sondern dass diese Gottes Gabe bei der Gestaltung der Annäherungen tatsächlich schöpferisch benutzt werden kann, offenbar falls und inwiefern in Gottes Augen zählende Gründe bestehen, die Empfängnisse ‘zurzeit’ für später zu verschieben, oder bisweilen schon für immer überhaupt (mit Ausnahme, dass sollte es trotz allem zur nicht geplanten Empfängnis kommen, in solchem Fall Gewissenspflicht bleibt, auf dem Standpunkt des Schutzes des Lebens zu verharren; selbst um den Preis des eigenen Lebens). Verantwortliches Kennenlernen des Fruchtbarkeits-Rhythmus – und die Beichte14. Gott ist nur allzu ‘ehrlich’, um die Empfängnis eines Neuen Kindes aufzuzwingen. Er hat Mann und Frau so erschaffen, dass Er jedes Mal auf präzise Art und Weise informiert – beinahe bis zur Minute, ob die Empfängnis heutzutage eintreten, oder sie heute ganz sicher unmöglich erfolgen kann. Frage des Menschen, also eine der Aufgaben für diese beiden als Ehepaar, bleibt auch dieses: Die Gabe Gottes des biologischen Fruchtbarkeitsrhythmus muss in der Tat zu erlernen gewollt werden. Zu diesem Zweck soll nach Wissen in diesem Bereich dort gegriffen werden, wo es tatsächlich ohne Entstellungen geschöpft werden kann. Ein durchschnittlicher Leser, und selbst diejenigen, die das Studium in Instituten für Familie absolviert haben, können sich nicht einmal bewusst bleiben, inwieweit diese Inhalte selbst in diesen, scheinbar zuständigen Milieus manipuliert und arbitral verunstaltet werden können. Dies geschieht nicht selten aus bestem guten Willen des dort angestellten Personals. Es dürfte nur hervorgehoben und daran erinnert werden, dass in so wichtigem Bereich – die Einführung irgendwelcher willkürlicher Veränderungen in eine bestimmte ‘Methode’, die jemand nicht selbst erarbeitet und dokumentiert hat, als geradeaus Unzulässigkeit, wenn nicht sogar als fast Verbrechen gewertet werden muss. Der Mann passt sich an den Fruchtbarkeitsrhythmus seiner Frau außer Zweifel an, wenn diese ihn in diesem Bereich mit Gewissheitsempfinden beschert. Sooft die Frau selbst nicht Bescheid weiß, ob die Empfängnis heutzutage erfolgen kann oder nicht, kommt es beinahe 100% sicher zum Sündenfall ihrer beiden. Die größere Verantwortung lastet dann allerdings auf der Ehefrau, die es nicht gern zu wollen mag, den Fruchtbarkeitsrhythmus tatsächlich zu lernen. Die Frau pflegt manchmal immer andere Pseudo-Gründe zum Unterbau ihres eingeborenen Abscheus gegen die Unternehmung von Beobachtungen und deren Notizführung zu unternehmen, um nur die erwartete Entscheidung auf eine ‘nicht bestimmte Zukunft’ zu verschieben. Der Mann soll aber seiner Ehefrau gerade als ihr Ehemann in diesem Bereich mit wahrhafter ehelicher Ermutigung beistehen: dass sie die Natürliche Methode [d.h. die der Würde der Ehegatten als zum ewigen Leben berufenen Personen entspricht] verstehen kann, wie auch bei der systematischen Notizführung des Zyklusablaufes. Die „Billings-Methde” (BOM)15. Der Autor des hiesigen Textes empfiehlt mit aller Überzeugung und gemäß seines Wissens (internationale Mitarbeit in diesem Bereich seit 1956) das Erlernen zu diesem Zweck der ‘Ovulations-Methode [nach Prof. John] Billings’ [= BOM]. Diese Methode ist perspektivistisch, und setzt – den Meinungen zuwider derjenigen, die sie nicht kennen, keine Regelmäßigkeit der Zyklen, noch gynäkologische Gesundheit voraus. Diese Methode ist an den bedeutenden Teil der Europaländer, samt ihrer strikt wissenschaftlichen Dokumentation, über den Autor des hiesigen Textes gekommen. Voraussetzung, dass die BOM benutzt werden kann, ist offenbar ihre Anwendung in ihrer authentischen Form – ohne sie mit von anderen Methoden geschöpften Elementen zusammen zu mischen. Im Fall ihrer willkürlichen ‘Bereicherung’ über Elemente anderer Methoden – soll ehrlich bekannt werden, es handelt sich dann nicht mehr um die ‘BOM’, sondern um eine neue Methode, die von einer individuellen, nicht bevollmächtigten Person ersonnnen wäre. Diese Person wird außerstande sein, irgendwelche wissenschaftliche Dokumentation für dieses von ihr willkürlich gebastelte ‘Flickwerk’ vorzulegen. Eine so gebastelte ‘Methode’ darf selbstverständlich nicht mit dem Namen von Prof. John Billings verbunden werden. Die Ehrlichkeit und Verantwortung heißt, dass jede ‘modifizierte Methode’, die vermeintlich die ‘Billings-Methode’ sein sollte, unter einem anderen Namen: dem eigenen Namen des neuen Individuums, vermittelt werde. Diese Bemerkungen gelten u.a. für die von den USA (von der Creighton University; prof. Thomas Hilgers) nach Europa umgepflanzte, vermeintlich ‘verbesserte’ Billings-Methode in Form der „CrMS”. Diese Methode wird bei der Anfangs-Diagnostik der Ursachen einer ehelichen Unfruchtbarkeit benutzt. Allerdings die Hilgers-Methode stellt in Wirklichkeit eine völlige Verunstaltung und einen Regress dar im Verhältnis zur echten BOM (sieh unterhalb den Link zur kompetenten Vergleichs-Bearbeitung, die von Prof. John Billings selbst verfasst wurde – im Anschluss an gründliche Entstellungen seiner Untersuchungen, die von Prof. Thomas Hilgers, seinem ehemaligen Mitarbeiter, unternommen worden sind. Sieh dazu den Link: Hier die Information für diejenigen, die nach nicht entstellter Darlegung der BOM suchen, die außerdem mit Internationaler Gutheißung vom Zentrum selbst der Billings-Methode, Melbourne, geehrt wurde: Nicht befugte Aussagen über ethische Verhaltensweisen16. Aussagen mancher Ärzte u.dgl. über die Ehe-Ethik, und selbst über die strikt medizinische Wirkungsweise der von ihnen empfohlenen oder vorgeschriebenen Mittel zur ‘Empfängnisverhütung’, können sich als entschieden un-maßgebend erweisen. Es kommt vor, dass ein Arzt die Eheleute deutlich in wesentliches Irrtum führt – sowohl was den ethischen, als auch medizinischen Blickpunkt angeht. Jedenfalls keinem der ‘Ärzte’, noch irgendeinem anderen Fachmann, steht die Macht zu, über irgendeines der Gebote Gottes zu verfügen. Dasselbe gilt für ‘Meinungen’ von Freunden-Freundinnen, die die Gebote Gottes gemein übersehen und angesichts der Lehre der Kirche nur Zynismus und Hohn zutage zu bringen imstande sind. Ungültige-sakrilege Beichte17. Die heilige Beichte wird aus zwei Gründen ungültig und sakrileg: In solchem Fall erreicht die Lossprechung den Beichtenden nicht, sollte auch der Beichtvater selbst – z.B. unkundig um die Verschweigung – die Lossprechungsformel hergesagt haben. Solange der Pönitent dann eine ‘General-Beichte’ nicht ablegt, d.h. solche, die noch einmal alle Todsünden umfängt, die ab der letzten gültigen Beichte begangen worden sind, bleiben alle nächstfolgenden Beichten und heilige Kommunionen folgerichtig ungültig und sakrileg. Der Wille nicht mehr zu sündigen18. Es gibt keine Lossprechung von einer Todsünde ‘nur für dieses einzige Mal’, z.B. wegen eines Festtages, wann es ‘sich gehörte’ zur Heiligen Kommunion heranzutreten (z.B. gelegentlich der Ersten Heiligen Kommunion, bei Beerdigung, Trauung, u.dgl.). Die Entscheidung, nicht mehr zu sündigen, muss bei jeder heiligen Beichte als definitiver Akt unternommen werden. Sollte auch der Beichtende um seine moralische Schwäche nur allzu guten Bescheid gewusst haben und vermutete er, dass er in der jetzt gewählten Haltung wahrscheinlich nicht lange ausharrt. 19. Beim Empfangen der Lossprechung zählt die Haltung des Willens in diesem Augenblick: des gerade vollbrachten Sündenbekenntnisses und der geweckten Entscheidung, die Sünde nicht mehr zu begehen. Das Bewusstsein um die eigene moralische Schwäche und beinahe die Gewissheit, was das neuerliche Begehen der Sünde, vielleicht in sehr naher Zukunft, angeht, schafft kein Hindernis dafür, dass der Wille Jetztzeit mit aller Aufrichtigkeit entschlossen bleibt, definitiv nicht mehr zu sündigen. Die Wahrnehmung um das eigene moralische Elend in Gottes Angesicht heißt nur mit um so größerer Glut und Zuversicht um Hilfe zu bitten. Es geht dann vor allem um die Fürsprache der Unbefleckten Gottesmutter Maria und des Heiligen Schutzengels: um die Gnade des wirksamen Verharrens in guten Vorsätzen. Sterilisierung ...20. Sich vorsätzlich sterilisieren lassen zu diesem Zweck, dass es keine Empfängnis mehr gibt, bleibt immer schwere Sünde. Sowohl was den Mann, wie die Frau angeht. Ethische Bemerkungen zur Gametenabgabe21. Im Anschluss an die Behandlung der ehelichen Unfruchtbarkeit soll vom ethischen Gesichtspunkt folgendes festgestellt werden: Beim Vorgang der Technologie einer künstlichen Befruchtung „In Vitro” (im Gläschen) wird beinahe in der Regel Same benutzt, der aus verschiedenartigen ‘Quellen’ herkommt. Der Samen wird in einer ‘Samen-Bank’ aufbewahrt. Der Eingriff selbst solcher Befruchtung und der Zusammenfügung von Gameten wird des Öfteren nicht von Ärzten vorgenommen, sondern von Vieh-Technikern. Auch in Polen wird solche Vorgangsweise vom Ministerium vollwertig genehmigt (7.VI.2010, poln.: Gesundheits-Ministerium. S.: Anders gesagt, vom Gottes Gesichtspunkt her gibt es keine Möglichkeit, sich auf ‘technische’ Herbeiführung einer Schwangerschaft zu fliehen – gegen den Gottes Weg, bzw. selbst deutlich Gott zuwider, um die erwünschte Nachkommenschaft zu erwirken. Gott hat es verfügt, dass das Kind als fast ‘nebenbei’ erscheinende Frucht unterwegs der gegenseitigen Hingabe von Mann und Frau als Personen aufhellt, die sich miteinander mit dem Band der lebenslangen Liebe verbunden haben, die für das Leben offen bleibt. Ausführlicher falls Zweifel und Fragen, sieh die Lehramtlichen Dokumente der Kirche zu diesen Fragen: Ehe und Porno-Anschauen22. Enge mit der Sakramentalen Beichte für Eheleute, im Zusammenhang mit dem VI. und IX. Gebot, hängt die Besichtigung zusammen – vonseiten Männern-Ehegatten, aber auch Frauen-Ehegattinnen, von Erotikinhalt, wenn nicht direkt Pornografie. Solche Inhalte sind heutzutage in Fülle leichtestens erreichbar, zumal mittels immer neuerer Massenmedien-Technik, wie Fernsehen, Video, Illustrierte ‘Porno’-Magazine, Pornoseiten im Internet und immer anderer modernster tragbarer Einrichtungen, wie Handy, iPod, iPad usw. Es muss klar festgestellt werden, dass inkraft Gottes Gebotes und eindeutiger Aussagen des Gottes Sohnes Jesus Christus, die im Evangelium eingetragen sind (wenn auch nur Mt 5,28: „... Wer eine Frau auch nur lüstern ansieht, hat in seinem Herzen schon Ehebruch mit ihr begangen”) – das vorsätzliche Blättern von erotischen-pornografischen Stoffen jedesmal Sünde – objektiv genommen schwere Sünde (Todsünde) darstellt. Das gilt nicht nur für Kinder und Jugendliche, die bisweilen gierig nach allem was mit ‘Sexus’ zusammenhängt, nachsuchen, sondern auf gleiche Art und Weise für ältere Leute, Männer und Frauen in der Ehe nicht ausgenommen, und selbst noch Omas und Opas. Voraussetzungen für die Lossprechung von der Sünde ‘Porno’ sind genau dieselben, wie bei jeder anderen schweren Sünde. Der Pönitent muss sich im Herzen auf den Vorsatz eines entschlossenen ‘Nein’ ab diesem Moment an angesichts jeder Erotik und jedes Porno entscheiden. Die Heilige Beichte bleibt nicht integral-vollständig, und deswegen vielleicht ungültig, solange die betreffende Person im eigenen Inneren die Haltung nicht erarbeitet eines nicht nur hergesagten, sondern in die Tat umgeschmiedenen: „Ich ‘klicke NIEMALS’ mehr eine Ikone an, hinter der Porno bzw. Erotik dahintersteckt”; und ich weiß es von Vornherein. Das Beichtkind muss in sich geradeaus eine solche Haltung erarbeiten. Sollte sich auch die Versuchung nach wiederholtem, neuerlichem Anblicken immer mehr raffinierter Sex-Entartungen noch so unwiderstehlich aufdrängen. Solche Darstellungen werden auf pornografischen Internetseiten u.dgl. als völlig ‘normale’ und selbstverständliche Ausdrucksweisen einer ‘Liebe’ dargestellt. Es wird den Anschauenden eingeprägt, ihnen gegenüber hat ‘Gott’ und die ‘Kirche’ absolut nichts zu sagen. Niemand von Männern, und anderseits Ehefrauen – kann sich auf seine ‘Frigidität’ als Argumentes berufen, er müsse zuerst einen gewissen Erregungsgrad aufgrund der Absättigung mit Hilfe von ‘Pornobildern’ erreichen, um so die Chance zu gewinnen, die eheliche Nähe mit dem Ehegatten richtig erleben imstande zu sein. Zur Sünde gegen das VI. (bzw. IX.) Gebot würde sich dann die typische Sünde dazugesellen – der Niedertretung der Nächstenliebe diesem anderen in der Ehe gegenüber. Jemand, der sich mit Hilfe von ‘Pornobildern’ sättigt, schaut dann seinen Ehegatten bzw. seine Ehegattin – total ehrenlos an: nur noch als (zufällig) lebendiges Porno-Objekt. Nicht um der Liebe willen, sondern um dank diesem lebendigen ‘Objekt’ ein raffinierteres Erleben der Selbstbefriedigung zu erreichen. Dies würde offenbar dem Vorhaben Gottes Liebe der Ehe gegenüber total widersprechen. Gott schenkt dem Ehepaar die Möglichkeit ihrer gegenseitigen personalen Dahingabe dar – als ihres „zwei-zu-Einem-Fleisch’-Werdens, das ihnen auf dem Weg ihrer ehelichen Kommunion zukommt – als ihrer Wanderung zu zweit, samt ihren Kindern, zum „Haus des Vaters”; immer in heiligmachender Gnade. APPOSITION23. ‘Gute’ Tat: Absicht – und Gegenstand der Tat. Die hier dargestellten Bemerkungen zu Sünden beim ehelichen Verkehr lösen bei manchen P.T. Lesern eine Woge von Entrüstung und Widerspruch aus. Die Leser treffen dabei auf Aussagen anderer Autoren, die sich mit ‘Imprimatur’ vonseiten der Kirchlichen Autorität rühmen, deren Schriften (Bücher; Internet-Seiten), wesentlich mehr liberale ethische Lösungen vorschlagen als diese, die auf der hiesigen Internet-Seite dargestellt werden. Ihre Autoren berufen sich gern auf ihre wissenschaftliche Spezialisation, die sie im Rahmen einer ‘anderen Theologischen Schule’ erworben haben. a) In diesem Zusammenhang möchte der hier schreibende Autor erinnern, dass verbindlich im Gewissen nicht Meinungen dieser oder jener der ‘Theologischen Schulen’ sind, sondern die Aussagen des offiziellen Magisteriums der Kirche. Hier ein paar maßgebende Fragmente von der Lehre Johannes Paul II über die Verpflichtungen, die auf Theologen lasten und ihrer Verbindlichkeit mit dem Bekenntnis des Glaubens, das sie vor der Amtsübernahme der Professur auf einem Katholischen Institut abgelegt haben: „Für die Identitätsbestimmung der Theologie... ist es wesentlich, ihre tiefes Band mit der Kirche, mit ihrem Geheimnis, ihrem Leben und ihrer Sendung anzuerkennen ...” (VSp 109). b) Kriterien, um eine Tat als „gut” einschätzen zu können. „... Der Grund, warum die gute Absicht nicht genügt, sondern es auch der ordnungsgemäßen Wahl der Taten bedarf, ist die Tatsache, dass die menschliche Handlung von ihrem Gegenstand abhängt, das heißt davon, ob er auf Gott, auf Den, der ‘allein der Gute ist’ hingeordnet werden kann und ob er die Person so zur Vollkommenheit führt. c) Der hier schreibende Autor geht entschieden von der Voraussetzung aus, das Gott, der zwei Leute in der Zeit, wenn sie ihr eheliches Zugeständnis zum Ausdruck bringen, auf das Gelände ihrer Intimität einführt (immer nur als ihre Verwalter, nicht als Besitzer), ihnen zugleich auch die Möglichkeit schenkt, dass sie mit dem Akt des geschlechtlichen Verkehrs die Vereinigung ihrer zwei Personen unternehmen können. Gott erlaubt ihnen dagegen nicht, ‘Sexus-als-Sexus’ zu betreiben. Es sind zwei Wirklichkeiten, die aufeinander unmöglich herabgeführt werden können. Im Fall des gemäß der inneren Friedensordnung untergenommenen Aktes der Vereinigung (bei völliger Beachtung ihrer Struktur und Dynamik), bleibt als Ziel und Gegenstand der Handlung die sich dann vollziehende Vereinigung der Personen von Mann und Frau. Voraussetzung für die Friedensordnung der Liebe, als des zu dieser Stunde aktivierten Sakramentes der Ehe, ist, dass voller Feinfühligkeit und mit Aufmerksamkeit, hingerichtet auf die Würde und Berufung der Person (diese eigene und dieses anderen), gehandelt wird – zu Gutem, das im ewigen Leben gerechnet werden kann. Daher das Erfordernis, dass die Vereinigung im Zustand der heiligmachenden Gnade unternommen wird, wie auch im Geist der „Ehrfurcht vor Christus” (Eph 5,21), d.h. dass Christus unbedingt den ersten Platz einnimmt (s. z.B.: Mt 10,37-40; Lk 14,26). Erst ein solcher – nicht ‘Kopulations-Akt’, sondern Akt einer tatsächlichen ehelichen Vereinigung wird des Menschen würdig, würdig des Sakramentes und des Gerufenwerdens ihrer beiden zum ewigen Leben. Falls ‘Sexus’ betrieben wird, zielt die Absicht der unternommenen Handlungen nicht die Person dieser beiden ab. Die Aufmerksamkeit sammelt sich am ... Sexus, üblich mit einem auf ihm erzwungenen Erlebnis-Maximum. Die in dieser Zeit unternommenen Handlungen – infolge sowohl der Qualität des benutzten ‘Gegenstandes’ (z.B. der elterlich-widrigen Handlungen, des Öfteren einer entarteteten Handlungsweise ...) können keinesfalls dem „letztlichen Ziel untergeordnet” werden, noch um so mehr „auf Gott hin durch die Liebe hingerichtet” werden (s. ob.: VSp 78; ob.: Gegenstand der Tat)). Die ‘Absicht’ der Partner zielt dann nicht die Vereinigung ihrer beiden Personen ab, sondern das Ausleben am Sexus ab, d.h. am Erfahren der Selbstbefriedigung, die mehr attraktiv erlebt wird dank dem Kontakt mit dem Sexus des Partners. Die Person – diese eigene, wie diese des anderen, schwindet vom Horizont und zergeht in Anonymität einer Aufmerksamt auf, die sich völlig um den ‘Sexus’ eingeengt findet. Hierin besteht der Grund dafür, warum das Betreiben von ‘Sexus’ Sünde ist – objektiv immer Todsünde, und falls nach irgendeinem Abortivmittel gereicht wird (so pflegt es meistens zu sein) außerdem Verbrechen der von Vornherein geäußerten Zustimmung auf Tötung, sollte es auch nur ein potentiell empfangenes Kind betreffen. Das Betreiben von ‘Sexus’ bedeutet jedesmalig die Niedertretung der gelobenen ehelichen Liebe. Wesen der Liebe sollte es sein, eine solche beiderseitige Gabe-Person zu werden, die in Weiterführung des empfangenen Sakramentes zum ewigen Leben zu führen imstande wäre. d) Unmöglich, dass die Praxis des ‘Oral-Sexus’ nicht total der Struktur und Dynamik des Vereinigungsaktes der Ehegatten widersprechen könnte. Beabsichtigt beim ‘Oral-Sexus’ ist es, das Erlebnis herbeizuführen. Dieses aber schließt sich sperrangelweit auf die elterliche Potentialität auf. Diese aber kann nur in der Scheide erfüllt werden: diesem einzigen Ort, den der Schöpfer des Menschen und der Ehe dafür vorbereitet hat. e) ‘Tief-Kuss’... Die in der hiesigen Betrachtung dargestellten Gedanken lösen bei manchen Lesern eine äußerste Entrüstung aus. Es ziemt sich zu anerkennen, dass ein ‘Tief-Kuss’ vor allem nichts mit „Küssen” zu tun hat. Ein Kuss ist aufgrund seiner Definition und seiner Bestimmt etwas total anderes. Nach den Kriterien, die von Johannes Paul II. dargelegt worden sind (s. ob.: Gute Tat infolge ihres Gegenstandes) müsste die Frage gestellt werden, wie der Grund sein dürfte, dass eine gerade solche Handlung: nicht mehr ein Kuss, sondern mechanische Bewegungen die im Mund des Partners unternommen wären, nicht selten deutlich um die Erregung herauszulösen, als in „Ehrfurcht vor Christus” unternommen gelten sollte (Eph 5,21) und sich so an der Tatsache freuen dürfte, dass dieser „Gegenstand – dem Gut der Person dadurch entsprechen sollte, weil er die Güter berücksichtigt, die für sie vom moralischen Blickpunkt aus wesentlich sind ...”, und weiter, dass diese Handlungsweise „... die ihrem Gegenstand nach gut ist, „auch dem letztlichen Ziel untergeordnet” ist und dass dann „... dieselbe Tat ... ihre letztliche und wesentliche Vollkommenheit erreicht”, wenn sie vom Willen tatsächlich auf Gott hin durch die Liebe hingerichtet wird” (VSp 78)? f) Die Verehrten Lesern werden gebeten, diese Erwägungen ruhig, sehr aufmerksam – und betend zu blättern; und vor allem: nicht im Zustand des Affektes. Dann wird es möglich, hier und da bei den hier dargestellten Handlungsweisen eine unterschiedliche ethische Bewertung zu bemerken. Das betrifft u.a. die heikle Frage des ‘Küssens’. Das ab und zu gebrauchte Zeitwort: ‘es ziemt sich, es sollte ... u.dgl. stellt zweifelsohne eine unterschiedliche Bewertung dar, als die andernfalls entschiedene Qualifikation einer Handlungsweise, die als dem Gottes Gebot und der inneren Friedensordnung des Vereinigungsaktes offenbar widerspricht. g) Alle obigen Bemerkungen stellen einzig ‘in Punkten’ eine ausführliche Thematik dar, die diese Fragen betreffen. Diese Bemerkungen entstanden als gleichsam aufgezwungene Antwort infolge der entstandenen Lage, an die der Autor in der Einführungserklärung zu diesem Artikel anknüpft. Um zu einer vertieften Bewertung der dargestellten Erwägungen zu kommen, können die unterhalb angegebenen Links zu Stellen beitragen, wo diese Themen mit ausführlicherer Dokumentation behandelt werden. Fussnote 1. Das Petting[1]. Das Petting. Wegen immer wieder ankommender Anfragen in diesem Bereich – hier der Versuch einer Erklärung. Fussnote 2. Das Küssen[2]. Der Kuss. Küsse pflegen in ihrer ethischen Bewertung sehr unterschiedlich zu sein. Andere Beschaffenheit gebührt einem Kuss, der tatsächlich Kuss bleibt, und eine andere, wenn dabei die Erregung angestrebt wird, nicht selten zusätzlich gesteigert mit reizendem Betasten. Links zur Dokumentation. Genauer, mit nötiger Dokumentation hinsichtlich der erörterten Aspekte der heiligen Beichte, s. u.a. unterhalb auf der Homepage des hier schreibenden Autors: Sieh ferner insbesondere im VI.Teil, 8.Kap., die Dateien: ‘g-h’ u.a.: ![]() P. Pawel Leks, SCJ Druckversion dieser Bearbeitung Kraków, den 18.VIII.2011
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